Im NOTFALL kann, bei einer akuten lebensbedrohlichen Erkrankung, eine Trauung / Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft unter bestimmten Voraussetzungen mit wenig formalem Aufwand auch sehr kurzfristig, unabhängig von den Öffnungszeiten, auch außerhalb des Standesamtes, z.B. in einer Klinik durchgeführt werden.
Das Standesamt Würzburg ist hier zuständig, wenn...