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Sie haben Fragen zu einer Vaterschaftsfeststellung?

Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, muss die Vaterschaft entweder durch den Vater anerkannt oder durch das Familiengericht festgestellt werden. Die Anerkennung der Vaterschaft muss beurkundet werden, dies kann beim Jugendamt (siehe unter "Beurkundungen"), beim Standesamt oder bei einem Notar erfolgen. Bei Fragen zur Anerkennung / Feststellung der Vaterschaft stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!


Ansprechpartner:

Matthias Fleckenstein
Herr Matthias Fleckenstein
Tel.: 09 31 - 37 35 33

 

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