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Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht / Betreuungsverfügung

Hier finden Sie wichtige Hinweise zu Vorsorgevollmachten. Eine Vollmacht kann nur erteilt werden, wenn der Vollmachtgeber zu diesem Zeitpunkt voll geschäftsfähig ist! Um eine Betreuung durch das Vormundschaftsgericht zu verhindern, sollte eine Vollmacht möglichst frühzeitig (ab Volljährigkeit) erstellt werden. Denn Krankheit oder Unfall können in jedem Alter eintreten und zur Geschäftsunfähigkeit führen.

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