Baugenehmigung (Fachabteilung Bauaufsicht)
Auch die Änderung der Nutzung vorhandener Gebäude oder Grundstücke muss unter Umständen genehmigt werden - hierzu muss eine Nutzungsänderung beantragt werden.
Sind gewerbliche Um- oder Neubauten oder Werbeanlagen in Planung, sollte dies ebenfalls rechtzeitig mit der Bauaufsicht abgestimmt werden. In manchen Fällen ist auch eine Bauvoranfrage sinnvoll.
Genehmigungsfrei sind Nutzungsänderungen, wenn für die beabsichtigte Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen und planungsrechtlichen Vorschriften gelten als bisher.
Wenn Sie uns schließlich einen Bauantrag einreichen, der vollständig ist, sparen alle Zeit und Sie Geld. Wir sagen Ihnen, was wir brauchen.