Hier erhalten Sie informationen über die regelmäßig zu erhebenden Gebühren und deren Höhe.
Die Gebührenerhebung erfolgt aufgrund des § 72 des Personenstandsgesetzes in Verbindung mit dem Bayerischen Kostengesetz und dem zugehörigen Kostenverzeichnis.
| Gegenstand | Gebühr |
Bereich Geburten
| Beurkundung einer Geburt | gebührenfrei |
| Nachträgliche Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt eines Deutschen | 60,00 Euro |
| Beurkundung von Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft | gebührenfrei |
Bereich Eheschließung/Lebenspartnerschaft
Schriftliche Auskunft nach persönlicher Beratung durch das zuständige Standesamt über die für die Beurkundung vorzulegenden Dokumente. Die Gebühr ist beim selben Standesamt bei erfolgender Anmeldung einer Eheschließung/Lebenspartnerschaft/Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses anzurechnen | 10,00 Euro |
Anmeldung einer Eheschließung/Lebenspartnerschaft | 50,00 Euro |
| Anmeldung einer Eheschließung/Lebenspartnerschaft unter Anrechnung einer bereits beim Standesamt Würzburg eingezahlten Beratungsgebühr von 10 Euro | 40,00 Euro |
| Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses | 50,00 Euro |
| Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses unter Anrechnung einer bereits beim Standesamt Würzburg eingezahlten Beratungsgebühr von 10 Euro | 40,00 Euro |
Erhöhungsbetrag je ausländischen Partner bei Anmeldung einer Eheschließung wie auch bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses | 20,00 Euro |
| Aufschlag für Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft außerhalb der Öffnungszeiten (Samstagstrauungen) | 70,00 Euro |
| Aufschlag für Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft außerhalb der Öffnungszeiten - bei lebensbedrohlicher Erkrankung | gebührenfrei |
| Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft in Würzburg bei erfolgten Anmeldung an einem anderen Standesamt | 40,00 Euro |
| Beschaffung und Aushändigung eines Ehefähigkeitszeugnisses an einen ausländischen Staatsangehörigen (A, CH, L) | 40,00 Euro |
| Beurkundung einer Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft | gebührenfrei |
| Nachträgliche Beurkundung einer im Ausland oder bei einer ausländischen Vertretung im Inland geschlossenen Ehe/Lebenspartnerschaft | 50,00 Euro |
Anmietung des Trausaals zur Begründung einer Lebenspartnerschaft, sofern die Lebenspartnerschaft nicht durch einen Standesbeamten, sondern durch einen Notar im Trausaal begründet werden soll. Die Anmietung des Trausaals ist nur außerhalb der regulären Trautermine möglich! | 25,00 Euro |
Bereich Sterbefälle:
| Beurkundung eines Sterbefalls | gebührenfrei |
| Nachträgliche Beurkundung eines im Ausland erfolgten Sterbefalls eines Deutschen | 40,00 Euro |
Übergreifende Gebühren:
| Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen durch das Standesamt oder die Standesamtsaufsicht (auch bei EU-Entscheidungen) | 40,00 Euro |
| Erfordert eine Amtshandlung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand, kann die Gebühr bis zum doppelten Betrag erhöht werden (z.B. bei erforderlicher Überprüfung von Unterlagen auf deren Echtheit und inhaltlicher Richtigkeit). | variabel bis zur Verdoppelung der eigentlichen Gebühr |
| Aufnahme einer Versicherung an Eides Statt | 15,00 Euro je angefangene Viertelstunde, |
| Berichtigung nach Abschluss einer Beurkundung einschließlich der zu stellenden Berichtigungsanträge, wenn der zu berichtigende Fehler seitens des Anzeigepflichtigen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde | 5,00 bis 200,00 Euro |
| Eintragung einer Folgebeurkundung auf Wunsch (z.B. nachträglicher Eintrag einer Religionszugehörigkeit in ein Register) | 10,00 Euro |
Namensrechtliche Erklärungen:
| Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften | 25,00 Euro |
| Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur Namensführung, wenn der in der Ehe oder Lebenspartnerschaft zu führende Name bei der Eheschließung oder Begründung derLebenspartnerschaft bestimmt wird | gebührenfrei |
| Beurkundung oder Beglaubigung der Erklärung der Eltern zur Bestimmung des Geburtsnamen nach §1617 BGB bei der Geburtsbeurkundung | gebührenfrei |
| Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung über die Angleichung von Familien- und Vornamen nach § 94 BVFG und Art. 47 EGBGB, sowie die erstmalige Ausstellung einer Bescheinigung im Rahmen der Entgegennahme der Erklärung | gebührenfrei |
Erteilung einer Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung | 10,00 Euro |
| Erteilung einer weiteren Bescheinigung über eine Namensangleichung | 10,00 Euro |
Bereich Urkunden:
| Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Heiratsbuch oder Eheregister, dem Lebenspartnerschaftsbuch oder Lebenspartnerschaftsregister, dem Geburtenbuch oder Geburtenregister, dem Sterbebuch oder Sterberegister, den früheren Standesregistern (beim Stadtarchiv) | 10,00 Euro |
| Erteilung sonstiger Personenstandsurkunden oder beglaubigter Abschriften | 10,00 Euro |
| Erteilung einer Auskunft aus einem, oder Gewährung der Einsichtnahme in ein Personenstandsbuch oder -register | 7,00 Euro |
| Erteilung einer Auskunft aus einer oder Gewährung der Einsichtnahme in eine Sammelakte | 10,00 Euro |
| Erhöhungsbetrag, wenn das Suchen des Eintrags oder Vorgangs erforderlich war, da hierfür weder Datum, Standesamt oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben gemacht werden konnten. | 5,00 bis 100,00 Euro |
Hinweis: | sofern nach Sozialgesetzbuch vorgeschrieben, gebührenfrei |