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Trauerfeier und kirchliche Beerdigung

War ein Verstorbener Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft und lässt sich diese Zugehörigkeit durch die Meldedatei bzw. durch die Heiratsurkunde oder das Eheregister beim Standesamt nachweisen, so wird die Konfessionszugehörigkeit in die Sterbeurkunde eingetragen, sofern die Angehörigen damit einverstanden sind.

Für das Pfarramt, welches für die kirchliche Beerdigung zuständig ist, gilt dies gleichzeitig als Nachweis, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tod angehörte. Die nächsten Angehörigen sollten zweckmäßigerweise direkt mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt aufnehmen, um ein Gespräch zur Vorbereitung der kirchlichen Beerdigung zu vereinbaren.

Falls keine kirchliche Beerdigung gewünscht wird, ist das beauftragte Bestattungsunternehmen auf Wunsch gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches gilt für Art und Form der Ausgestaltung der Trauerfeier. Das Abschiednehmen vom Verstorbenen am offenen Sarg ist grundsätzlich möglich, aber mit der Friedhofsverwaltung zu vereinbaren. Am Hauptfriedhof steht seit 2014 ein Abschiedsraum zur Verfügung, der auch für kleine Abschiedsfeiern genutzt werden kann.


Blumenschmuck
Ob nach den Wünschen, die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, oder nach den  Vorstellungen der Angehörigen – für Grün- und Blumenschmuck als würdigen Rahmen für eine Trauerfeier sind die Floristen und Gärtner Ihre direkten Ansprechpartner. Bei Ihnen finden Sie kompetente Beratung, individuelle Gestaltungsvorschläge und umfassenden Service; die Umsetzung Ihrer Vorgaben steht dabei stets im Vordergrund. Außerdem stehen die Floristen und Gärtner für die weitere Grabpflege und Gestaltung des Grabschmuckes zur Verfügung. Art und Umfang der Leistungen bestimmen Sie ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen – die Floristen und Gärtner garantieren Ihnen ein gepflegtes Grab für einen langen Zeitraum.


Grabbetreuung
Sie wohnen weit entfernt von der Grabstätte eines Verwandten oder fühlen sich nicht in der Lage, das Grab neu anzulegen und sachgemäß zu pflegen? Friedhofsgärtnereien können dies für sie übernehmen. Nach einer ausführlichen Beratung und der Festsetzung der Leistungen legt das geschulte Personal das Grab an. Die Friedhofsgärtnereien wählen – in Absprache mit ihnen eine Rahmenbepflanzung aus. Dabei achten Sie auf die Lage des Grabes (Sonnen oder Schattenlage). Zur Anpflanzung zählen auch die Anlage des Grabes in der vorgeschriebenen Größe, und das fachgerechte Anlegen des Grabhügels. Damit das Grab sauber und gepflegt bleibt bedarf es auch einer geeigneten Pflege, die eine ausreichende Bewässerung und einen fachmännischen Pflanzenschnitt beinhaltet. Außerdem muss regelmäßig Unkraut entfernt werden.


Dauergrabpflege
Ähnlich wie bei einer Bestattungsvorsorge kann auch im gärtnerischen Bereich ein Vorsorgevertrag für die Dauergrabpflege abgeschlossen werden. Die eingezahlten Gelder werden von einer Organisation treuhänderisch verwaltet und die Pflege des Grabes durch ortsansässige Mitgliedsbetriebe für die vereinbarte Dauer sichergestellt.

Kontrollen der Leistungsqualität garantieren den gewünschten Zustand der Grabstelle über viele Jahre. So können auch alleinstehende Menschen oder Menschen, die ihre Angehörigen nicht mit der Grabbetreuung belasten möchten, Vorsorge für ein gepflegtes Grab treffen.


Hier können Sie sich den "Ratgeber für den Trauerfall" mit diesen und vielen weiteren Informationen als PDF-Dokument herunterladen.

Ratgeber Trauerfall Ratgeber Trauerfall, 6298 KB
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