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Bürgerbüro

Erstantrag und Erweiterungen

Der Internationale Führerschein ist in vielen außereuropäischen Staaten erforderlich. Diesen gibt es in zwei Ausfertigungen: einmal nach dem Muster des Straßenverkehrsabkommens von 1968 und einmal nach dem Muster des Abkommens von 1926. Das erste Muster ist das gängigere und hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Der Internationale Führerschein nach dem Muster des Abkommens von 1926 hat eine Gültigkeit von einem Jahr.

Bezüglich der Notwendigkeit bzw. der notwendigen Ausführung informieren Sie sich bitte selbstständig bei Ihrem Reiseveranstalter, den jeweiligen Ländervertretungen oder beim Auswärtigen Amt.
Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweiseexterner Link
ADAC: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/fahren-ausland/internationaler-fuehrerschein/externer Link

Falls ein Internationaler Führerschein nach dem Muster des Abkommens von 1926 erforderlich ist, ist dies von Ihnen ausdrücklich bei Antragstellung mitzuteilen!

Eine Antragstellung ist auch ohne persönliche Vorsprache online über das Bürgerserviceportalexterner Link möglich:

Nach Eingang der Unterlagen bei der Stadt Würzburg liegt die Bearbeitungszeit bei ca. 4 Wochen. Sollte der Internationale Führerschein dringend benötigt werden, ist eine persönliche Antragstellung nach Terminvereinbarung unter www.wuerzburg.de/termine erforderlich.


Wer kann den internationalen Führerschein beantragen?

Sie sollten Ihren Hauptwohnsitz in Würzburg haben. Außerdem ist der EU-Scheckkartenführerschein hierfür Voraussetzung.


Was muss ich mitbringen?

Für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen: 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passbild, nicht älter als 6 Monate (Das Bild kann im Bürgerbüro nicht gemacht werden, da kein Ausdruck möglich ist!)
  • Scheckkartenführerschein (der graue oder rosafarbene Führerschein muss in einen Karten-Führerschein umgetauscht werden)
  • evtl. eine Karteikartenabschrift, (Sollte Ihr deutscher Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine sog. Karteikartenabschrift notwendig. Diese erhalten Sie von der letzten Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden (auch per Fax möglich, Fax-Nummer: 0931/37-3850).

Was muss ich beachten?

Haben Sie noch einen „alten“ Papierführerschein , so müssen Sie diesen vor Beantragung des internationalen Führerscheins in den neuen EU-Scheckkarten-Führerschein umtauschen.


Wie lange dauert die Ausstellung?

Der Internationale Führerschein wird innerhalb von 10 Minuten ausgestellt. 


Was kostet ein internationaler Führerschein?

Die Gebühr für einen internationalen Führerschein beträgt 16,00 Euro


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