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Bürgerbüro

Einfache Melderegisterauskunft

Das Melderegister enthält die Personendaten und Wohnanschriften von in Würzburg wohnenden Personen. Darüber hinaus die Daten ehemals in Würzburg wohnhaft gewesener Personen.

Als Grundlage dient hierfür die Meldepflicht, die besagt, dass jede in Deutschland wohnende Person sich bei der zuständigen Behörde anmelden und die aktuelle Adresse mitteilen muss. Das Melderegister enthält u.a. bestimmte einfache Informationen über Personen, die Jedermann erhalten kann, soweit keine Auskunftssperren oder Sperrvermerke eingetragen sind.

In dieser sogenannten "einfachen Melderegisterauskunft" können Informationen über

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache,

einzelner bestimmter Personen eingeholt werden. 

Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. Weiterhin muss die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklären, die Daten nicht für Zwecke

a) der Werbung oder

b) des Adresshandels

zu verwenden. Der Anfragende muss die Einwilligung der betroffenen Person bei Nutzung der Daten für Zwecke der Werbung und des Adresshandels nachweisen, außer diese Information liegt der Meldebehörde bereits vor.


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