Hier finden Sie Kontaktadressen und den richtigen Ansprechpartner für Ihr spezielles Anliegen.
Adresse des Standesamtes:
Rückermainstr. 2 (Rathaus)
97070 Würzburg
Fax: (0931) 37 - 3421
Email: standesamt@stadt.wuerzburg.de
Bitte geben Sie beim E-Mail Kontakt mit dem Standesamt Ihre Postadresse und evtl. Ihre Telefon/Faxnummer an. Falls Sie eine spezielle Abteilung (z.B. Heiratsbüro, Geburtenbüro) direkt erreichen möchten, finden Sie die E-Mail-Adressen hier im Wegweiser
Öffnungszeiten:
Mo, Mi: 08.30 - 13.00 Uhr
Di, Do*: 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Fr*: 08.30 - 12.00 Uhr
*an den Trautagen Donnerstag und Freitag ist im Heiratsbüro eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Eine Terminvereinbarung zur Vorsprache im Heiratsbüro wird generell empfohlen. Sie vermeiden dadurch unnötig lange Wartezeiten!
Welches Anliegen haben Sie?
Klicken Sie bitte auf das entsprechende Anliegen. Sie erhalten dann die entsprechende Kontaktinformation:
Anmeldung der Eheschließung / Nottrauung:
Bitte erkundigen Sie sich vorher telefonisch, welche Unterlagen mitzubringen sind. Bei Anmeldungen mit Ausländerbeteiligung ist in aller Regel ein umfangreiches Beratungsgespräch erforderlich und deshalb eine persönliche Vorsprache empfehlenswert.
Im Falle einer NOTTRAUUNG beachten Sie bitte auch die Informationen, die speziell für diesen Fall hier zu finden sind.
Längere Wartezeiten können Sie vermeiden, wenn Sie vor Ihrem Besuch telefonisch oder per e-mail einen Termin mit uns vereinbaren. Eine Terminvereinbarung wird generell empfohlen! Anmeldungen zur Eheschließung sind Freitags aufgrund der Eheschließungen leider nicht möglich!
Das Anmeldeformular für Ihre persönlichen Angaben können Sie aus unserem Downloadcenter auf Ihren PC laden.
Ansprechpartner:
Im Heiratsbüro 1, Zimmer 130:
Herr Kandzia - Standesbeamter
Telefon: (0931) 37 - 2411
Email: heirat@stadt.wuerzburg.de
und
Frau Volz
Telefon: (0931) 37 - 2421
Email: heirat@stadt.wuerzburg.de
Im Heiratsbüro 2, Zimmer 127:
Frau Zimmermann - Standesbeamtin,
Telefon: (0931) 37 - 2419
Email: heirat@stadt.wuerzburg.de
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Heirat im Ausland
Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen bei bestimmten Staaten (z.B. Österreich, Schweiz, Türkei, Tschechische Republik) ein "Ehefähigkeitszeugnis" vorlegen. Näheres erfahren Sie bei der Auslandsvertretung des jeweiligen Staates. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sind, erfragen Sie bitte im Heiratsbüro. Dies unterliegt dem deutschen Personenstandsgesetz.
Heiratsbüro 1 und 2:
Zimmer 130 und 127, Rathaus, 1. Stock
Ansprechpartner:
Telefon: (0931) 37 - 2411, 2419
Email: heirat@stadt.wuerzburg.de
* Beachten Sie bitte, das bei Geburten in Krankenhäusern oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, die Urkundenausstellung erst erfolgen kann, wenn die schriftliche Geburtsanzeige des Krankenhauses beim Standesamt bereits vorliegt. Bei Hausgeburten hat die mündliche Anzeige der Geburt innerhalb einer Woche zu erfolgen.
Weitere Infos:
Geburtenbüro
Zimmer 222, 221, Rathaus II. Stock
Ansprechpartner:
Telefon, Fax (0931) 37 - 2415, 2867, Fax: (0931) 37-3331
E-Mail geburten@stadt.wuerzburg.de
Sterbebüro
Zimmer 223, Rathaus, 2. Stock
Ansprechpartner:
Telefon (0931) 37 - 2413
E-Mail: standesamt@stadt.wuerzburg.de
Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig (31 Euro inkl. Bescheinigung für Einzelpersonen, Ehepaare mit gleicher Konfession: 41,00 Euro inkl. Bescheiniung, Begleichung der Gebühren vor Ort, in bar) und kann nicht durch einen Bevollmächtigten erklärt werden. Die Austrittserklärung bedarf der öffentlichen Beglaubigung. Zur persönlichen Vorsprache deshalb bitte Personalausweis oder Reisepaß mitbringen.
