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Bürgerbüro

Ersatz und Neuantrag

Hier finden Sie Informationen, was Sie bei Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins unternehmen können:

Was muss ich im Falle eines Verlustes unternehmen?

Im Falle eines Verlustes empfehlen wir Ihnen zunächst ca. 6 Wochen abzuwarten, bevor Sie ein neues Führerscheindokument beantragen.


Was muss ich mitbringen?

Folgende Unterlagen werden von Ihnen benötigt:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (Das Bild können Sie auch im Bürgerbüro machen lassen)
  • evtl. eine Karteikartenabschrift. Sollte Ihr deutscher Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine sog. Karteikartenabschrift notwendig. Diese erhalten Sie von der letzten Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden (auch per Fax möglich, Fax-Nummer: 0931/37-3850).

Was muss ich beachten?

Da Sie eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust abgeben müssen, muss die Antragstellung persönlich erfolgen.


Was ist eine Eidesstattliche Versicherung?

Verluste von Dokumenten wie dem Führerschein müssen durch eine Eidesstattliche Versicherung belegt werden. Falls fälschliche Abgeben in einer Eidesstattlichen Versicherung einer Behörde gegenüber ist das eine Straftat nach Strafgesetzbuch. Durch die Abgabe dieser Versicherung soll gewährleistet sein, dass jede Person ausschließlich im Besitz eines Führerscheins sein kann, sodass z.B. bei Verlust durch Alkoholdelikte kein zweiter Führerschein bei Entzug vorhanden sein kann. 


Was kostet ein Ersatzführerschein?

Die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beträgt 30,00 € sowie 30,70 € für die eidesstattliche Versicherung.


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