| 06.04.2005: Workshop: Das Antidiskriminierungsgesetz in der Praxis |
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Deutschland hat mehrere Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umzusetzen, die den Schutz vor Diskriminierung regeln. Dies betrifft die Merkmale Weltanschauung, ethnische Herkunft, Rasse, Religion, Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Geschlecht. Das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) wird derzeit heftig diskutiert. Es soll im Frühjahr 2005 in Kraft treten. Insbesondere auf die betriebliche Personalarbeit wird das neue ADG direkten Einfluss haben. Von der Stellenausschreibung bis zur Personalentwicklung gibt es eine Fülle möglicher "Stolperstellen". Personalentscheider vom Unternehmer bis zum Personalreferent können sich jetzt in einem aktuellen Workshop über die Umsetzung des ADG in die Praxis informieren. Die Veranstalter Beckhäuser Personal & Lösungen konnten mit Peter Schubert einen Referenten mit langjähriger Erfahrung aus dem Personalbereich gewinnen. Der Workshop gibt Auskunft zu: aktueller Stand der Umsetzung in Deutschland, Schadenersatzansprüche, Mitwirkung der Betriebsräte, Verhalten im Konfliktfall und vielen weiteren Kriterien. Der Referent wird den Schwerpunkt in die praxisorientierte Umsetzung legen, die Teilnehmer können also eigene Fallbeispiele einbeziehen. Der Fahrplan für den Transfer des Gewollten wird begleitet mit einer speziellen ADG-Checkliste. Der Workshop „Das Antidiskriminierungsgesetz in der Praxis“ findet alternativ am 11. Mai 2005 oder 8. Juni 2005 jeweils von 9.00 bis 17.00 Uhr im Technologiezentrum Würzburg statt. |
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