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Parkausweise für Handwerker, Soziale Dienste und Handelsvertreter

Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom Halten und Parken sowie von der Benutzung von Fußgängerbereichen im Stadtgebiet Würzburg

Für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben, Sozialen Diensten und Handelsvertretern können Sie bei der FA Ordnungsaufgaben eine Parkausnahmegenehmigung beantragen.

Antrag Handwerkerparkausweis Sozialer Dienst (PDF-Dokument), 111 KB

Dem Antrag sind außerdem folgende Unterlagen beizufügen (bei Erstantrag):

  • Kopien der Kfz-Scheine der Fahrzeuge
  • Für Handwerker / Handelsvertreter: Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Für Soziale Dienste: Anerkennung der Kranken- oder der Pflegekasse
  • Antrag Ausnahmegenehmigung

Für die Park-Ausnahmegenehmigung fallen die folgenden Gebühren an:

¼ Jahr ½ Jahr 1 Jahr 2 Jahre
Handwerker / Handelsvertreter 43,00 € 84,00 € 135,00 € 213,00 €
soziale Dienste 12,00 € 23,00 € 39,00 € 62,00 €

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