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Lärmaktionsplanung in Würzburg

Die Stadt Würzburg hat einen Lärmaktionsplan (LAP) zur Verminderung des Straßenverkehrslärms, des Straßenbahnlärms und des Industrielärms aufgestellt, der 2022 fortgeschrieben wurde.

Gleichzeitig wurden ruhige Gebiete festgelegt, die der Naherholung der Bevölkerung dienen. Grundlage für den Lärmaktionsplan sind die Lärmkarten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.


Ziel und Zweck: Lärmentlastung der Bürgerinnen und Bürger
Wesentliches Ziel der Lärmaktionsplanung ist eine deutliche Lärmentlastung. Hierfür wurden zunächst die Bereiche mit besonders hohen Lärmbelastungen und Betroffenenzahlen identifiziert. Für diese „Lärmbrennpunkte“ wurden gemeinsam mit externen Ingenieurbüros entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet und untersucht.


Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Der gesamte Prozess der Erarbeitung beinhaltete verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger, von denen rege Gebrauch gemacht wurde. Neben der Beteiligung im Rahmen der zwei Lärmforen sowie der zwei Lärmspaziergänge konnte die Bevölkerung auch auf der Internetseite www.wuerzburg-gegen-laerm.deexterner Link, per Mail, postalisch oder telefonisch Hinweise und Vorschläge zur Lärmminderung einbringen.
 

1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Würzburg

Im Sommer 2022 hat der Stadtrat die 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschlossen. Das Maßnahmenprogramm wird nun sukzessive umgesetzt. Zudem wird der Lärmaktionsplan spätestens alle fünf Jahre aktualisiert und weiterentwickelt.
Nachstehend finden Sie die 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans mit Anhängen: 

1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans, Stand 2022.pdf 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans, Stand 2022.pdf, 1285 KB
Anlage 1: Vergleich 2012 - 2017.pdf Anlage 1: Vergleich 2012 - 2017.pdf, 2293 KB
Anlage 2: Maßnahmenprogramm Anlage 2: Maßnahmenprogramm, 188 KB
Anlage 3: Bürgerbeteiligung.pdf Anlage 3: Bürgerbeteiligung.pdf, 292 KB
Anlage 4: Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.pdf Anlage 4: Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.pdf, 652 KB


Der Lärmaktionsplan der Stadt Würzburg
Im Sommer 2017 hat der Stadtrat den Lärmaktionsplan beschlossen und die Regierung von Unterfranken ihr Einvernehmen zu diesem Plan erteilt. Das Maßnahmenprogramm wird nun sukzessive umgesetzt. Zudem wird der Lärmaktionsplan spätestens alle 5 Jahre aktualisiert und weiterentwickelt.
Nachstehend finden Sie den Lärmaktionsplan mit Anhängen sowie das daraus resultierende Maßnahmenprogramm der Stadt Würzburg zur Reduzierung der Lärmbelastungen für die Wohnbevölkerung sowie die Voruntersuchung zur Lärmaktionsplanung zur Bestimmung der Lärmbrennpunkte.

Maßnahmenprogramm zum LAP Maßnahmenprogramm zum LAP, 336 KB
170706 LK Argus - Bericht LAP Würzburg 170706 LK Argus - Bericht LAP Würzburg, 6224 KB
Anhang 1_LAP_Würzburg_Teil_1 Anhang 1_LAP_Würzburg_Teil_1, 14547 KB
Anhang 1_LAP_Würzburg_Teil_2 Anhang 1_LAP_Würzburg_Teil_2, 13403 KB
Anhang 1_LAP_Würzburg_Teil_3 Anhang 1_LAP_Würzburg_Teil_3, 11646 KB
Anhang 2_LAP_Würzburg Anhang 2_LAP_Würzburg, 148 KB
Anhang 3_LAP_Würzburg Anhang 3_LAP_Würzburg, 3323 KB
Anhang 4_LAP_Würzburg Anhang 4_LAP_Würzburg, 433 KB
Voruntersuchung Voruntersuchung, 11154 KB

Hintergrund: Von der EU-Richtlinie zur konkreten Lärmentlastung der Bürgerinnen und Bürger
EU-Umgebungslärmrichtlinie: Zum Schutz der Bevölkerung, hat die Europäische Union im Juni 2002 die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) verabschiedet.

Umgebungslärm bezeichnet dabei „belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht“.

Die Bewertung des Umgebungslärms soll mittels einer Lärmkartierung, die Bekämpfung mit Hilfe einer Lärmaktionsplanung stattfinden. Dabei wird aber nur der Lärm des Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehrs sowie von Industrieanlagen berücksichtigt. Für Nachbarschaftslärm und Lärm am Arbeitsplatz gilt die Richtlinie nicht.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt folgenden Ablauf vor:

  • Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand strategischer Lärmkarten
  • Aufstellung von Aktionsplänen unter breiter Mitwirkung der Öffentlichkeit, mit dem Ziel, Umgebungslärm insbesondere dort, wo gesundheitliche oder belästigende Auswirkungen zu erwarten sind, zu vermindern und eine Erhöhung in Gebieten mit zufriedenstellender Umweltqualität zu verhindern
  • Information der Öffentlichkeit über die Auswirkungen von Umgebungslärm, die Veröffentlichung der Lärmkarten und die öffentliche Mitwirkung an Aktionsplänen


Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht

Nach der Überführung der EU-Richtlinie in Bundes- (sechster Teil des Bundesimmissionsschutzgesetzes, BImSchG § 47a-f) bzw. Landesrecht (Bayerisches Immissionsschutzgesetz, BayImSchG) ergeben sich unterschiedliche Zuständigkeiten für die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen.

So hat die Stadt Würzburg den Auftrag als Ballungsraum (Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern) einen Lärmaktionsplan zu erarbeiten, der den Straßenlärm, Schienenlärm durch Straßenbahnen und Lärm von Industrieanlagen berücksichtigt. Für die Lärmaktionsplanung an den Autobahnen sind in Bayern die jeweiligen Regierungen zuständig. Die Lärmaktionspläne für Haupteisenbahnstrecken erarbeitet seit 1.1.2015 das Eisenbahn-Bundesamt. Die Aktionspläne sollen aufeinander abgestimmt werden und im Einvernehmen verabschiedet werden.

 

Weiterführende Informationen:

Lärm, Lärmverursacher und Auswirkungen von Lärm

UmweltWissen 'Lärm - hören, messen und bewerten', Quelle: Landesamt für Umwelt UmweltWissen "Lärm - hören, messen und bewerten", Quelle: Landesamt für Umwelt, 457 KB

Informationen über Lärm vom Landesamt für Umweltexterner Link 

Lärmbelastungskataster Bayern des Landesamt für Umwelt externer Link

Arbeitsring Lärm der Deutschen Gesellschaft für Akustik externer Link
 

Weiterführende Rechtsvorschriften:

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