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Bürgerbüro

Beglaubigungen

Was versteht man unter einer Beglaubigung?

Unter Beglaubigung versteht man im eigentlichen Sinne die Bestätigung eines Notars, dass die auf einem Schriftstück geleistete Unterschrift derjenige geleistet hat, der das Schriftstück unterzeichnen sollte.

Um Dokumente beglaubigen zu lassen, brauchen Sie keinen Termin. Kommen Sie während unseren Öffnungszeiten im Bürgerbüro vorbei.

Was wird beglaubigt?

Beglaubigung von Dokumenten: Von Behörden für Behörden 

Das Bürgerbüro ist berechtigt, amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Kopien sowie Unterschriften vorzunehmen. Wenn das Originaldokument von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, können wir die amtliche Beglaubigung vornehmen.

Bei Reisevollmachten für minderjährige Kinder ist darauf zu achten, dass beide Elternteile unterschreiben und die Unterschriften  beglaubigen lassen, wenn beide Elternteile das Sorgerecht inne haben.

Das zu beglaubigende Dokument muss entweder eine händische Unterschrift oder einen Stempel einer Behörde enthalten, um daran die Echtheit des Dokuments prüfen zu können. Den maschinell erstellten Dokumenten und Bescheiden, z.B. Semesterbescheinigungen, BaföG oder ARGE-Bescheiden, fehlt dieses Merkmal in der Regel und können dann nicht amtlich beglaubigt werden (Ausnahme: Wehrdienstbescheid). Die Echtheit solcher Bescheide kann nur von den ausstellenden Behörden bescheinigt werden.

Private Verträge müssen von einem Notar beglaubigt werden, bei einigen Dokumenten ist die Erteilung beglaubigter Abschriften ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist, siehe nachfolgende Liste.

Folgende Dokumente werden von anderen Behörden beglaubigt:

  • Bestallungsurkunde zum Pfleger, Betreuerausweise (Amtsgericht / Vormundschaftsgericht)
  • Auszüge aus dem Vereinsregister (Amtsgericht / Vereinsregister)
  • Grundbuchauszüge (Amtsgericht / Grundbuchamt)
  • Personenstandsurkunden, die in Würzburg ausgestellt wurden (Standesamt)
  • Personenstandsurkunden, die im Bundesgebiet ausgestellt wurden (Standesamt des jeweiligen Ausstellungsortes)
  • Beglaubigungen für Rentenzwecke, z. B. für die Deutsche Rentenversicherung oder eine Zusatzversorgung (Deutsche Rentenversicherung bzw. Sozialversicherung Karmelitenstr. 43, Zimmer 213)

Welche Unterlagen sind erforderlich?
Bitte bringen Sie Ihre Originaldokumente und die Kopien mit. Sie können auch im Rathaus an einem Münzkopierer Kopien fertigen.

Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften:
Wir sind dazu befugt, Beglaubigungen von Unterschriften vorzunehmen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Unterschriften auf Verpflichtungserklärungen gemäß § 84 Ausländergesetz, dürfen nur von der Abteilung Ausländerwesen beglaubigt werden. Unterschriften wegen Kirchenaustritten werden nur von Standesamt oder einem Notar beglaubigt.

Generalvollmachten und die Erteilung von Vollmachten für die Regelung von Vermögensangelegenheiten darf nur ein Notar beglaubigen.

Erforderliche Unterlagen für eine amtliche Unterschriftsbeglaubigung:
Wir sind gesetzlich zur Prüfung Ihrer Identität verpflichtet. Bitte bringen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit und unterschreiben Sie das Dokument erst im Beisein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.


Öffentliche Beglaubigungen:
Folgende Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden und nicht zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, muss ein Notar beglaubigen:

  • Registeranmeldungen
  • Vollmachten im Zusammenhang mit Grundstücksverwertungen
  • Verträge

Apostille: Beglaubigung der Echtheit amtlicher Dokumente
Die Echtheit von Unterschrift und Siegel eines amtlichen Dokuments (Apostille) beglaubigt für Würzburger Behörden die Regierung von Unterfranken.

Gebühren:
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Menge und dem Aufwand:

  •  für eine Stelle je Dokument oder Unterschrift  (bis zu 6 Seiten) : 5,00 Euro
  •  ab 7 Seiten kostet  jede weitere Seite 0,75 Euro
  •  ein Dokument oder Unterschift für mehrere Stellen: je Stelle 5,00 Euro
  •  für die Beglaubigung von ausländischen Dokumenten wird die doppelte Gebühr erhoben
  •  Unterschriftsbeglaubigungen kosten 15 €


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