Schriftliche Austrittserklärungen, die dem Standesamt zugehen, sind nur dann wirksam, wenn die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar öffentlich beglaubigt ist.
weitere Infos
Urkundenstelle
Zimmer 125, Rathaus 1. Stock
Ansprechpartner:
Telefon (0931 ) 37 - 2870, 2865, 2574
Urkundenausstellung
Sie erhalten vom Standesamt Würzburg für Personenstandsfälle, die sich in Würzburg ereignet haben folgende Urkunden:
beglaubigte Abschriften/Ausdrucke aus dem Geburten-/Ehe-/Sterberegister, Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden.
Beachten Sie bitte, dass das Standesamt Personenstandseinträge nur für bestimmte Zeiträume vorrätig hält:
Weiter zurückliegende Vorgänge befinden sich als Archivgut im Stadtarchiv der Stadt Würzburg.
weitere Infos
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit und eine Vollmacht, falls Sie Urkunden für andere Personen besorgen. Sie können die Urkunden auch schriftlich oder online via internet bestellen. Wir senden Ihnen die bestellten Urkunden nach Überweisung der anfallenden Gebühren dann per Post zu.
Urkundenstelle
Zimmer 125, Rathaus, 1. Stock
Ansprechpartner
Telefon (0931) 37 - 2870, 2865, 2574
E-Mail urkunden@stadt.wuerzburg.de
Familienbuch-/Eheregisterabteilung
Beglaubigte Abschrift(en) aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch/
Beglaubigte Abschrift(en) aus dem Eheregister bis zum Vorjahr
Für jede seit dem 01.01.1958 geschlossene Ehe wurde bis zum 31.12.2008 bei der Eheschließung ein Familienbuch angelegt.Seit 01.01.2009 wird das Familienbuch nicht mehr in der bisherigen Weise fortgeführt. Das Familienbuch wird nunmehr beim Eheschließungsstandesamt aufbewahrt und nur noch hinsichtlich der Eheauflösung (durch Tod oder Ehescheidung) und der Namensführung der Ehegatten fortgeführt; es wird jedoch nicht mehr bezüglich der Eltern und der Kinder der Ehegatten ergänzt.
Familienbuch-/Eheregisterabteilung
Zimmer 220, Rathaus, II. Stock
Ansprechpartner
Telefon (0931 ) 37 - 2416 und 2869
Namenserklärungen von Spätaussiedlern nach § 94 BVFG. Unter welchen Voraussetzungen Spätaussiedler und Vertriebene Namenserklärungen abgeben können und welche Unterlagen dazu vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Namenserklärung bei Statutenwechsel (z.B. Einbürgerung)
Namenserklärungen nach Art. 47 EGBGB zur Namensangleichung (außerhalb einer Eheschließung) bei Statutenwechsel, z.B. Einbürgerung.
Familienbuchabteilung
Zimmer 220, Rathaus, II. Stock
Ansprechpartner
Telefon (0931) 37 - 2416 und 2869
Ein Elternteil kann in bestimmten Fällen seinem minderjährigen Kind den Familiennamen des anderen Elternteils oder den Ehenamen aus seiner jetzigen Ehe erteilen. Weitere Informationen erhalten Sie im Standesamt.
Urkundenstelle
Zimmer 126, Rathaus, 1. Stock
Ansprechpartner
Telefon (0931) 37 - 2412
E-Mail: urkunden@stadt.wuerzburg.de
Wiederannahme eines früheren Namens
Wiederannahme oder Hinzufügung eines früher geführten Namens nach Auflösung der Ehe. Die Erklärung bedarf der öffentlichen Beglaubigung (persönliche Vorsprache erforderlich). Bitte rufen Sie uns vorher an, welche Unterlagen mitzubringen sind.
Familienbuch-/Eheregisterabteilung
Zimmer 220, Rathaus, II. Stock
Ansprechpartner
Telefon (0931) 37 - 2416 und 2869
Anmeldung zur Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft /Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft bei lebensbedrohlicher Erkrankung
Umfangreiche Informationen und auch ein benötigtes Anmeldeformular finden Sie im Bereich Eheschließung unter "Eingetragene Lebenspartnerschaft" .
Bei Anmeldungen mit Ausländerbeteiligung ist in aller Regel ein umfangreiches Beratungsgespräch erforderlich und deshalb eine persönliche Vorsprache empfehlenswert. Bitte lassen Sie sich im vor Beschaffung von Unterlagen im Ausland persönlich im Heiratsbüro beraten, welche Unterlagen, in welcher Form, mitzubringen sind.
Im Falle einer Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft bei lebensbedrohlicher Erkrankung beachten Sie bitte auch die Informationen, die speziell für diesen Fall hier zu finden sind.
Längere Wartezeiten können Sie vermeiden, wenn Sie vor Ihrem Besuch telefonisch oder per e-mail einen Termin mit uns vereinbaren. Vereinbarte Vorsprachetermine haben Vorrang! Eine Terminverinbarung wird generell empfohlen!
Heiratsbüro 1 und 2:
Zimmer 130 und 127, Rathaus, 1. Stock
Ansprechpartner:
Telefon: (0931) 37 - 2411, 2419
Email: heirat@stadt.wuerzburg.de