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Baumschutz & Baumschutzverordnung beim Planen, Bauen und auf Baustellen

Aufgrund der großen Bedeutung von Bäumen für das Stadtbild und die Stadtökologie gibt es in Würzburg seit 1987 eine Baumschutzverordnung, die eine innerstädtische Durchgrünung auf Dauer erhalten soll.

BAUMSCHUTZ DURCH DIE BAUMSCHUTZVERORDNUNG

Geschützt sind damit  Bäume ab einem Stammumfang von mindestens 60 cm in 1 m Höhe über Erdboden und Ersatzpflanzungen (nicht unter Schutz stehen Obstbäume;  geschützt sind jedoch Walnussbäume). Die Fällung geschützter Bäume ist nur mit Erlaubnis zulässig.

Bei Bauvorhaben erfolgt die Prüfung im Hinblick auf den Baumschutz und die Erteilung einer ggf. erforderlichen Fällgenehmigung im Baugenehmigungsverfahren. Sie müssen also keinen separaten Antrag stellen, es ist aber wichtig, dass die Bauantragsunterlagen die für die Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen enthalten. Dabei beachten Sie bitte Folgendes:

GESCHÜTZTER BAUMBESTAND AUF DEM BAUGRUNDSTÜCK

Bitte prüfen Sie frühzeitig, ob auf dem Baugrundstück oder den Nachbargrundstücken nach der Baumschutzverordnung geschützter Baumbestand vorhanden ist.

  • Der vorhandene Baumbestand ist bei der Durchführung der geplanten Maßnahmen soweit wie möglich zu erhalten. Es ist daher bereits bei der Planung wichtig, auf eine den Baumbestand schonende Situierung der Baukörper zu achten. Ist eine vollständige Erhaltung nicht möglich, muss in der Regel Ersatz geschaffen werden.
     
  • Bei allen Maßnahmen, bei denen vorhandene Bäume betroffen sein könnten, z. B. durch Neubau, Anbau, Errichtung von Stellplätzen oder Baustelleneinrichtungen,  muss mit den Bauantragsunterlagen die Erklärung zum Schutz des Baumbestands eingereicht werden. Bitte reichen Sie ein entsprechend (dann negativ) ausgefülltes Formular auch dann ein, wenn keine Bäume vorhanden oder betroffen sind, dies verhindert unnötige Nachfragen und damit Verzögerungen.
     
  • Sollte für Ihr Bauvorhaben keine Baugenehmigung erforderlich (Freistellungsverfahren oder genehmigungsfreie Vorhaben) und die Fällung eines Baumes unvermeidbar sein, so nutzen Sie bitte das Formular "Antrag auf Baumfällung bzw. Baumveränderung". Bitte fügen Sie diesem Antrag dann die hier beschriebenen Unterlagen und eine Erläuterung zum Bauvorhaben bei. Eine Fällung ist im Regelfall nur dann möglich, wenn für das Bauvorhaben ein Rechtsanspruch besteht (z.B. die Herstellung von bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätzen).
     
  • Falls auf dem Baugrundstück geschützte Bäume vorhanden sind, muss zudem ein Baumbestandsplan (Maßstab 1:100) beigefügt werden,
    • in dem alle Bäume mit der Angabe des Stammumfanges (gemessen 1 m über dem Erdboden) und des Kronendurchmessers dargestellt sind.
    • aus dem hervorgeht, welche Bäume erhalten werden und für welche Bäume ggf. eine Fällung beantragt wird.

Als Grundlage für den Baumbestandsplan sollte der Erdgeschoss-Plan des Vorhabens dienen.

Muster eines Baumbestandplans:

Muster 'Baumbestandsplan' Muster "Baumbestandsplan", 446 KB

Die Erlaubnis zur Fällung eines Baumes im Rahmen der Baugenehmigung kann mit der Auflage einer Ersatzpflanzung verbunden werden. Sollte aufgrund der Bebauung kein Platz für Ersatzpflanzungen vorhanden sein, so ist in der Regel eine Ersatzzahlung erforderlich, die von der Stadt Würzburg zweckgebunden für Stadtbaumpflanzungen verwendet wird.

SCHUTZMASSNAHMEN FÜR BESTEHENDE BÄUME AUF DER BAUSTELLE

Um eine Schädigung von Bäumen im Zuge von Bauarbeiten zu verhindern, müssen auf dem Baugrundstück wirksame Maßnahmen zu deren Schutz ergriffen werden. Für den dauerhaften Erhalt eines Baumes sollte möglichst der Bereich in einem Abstand von mindestens 1,5 Meter von der Kronentraufe frei von Abgrabungen, Lagerungen oder Verdichtungen durch Baumaschinen bleiben. Folgende Richtlinien geben hierfür wertvolle Hinweise: ZTV Baum (FLL), RAS-LP 4 (FGSV-Verlag), DIN 18920 (Beuth Verlag). Die Baugenehmigung kann hierzu Auflagen enthalten, die beachtet werden müssen.

Weitere Informationen finden Sie im nachfolgenden Merkblatt:

Merkblatt 'Baumschutz auf Baustellen'. Stand 12.12.2019 Merkblatt "Baumschutz auf Baustellen". Stand 12.12.2019, 2685 KB

Bei größeren Vorhaben (gewerbliche Vorhaben und Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten) ist im Regelfall ein Freiflächengestaltungsplan erforderlich, in den auch die Ersatzpflanzungen und die Maßnahmen zum Baumschutz eingetragen werden.
 

BAUMSCHUTZ MITTELS BEBAUUNGSPLAN

Bäume können zudem auch durch Erhaltungs- oder Pflanzgebote eines Bebauungsplans geschützt sein. Muss ein solcher Baum entfernt werden, so ist im Vorfeld zusätzlich eine Befreiung von den entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans bei der Fachabteilung Bauaufsicht zu beantragen.

Weitere Informationen zur Baumschutzverordnung finden Sie hier.

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