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Standesamt und Gebühren - Die wichtigsten Gebühren nach dem Bayerischen Kostengesetz

Hier erhalten Sie informationen über die regelmäßig zu erhebenden Gebühren und deren Höhe.
Die Gebührenerhebung erfolgt aufgrund des § 72 des Personenstandsgesetzes in Verbindung mit dem Bayerischen Kostengesetz und dem zugehörigen Kostenverzeichnis.

 

Gegenstand
Gebühr

 Bereich Geburten

Beurkundung einer Geburt
gebührenfrei
Nachträgliche Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt eines Deutschen
60,00 Euro
Beurkundung von Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft
gebührenfrei

 

Bereich Eheschließung/Lebenspartnerschaft

Schriftliche Auskunft nach persönlicher Beratung durch das zuständige Standesamt über die für die Beurkundung vorzulegenden Dokumente.

Die Gebühr ist beim selben Standesamt bei erfolgender Anmeldung einer Eheschließung/Lebenspartnerschaft/Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses anzurechnen

10,00 Euro

Anmeldung einer Eheschließung/Lebenspartnerschaft

50,00 Euro
Anmeldung einer Eheschließung/Lebenspartnerschaft unter Anrechnung einer bereits beim Standesamt Würzburg eingezahlten Beratungsgebühr von 10 Euro 40,00 Euro
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
50,00 Euro
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses unter Anrechnung einer bereits beim Standesamt Würzburg eingezahlten Beratungsgebühr von 10 Euro 40,00 Euro

Erhöhungsbetrag je ausländischen Partner bei Anmeldung einer Eheschließung wie auch bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

20,00 Euro
Aufschlag für Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft außerhalb der Öffnungszeiten (Samstagstrauungen)
70,00 Euro
Aufschlag für Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft außerhalb der Öffnungszeiten - bei lebensbedrohlicher Erkrankung
gebührenfrei
Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft in Würzburg bei erfolgten Anmeldung an einem anderen Standesamt
40,00 Euro
Beschaffung und Aushändigung eines Ehefähigkeitszeugnisses an einen ausländischen Staatsangehörigen (A, CH, L)
40,00 Euro
Beurkundung einer Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft
gebührenfrei
Nachträgliche Beurkundung einer im Ausland oder bei einer ausländischen Vertretung im Inland geschlossenen Ehe/Lebenspartnerschaft
50,00 Euro

Anmietung des Trausaals zur Begründung einer Lebenspartnerschaft, sofern die Lebenspartnerschaft nicht durch einen Standesbeamten, sondern durch einen Notar im Trausaal begründet werden soll. Die Anmietung des Trausaals ist nur außerhalb der regulären Trautermine möglich!

Für die Durchführung einer Begründung durch das Standesamt ist keine Anmietung erforderlich!

25,00 Euro

 Bereich Sterbefälle:

Beurkundung eines Sterbefalls
gebührenfrei
Nachträgliche Beurkundung eines im Ausland erfolgten Sterbefalls eines Deutschen
40,00 Euro

 

Übergreifende Gebühren: 

Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen durch das Standesamt oder die Standesamtsaufsicht (auch bei EU-Entscheidungen)
40,00 Euro
Erfordert eine Amtshandlung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand, kann die Gebühr bis zum doppelten Betrag erhöht werden (z.B. bei erforderlicher Überprüfung von Unterlagen auf deren Echtheit und inhaltlicher Richtigkeit).
variabel bis zur Verdoppelung der eigentlichen Gebühr
Aufnahme einer Versicherung an Eides Statt

15,00 Euro je angefangene Viertelstunde,
mindestens 25,00 Euro

Berichtigung nach Abschluss einer Beurkundung einschließlich der zu stellenden Berichtigungsanträge, wenn der zu berichtigende Fehler seitens des Anzeigepflichtigen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde
5,00 bis 200,00 Euro
Eintragung einer Folgebeurkundung auf Wunsch (z.B. nachträglicher Eintrag einer Religionszugehörigkeit in ein Register)
10,00 Euro

Namensrechtliche Erklärungen:

Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften
25,00 Euro
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur Namensführung, wenn der in der Ehe oder Lebenspartnerschaft zu führende Name bei der Eheschließung oder Begründung derLebenspartnerschaft bestimmt wird
gebührenfrei
Beurkundung oder Beglaubigung der Erklärung der Eltern zur Bestimmung des Geburtsnamen nach §1617 BGB bei der Geburtsbeurkundung
gebührenfrei
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung über die Angleichung von Familien- und Vornamen nach § 94 BVFG und Art. 47 EGBGB, sowie die erstmalige Ausstellung einer Bescheinigung im Rahmen der Entgegennahme der Erklärung
gebührenfrei

Erteilung einer Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung

10,00 Euro
Erteilung einer weiteren Bescheinigung über eine Namensangleichung
10,00 Euro

Bereich Urkunden:

Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Heiratsbuch oder Eheregister, dem Lebenspartnerschaftsbuch oder Lebenspartnerschaftsregister, dem Geburtenbuch oder Geburtenregister, dem Sterbebuch oder Sterberegister, den früheren Standesregistern (beim Stadtarchiv)
10,00 Euro
Erteilung sonstiger Personenstandsurkunden oder beglaubigter Abschriften
10,00 Euro
Erteilung einer Auskunft aus einem, oder Gewährung der Einsichtnahme in ein Personenstandsbuch oder -register
7,00 Euro
Erteilung einer Auskunft aus einer oder Gewährung der Einsichtnahme in eine Sammelakte
10,00 Euro
Erhöhungsbetrag, wenn das Suchen des Eintrags oder Vorgangs erforderlich war, da hierfür weder Datum, Standesamt oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben gemacht werden konnten.
5,00 bis 100,00 Euro

Hinweis:
Nach § 64 Sozialgesetzbuch X  werden Urkunden von Beurkundungs- und Beglaubigungskosten befreit wenn diese im Rahmen der Sozialversicherung bei den Versicherungsträgern und Versicherungsbehörden (nicht private Versicherungen) erforderlich werden, um die Rechtsverhältnisse zwischen den Versicherungsträgern einerseits und den Arbeitgebern, Versicherten oder ihren Hinterbliebenen andererseits abzuwickeln (z.B. zu Rentenzwecken).
Im Einzelfall ist die jeweilige gesetzliche Erforderlichkeit für eine gebührenfreie Ausstellung daher bereits bei Anforderung der Urkunde zu begründen.

sofern nach Sozialgesetzbuch vorgeschrieben, gebührenfrei

 

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Ansprechpartner:
Standesamt
Rückermainstr. 2
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 37 0
Fax: 0931 - 37 34 21
Standesamt@stadt.wuerzburg.de
Mo, Mi: 8:30-13:00 Uhr Di, Do: 8:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr Fr 8:30-12:00 Uhr
Standesamt
Rückermainstr. 2
97070 Würzburg
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