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Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie schon als gesunder Mensch festlegen, dass Sie zum Beispiel keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen, wenn ein leidvolles Sterben unvermeidbar ist. Diese Verfügung ist seit dem 1. September 2009 durch eine gesetzliche Regelung bindend für die behandelnden Ärzte.

Sie muss in schriftlicher Form vorliegen, aber nicht beglaubigt werden. Es genügt, wenn sie bei Ihren persönlichen Unterlagen aufbewahrt wird. Achten Sie jedoch auf konkrete Formulierungen und lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Arzt beraten. Es empfiehlt sich zudem, sie einmal jährlich mit einem neuen Datum zu versehen und zu unterschreiben.

Haben Sie vor dem 1. September 2009 eine Patientenverfügung verfasst, lohnt es sich, diese auf Vereinbarkeit mit dem neuen Gesetz zu überprüfen. Wichtig ist außerdem, zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht auszustellen. Darin legen Sie fest, welcher Angehörige als Bevollmächtigter dafür sorgen soll, dass Ihrem Willen entsprochen wird. Ohne eine solche Vollmacht darf weder Ihr Ehepartner noch andere Angehörige eine solche Entscheidung treffen.


Hier können Sie sich den "Ratgeber für den Trauerfall" mit diesen und vielen weiteren Informationen als PDF-Dokument herunterladen.

Ratgeber Trauerfall Ratgeber Trauerfall, 6298 KB
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