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Informationen zum Pflichtumtausch von Führerscheinen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 den vorgezogenen, gestaffelten stufenweisen Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Umtausch der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten noch nicht befristeten Führerschein-Dokumente bis Januar 2033 komplett abgeschlossen ist und somit einem einheitlichen Muster entsprechen. Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013 sind generell schon nur noch 15 Jahr gültig, dann müssen sie verlängert werden.

HINWEIS: Es handelt sich nur um den Umtausch des Dokuments. Die Führerscheinprüfung muss nicht wiederholt werden. Eine ärztliche oder sonstige Untersuchung ist zum Umtauschzeitpunkt nicht erforderlich.

Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt der Umtausch gestaffelt in zwei Stufen. Begonnen wird mit den schätzungsweis noch ca. 15 Millionen bis zum 31.12.1998 ausgestellten (Papier)Führerscheinen (Stufe 1). Erst anschließend müssen noch die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgegebenen unbefristeten Scheckkartenführerscheine getauscht werden (Stufe 2). Wir möchten Sie bitten, diese Staffelung zu beachten. Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 sind vom vorgezogenen Umtausch ausgenommen. Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein vorzeitig umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen.

Die jeweiligen Fristen finden Sie hier

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.htmlexterner Link

Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

Was muss ich mitbringen?

Zur Beantragung ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Würzburg erforderlich. Darüber hinaus sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
     
  • Führerschein
     
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Das Bild können Sie auch im Bürgerbüro machen lassen)
     
  • evtl. eine Karteikartenabschrift, wenn Ihr Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt wurde (diese können Sie telefonisch bei der Ausstellungsbehörde anfordern) Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden (auch per Fax möglich, Fax-Nummer: 0931/37-3850).

Sollten Sie nach dem für Sie maßgeblichen Stichtag noch nicht im Besitz des vorgeschriebenen Führerscheindokuments sein, sind Sie zwar dennoch zum Führen von Kraftfahrzeugen - auch mit dem alten Führerschein - berechtigt. Allerdings droht Ihnen ein Ordnungsgeld in Höhe von 10,00 Euro. Im Ausland werden die alten Formate nicht mehr akzeptiert werden.

 

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