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Maklererlaubnis

Wer gewerbsmäßig Immobilien, Darlehen oder Finanzdienstleistungen wie z.B. Investmentfonds vermitteln will, der bedarf einer Maklererlaubnis.

Voraussetzung für die Erteilung der Maklererlaubnis sind die gewerberechtliche Zuverlässigkeit und die geordeten Vermögensverhältnisse des Antragstellers.

Die gesetzlichen Regelungen finden Sie  in § 34 c der Gewerbeordnung  http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.htmlexterner Link und  in der MaBV http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gewo_34cdv/gesamt.pdfexterner Link sowie dem Kreditwesengesetz  http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/BJNR008810961.htmlexterner Link

Die IHK für München und Oberbayern hat zum 01.01.2020 die Zuständigkeit für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer nach § 34c GewO mit Hauptniederlassung in Bayern übernommen. Erlaubnisse, die bis zum 31.12.2019 von den bis dahin zuständigen Kreisverwaltungsbehörden erteilt wurden, bleiben erhalten.

Mehr Informationen sowie Formulare zur Antragsstellung:

Maklererlaubnis (Online-Service) Maklererlaubnis (Online-Service), externer Link

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