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Halten von Kampfhunden

Wer einen Kampfhund halten will, bedarf hierfür einer Erlaubnis. Welcher Hund als Kampfhund gilt, regelt die Bayerische Verordnung über Hunde mit gesteigerter Agressvität und Gefährlichkeit.

Hierbei wird bei verschiedene Hunderassen oder Kreuzungen mit diesen Hunderassen die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet (Hunde der Kategorie 1). Unter die Kategorie 1 fallen die Rassen Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu.

Bei anderen Hunderassen wird eine Eigenschaft als Kampfhund zwar grundsätzlich auch vermutet, jedoch kann der Besitzer der Behörde nachweisen, dass sein Hund nicht gesteigert aggressiv oder gefährlich ist (Hunde der Kategorie 2). Zu diesen Rassen zählen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier,  Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perrode Presa Canario (Dogo Canario), Perrode Presa Mallorquin und Rottweiler.

Weitere Informationen:

Infoblatt - Haltung von Kampfhunden - Stand 05.06.2018 Infoblatt - Haltung von Kampfhunden - Stand 05.06.2018, 100 KB

Würburger Bürger, die einen Kampfhund halten möchten, beantragen die Erlaubnis (bei Hunden der Kategorie 1) oder die Befreiung von der Erlaubnispflicht (bei Hunden der Kategorie 2) bei der Stadt Würzburg mit folgendem Formblatt: 

Antrag Kampfhunde Stand: September 2021, 275 KB

Höhe der Hundesteuer

Bitte beachten Sie, dass für Kampfhunde die jährliche Hundesteuer 400 Euro beträgt.

Weitere Informationen zur Hundesteuer finden Sie hier: https://www.wuerzburg.de/buerger/staedtische-finanzen/steuern-und-gebuehren/hundesteuer/index.html 

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