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Notruf-Fax für hör- und sprachgeschädigte Mitbürgerinnen und Mitbürger

Notruf-Fax für hör- und sprachgeschädigte Mitbürgerinnen und Mitbürger

Für alle hör- und sprachgeschädigte Mitbürgerinnen und Mitbürger besteht die Möglichkeit, Notrufe mit einem Formblatt per FAX an die Leitstelle zu senden.


Bitte verwenden Sie hierzu möglichst den angehängten Vordruck. Sie können wertvolle Zeit sparen, wenn sie diesen Vordruck bereits schon im Voraus mit den wichtigsten Daten versehen und ihn dann griffbereit in der Nähe des FAX-Gerätes aufbewahren.

So können Sie diesen im Notfall in kürzester Zeit fertig ausfüllen und an die allgemeine

Notruf-Nummer 112

versenden.

Bitte beachten Sie, dass das FAX gut leserlich ausgefüllt sein muss. Wir empfehlen Ihnen die Teilnehmerkennung des Faxgerätes zu aktivieren.

Das Notfallfax können Sie hier herunterladen

Download des Notruffax


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