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Kauf und Abbrennen von Feuerwerk während des Jahres

Außerhalb des 31.12. und 01.01. jeden Jahres dürfen Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände nur zu besonderen Anlässen und mit einer Ausnahmegenehmigung abgebrannt werden.

Auch der Verkauf von Feuerwerkskörpern durch den Fachhandel erfolgt während des Jahres nur mit einer entsprechenden Genehmigung. Die Gebühren für einen solchen Genehmigungsbescheid betragen 30,00 Euro.
 
Soll das Feuerwerk in Würzburg abgebrannt werden, so reichen Sie bitte mindestens 2 Wochen vor dem Abbrenntermin bei der Stadt Würzburg folgenden Antrag ein:

Antrag Kleinfeuerwerk, 32 KB


Gesetzliche Grundlagen:
Sprengstoffgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/index.htmlexterner Link und
Sprengstoffverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/index.htmlexterner Link

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