Menü

Bürgerbüro

Kennzeichen

Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahre erstmals in den Verkehr gekommen sind, werden als Oldtimer anerkannt. Für Motorräder kostet die Jahressteuer dann pauschal 46,02 Euro, für  alle anderen Fahrzeuge 191,73 Euro.

Neu seit 01.10.2017: Das Saisonkennzeichen in Verbildung mit dem "H" ist möglich. Beachten Sie aber bitte, dass das Kennzeichen max. 8 Stellen lang sein darf.

Aber nicht jeder Oldie ab 30 gilt als Oldtimer:

Voraussetzung für die Pauschalbesteuerung ist die Zuteilung eines besonderen Oldtimer-Kennzeichens mit einem "H" für "Historisches Fahrzeug". Das aber gibt es nur, wenn der Einsatz des Fahrzeuges in erster Linie der Pflege des technischen Kulturgutes dient.

Die erste Fahrt muss daher zu einer technischen Prüfstelle führen. Geprüft wird, ob das Fahrzeug gut erhalten und gepflegt, und ob der Originaleindruck nicht durch zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung beeinträchtigt ist. Die Hauptbaugruppen müssen original oder zeitgenössisch ersetzt sein. Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes sind Veränderungen zulässig, also Gurt und Kat erlaubt. Diese Eingangsuntersuchung gilt gleichzeitig als Hauptuntersuchung.

Diese Einschränkungen dienen der Abgrenzung zu "nur alten Kraftfahrzeugen", die im Alltagsverkehr oder sogar zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden. Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, daß dieses als historisches Sammlerstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird. Am häufigsten kommen diese Kraftfahrzeuge bei sogenannten Oldtimerrallys und ähnlichen Veranstaltungen zum Einsatz.


Erforderliche Unterlagen für die nachträgliche Erfassung als Oldtimer:

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichenschilder
  • HU-Bericht und Gutachten gemäß § 23 StVZO
  • Personalausweis des Fahrzeughalters oder Reisepass
  • Bei Firmen und juristischen Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweise/Reisepässe der Beteiligten
  • Bei Minderjährigen: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Eltern, bei Alleinerziehenden Nachweis über das Sorgerecht

Anmerkung: Für Oldtimer, die zugelassen werden sollen, ist zusätzlich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) sowie ein Sepa-Lastschriftmandat vorzulegen.


Kosten:

Die Gebühr für eine Oldtimer-Zulassung beträgt 27,50 Euro. Darüber hinaus fallen noch die Kosten für die Kennzeichen, die Ersatzfahrzeugpapiere und die Klebesiegel an.
 


>>> zurück