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Bürgerbüro

Erstantrag und Erweiterungen

Hier erhalten Sie Informationen zur Erteilung eines Personenbeförderungsscheines für Taxi, Mietwagen, Krankenwagen.

Wer kann einen Personenbeförderungsschein beantragen?

Wenn Sie einen Personenbeförderungsschein (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen) beantragen wollen, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Würzburg haben. Sie benötigen weiterhin mindestens den Führerschein der Klasse B seit 2 Jahren. Des Weiteren beträgt das gesetzliche Mindestalter 21 Jahre.
Haben Sie noch einen „alten“ Papierführerschein der Klasse 3, so müssen Sie diesen vor bzw. gleichzeitig mit Beantragung des Personenbeförderungsscheines in den neuen EU-Scheckkartenführerschein (Umtausch) umtauschen.


Was muss ich mitbringen?

Zur Antragsstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • den bisherigen Führerschein
  • ein augenärztliches Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners im Original
Anlage 6 Nr. 2.1 FeV Bescheinigung augenärztliche Untersuch Anlage 6 Nr. 2.1 FeV Bescheinigung augenärztliche Untersuch, 12 KB
  • Gutachten über körperliche und geistige Eignung im Original
Anlage 5 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung Anlage 5 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung, 14 KB
  • ein „Fahreignungsgutachten“: dieser Nachweis ist in Form eines Gutachtens einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder eines betriebs- bzw. arbeitsmedizinischen Gutachtens zu erbringen im Original.
  • einen Nachweis über die Fachkunde ist im Nachhinein vorzulegen, sobald die Durchführung der Fachkunde möglich ist.
  • Zusätzlich wird noch ein Führungszeugnis (Belegart OE) benötigt. Dieses können Sie im Bürgerbüro der Stadt Würzburg beantragen.
  • Sollte Ihr deutscher Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine sog. Karteikartenabschrift notwendig. Diese erhalten Sie von der letzten Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden (auch per Fax möglich, Fax-Nummer: 0931/37-3850).

Was muss ich beachten?

Für die Antragstellung müssen Sie persönlich erscheinen.


Was kostet der Antrag auf Ausstellung eines Personenbeförderungsscheins?

Für den Antrag wird eine Gebühr in Höhe von 38,00 / 43,90 Euro erhoben. Die Gebühr für die Beantragung des Führungszeugnisses beträgt 13 Euro. 

Informationen zur Verlängerung des Personenbeförderungsscheines finden Sie hier.


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