Sterbefälle von Personen, die in Würzburg verstorben sind, werden beim Standesamt Würzburg beurkundet. Nach dem Personenstandsgesetz ist jeder Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Im Ausland erfolgte Sterbefälle von deutschen Bürgern oder dem deutschen Recht unterliegenden Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in...