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Antrag auf Sondernutzungserlaubnis

Die Stadt Würzburg hat aufgrund des Art. 22a des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) eine Satzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen erlassen.

Die Satzung können Sie hier abrufen: 

Für die Nutzung einer für den Verkehr gewidmeten Straßenfläche über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Dies ist z.B. der Fall bei Aufstellen von Tischen und Stühlen oder eines Gerüstes; aber auch wenn die öffentliche Straße durch ein Wärmedämmverbundsystem überbaut wird. Ebenfalls bei Überbauung durch einen Erker, Balkon, Vordach oder einer Markise ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich; vor allem aber auch bei Anbringung von jeglichen Werbeanlagen, die z.B. in den öffentlichen Luftraum hinausragen.

Wie hoch diese Gebühren jeweils sind, kann man aus der Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Würzburg für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen entnehmen.

Die Fachabteilung Bauaufsicht erteilt Sondernutzungserlaubnisse, die im Zusammenhang mit einem Gebäude stehen:

  • Werbeanlagen (jährliche SoNu)
  • Markisen (jährliche SoNu)
  • Vordächer (pauschalierte SoNu)
  • Erker, Balkone etc. (pauschalierte SoNu)
  • Wärmedämmverbundsysteme (WDVS); (pauschalierte SoNu).

Hierfür ist ein FORMLOSER Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zu stellen, in dem die Maße (Breite, Höhe, Tiefe etc.) anzugeben sind.

Antrag auf Sondernutzungserlaubnis, 8 KB

Bei WDVS, Vordächer, Erker, Balkone etc. wird zu Gunsten des Antragstellers die pauschalierte Sondernutzung angewandt, dies bedeutet, dass die jährliche Sondernutzungsgebühr für 12 Jahre gezahlt wird; jedoch die Sondernutzung damit für 20 Jahre abgedeckt ist.

Bei Werbeanlagen und Markisen wird die Sondernutzungsgebühr jährlich fällig. Eine Pauschalierung der Gebühr ist hier regelmäßig nicht möglich, da die Anbringung häufig nicht über einen längeren Zeitraum erfolgt.

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