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Sondernutzungen

Es werden Erlaubnisbescheide und Gestattungsverträge für langfristige Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen erstellt, für die keine anderen öffentlich - rechtlichen Verfahren (z.B. Baugenehmigungsverfahren) durchzuführen sind.

Die Benutzung von Straßen über den Gemeingebrauch (=Nutzung der Straße für den Verkehr) hinaus bedarf einer Sondernutzungserlaubnis.

Sondernutzungen sind z.B. das Anbringen von Hinweisschildern und das Verlegen von privaten Leitungen im öffentlichen Grund. Wird durch die Sondernutzung der Gemeingebrauch beeinträchtigt, erlässt die Stadt Würzburg einen Sondernutzungsbescheid, wird der Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt schließt sie mit dem Gestattungsnehmer einen Gestattungsvertrag.

Hier können Sie den Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen herunterladen:

Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung, 19 KB

Die Stadt Würzburg regelt die Sondernutzungen an ihren Straßen in einer Sondernutzungssatzung und die für die Sondernutzungen anfallenden Gebühren nach einer Gebührensatzung und entsprechendem Gebühren- und Entgeltverzeichnis.

Hier können Sie folgende Satzungen herunterladen:  
Sondernutzung öffentl.Straßen Sondernutzung öffentl.Straßen, 31 KB
Gebührensatzung Gebührensatzung, 33 KB
Weiterhin sind wir für Genehmigungsbescheide für die Verlegung von Telekommunikationslinien, die öffentlichen Zwecken dienen verantwortlich. Grundlage dieser Genehmigungen bildet das Telekommunikationsgesetz (TKG).

Hinweise für Maßnahmen im öffentlichen Grund

  • Vor Beginn der Maßnahmen sind die Versorgungsträger zu beteiligen. Eine Liste der bei der Stadt Würzburg bekannten Versorgungsträger erhalten Sie bei uns.
  • Planunterlagen müssen in 3-facher Ausfertigung eingereicht werden.
  • Die exakte Lage der Leitungen, im besonderen die Tiefe, muss aus den Antragsunterlagen eindeutig hervorgehen.
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