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Zahlungsmöglichkeiten

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Zahlungen an die Stadt Würzburg zu leisten:

Sie können periodisch wiederkehrende Zahlungen bequem mittels SEPA-Basis-Lastschrift erledigen. Hierfür benötigen wir von Ihnen ein ausgefülltes SEPA-Mandat. Wir würden fällige Zahlungen immer termingerecht von Ihrem Konto abbuchen. Für Sie entfallen dadurch: Arbeit, Wege, Bankgebühren und unliebsame Verzugszinsen, Mahngebühren sowie Beitreibungskosten.

Sollten Sie den Lastschrifteinzug nicht mehr wünschen, können Sie jederzeit Ihren Abbuchungsauftrag bei uns widerrufen und die Zahlungen stornieren lassen.

Das entsprechende PDF-Formular können Sie hier herunterladen.

SEPA-Basis-Lastschriftmandat SEPA-Basis-Lastschriftmandat, 153 KB

Den dafür notwendigen Adobe Acrobat-Reader können Sie hier kostenfrei herunterladen:
www.adobe.com/de/products/acrobat/readstep2.htmlexterner Link

Drucken Sie sich das Formular bitte aus und füllen Sie es vollständig aus (Finanzadress-Nummer und Unterschrift bitte nicht vergessen!).

Schicken Sie uns bitte das SEPA-Lastschriftmandat an folgende Adresse:

Stadt Würzburg
Fachbereich Finanzen
Fachabteilung Stadtkasse
97067 Würzburg

Eine Übermittlung per Telefax oder E-Mail kann nicht verwendet werden, da uns Ihre Unterschrift im Original vorliegen muss!

Für Ihre Überweisungen haben wir folgende Bankverbindungen eingerichtet:

Für Gewerbesteuer, Hundesteuer und Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfall, Straßenreinigung, Niederschlagswasser und Kanaleinleitung):

Bank SWIFT-BIC IBAN
Sparkasse Mainfranken Wzbg.  BYLADEM1SWU  DE97 7905 0000 0000 0001 41


 

Für sonstige Einnahmen:

Bank SWIFT-BIC IBAN
Sparkasse Mainfranken Wzbg.  BYLADEM1SWU  DE92 7905 0000 0042 0000 67
VR-Bank Würzburg GENODEF1WU1 DE17 7909 0000 0000 0002 05


Damit wir Ihre Zahlungen richtig verbuchen können, geben Sie bitte immer im Verwendungszweck das im Bescheid oder der Kostenrechnung vorgegebene Buchungskennzeichen an, z. B. Finanzadress-Nummer (FAD), Haushaltsstelle, Antragsnummer usw.

Wichtig ist auch hier die Angabe eines Buchungszeichens (FAD, Haushaltsstelle, Antragsnummer...), damit die entsprechende Einnahmebuchung von uns richtig zugeordnet werden kann.

Im Zusammenhang mit der Zahlung per Scheck möchten wir Sie auf eine Gesetzesänderung hinweisen. Seit diesem Jahr gilt eine Scheckzahlung erst am dritten Tag nach dem Eingang des Schecks bei der Stadt Würzburg als entrichtet. 
D. h. wenn Sie uns einen Scheck für den Steuertermin 15.11. (Donnerstag) übersenden wollen, muss dieser spätestens am 12.11. (Montag) in der Stadtkasse eingegangen sein. Bei späterem Posteingang, gilt die Scheckzahlung als zu spät entrichtet, mit der Folge, dass Säumniszuschläge entstehen.

Um diese unliebsamen Mehrkosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) oder per Überweisung.


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