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Der Baum am Nachbarzaun | Rund um die Gartengrenze

Bäume oder Sträucher in Nachbars Garten geben immer wieder Anlass zu Ärgernis oder gar Streitigkeiten zwischen Nachbarn. Mal ist es der Überhang von Ästen am Gartenzaun, mal der Schattenwurf vom Baum des Nachbarn. Sie wünschen erste Informationen zur rechtlichen Lage im Nachbarschaftsrecht?

Wie viel Abstand muss ich beim Pflanzen von Bäumen und Sträuchern zum Nachbarn lassen? Darf ich überhängende Äste von Grenzbäumen einfach abschneiden? Wie verhält es sich mit Laubfall und Schattenwurf? Was bedeutet Gewohnheitsrecht? Sind Verjährungsfristen zu beachten?

Generell sind diese Fragen rund um das Nachbarschaftsrecht in § 906 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in Art. 47 ff AGBGB geregelt. 

Erste Einblicke und eine leicht verständliche Zusammenfassung dieser Problematik bietet das Bayerische Staatsministerium der Justiz in seiner Broschüre "Rund um die Gartengrenze"externer Link

Bitte beachten Sie: Was nach Nachbarschaftsrecht möglich sein könnte, kann nach der städtischen Baumschutzverordnung verboten sein. Deshalb sollten Sie bei Rückschnitten von überhängenden Ästen, Wurzeln oder ähnlichen Eingriffen immer den Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz, Abteilung Naturschutz, Tel. 0931/37-2876  hinzuziehen.

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