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Kaufpreissammlung

Wesentliche Grundlage für die Erfüllung der Aufgaben der Gutachterausschüsse ist die Kaufpreissammlung. Jeder Vertrag über eine Eigentumsänderung (z. B. Kaufvertrag) an Grundstücken, einer Eigentumswohnung oder einem Erbbaurecht wird den Gutachterausschüssen von den Notaren übersandt.

Die Kaufverträge werden von der Geschäftsstelle ausgewertet und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Kaufpreissammlung erfasst.

Der Gutachterausschuss erhält auf diese Weise einen umfassenden Überblick über das Immobilienmarktgeschehen der Stadt Würzburg.

Auskunft
Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften werden auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt. Auskünfte erhalten Personen, die mit der Wertermittlung von Grundstücken befasst sind. Sie werden schriftlich erteilt und sind gebührenpflichtig. Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle stehen Ihnen gern beratend zur Verfügung.
 

Antrag:

Auskunft aus der Kaufpreissammlung (Online-Service), externer Link

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