Menü

Hilfe bei Obdachlosigkeit

Die Stadt Würzburg ist als Sicherheitsbehörde verpflichtet, Leben und Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dazu gehört auch die Bereitstellung einer städtischen Notunterkunft bei  Wohnungsverlust. Zu diesem Zweck verfügt die Stadt Würzburg über mehrere angemietete Unterkünfte für Einzelpersonen und Familien.

Wann wende ich mich an die Stadt Würzburg?

Wenn Sie wegen einer fristlosen Kündigung oder einer Räumungsklage ohne Aussicht auf Wohnraum von Obdachlosigkeit bedroht sind, sollten Sie sich frühzeitig an die Obdachlosenhilfe der Stadt Würzburg wenden. Denn auch die Suche von geeignetem Wohnraum benötigt einige Zeit und kann oft nicht von "jetzt auf gleich" geregelt werden.

Hinweis:wir können nur dann Unterstützung anbieten, wenn jemand in Würzburg von Obdachlosigkeit bedroht wird oder obdachlos wird. Ansonsten ist die Stadt oder Gemeinde zuständig, in der die bisherige Wohnung der oder des Betroffenen liegt.

Was kann ich in Anspruch nehmen?

  • Beratungsangebot
  • Einzelpersonen werden in der Regel in Mehrbettenzimmern untergebracht, eigene Möbel können deshalb nicht mitgebracht werden.
  • Für Familien stehen mehrere einfache Wohnungen bereit. Die Mitnahme von eigenem Mobiliar ist begrenzt und nur nach Absprache möglich.

In der Außenstelle Zellerau, Sedanstraße 11/13, 97082 Würzburg. Um telefonische Terminabsprache wird gebeten.

>>> zurück