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Meldebescheinigung

Mit dem seit 01.11.2015 geltenden Bundesmeldegesetz können nur noch Meldebescheinigungen bzw. erweiterte Meldebescheinigungen erteilt werden. Diese ersetzen die früheren Aufenthalts- oder Haushaltsbescheinigungen. Meldebescheinigungen werden bei einigen Anträgen benötigt, so enthält z.B. die erweiterte Meldebescheinigung mehr Personenstandsdaten als eine Meldebestätigung, beispielsweise Informationen über Ihren Familienstand und Ihre Staatsangehörigkeit.

So wird auch für  die Beantragung von Kindergeld bei der Kindergeldkasse (Agentur für Arbeit) eine ggf. erweiterte Meldebescheinigung benötigt. Mit dieser werden Ihre im Antrag gemachten Angaben in Bezug auf die im Haushalt lebenden Personen von der Meldebehörde bestätigt.
Die Gültigkeit von (erweiterten) Meldebescheinigungen ist abhängig von den Bestimmungen der anfordernden Stelle. Bitte geben Sie diese immer an, z.B. zur Vorlage beim Standesamt, Generalkonsulat, Kindergeldkasse etc.

 

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