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Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird auf Antrag erteilt. Dies gilt für Personen, die

Eine Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden. Für die Verlängerung gelten die selben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Dabei wird grundsätzlich auch berücksichtigt, ob jemand ordnungsgemäß an einem Integrationskurs teilgenommen hat.

Die Aufenthaltserlaubnis gilt grundsätzlich für das gesamte Bundesgebiet, kann aber mit Auflagen und Bedingungen erteilt und verlängert werden. Auflagen, wie zum Beispiel eine räumliche Beschränkung, können auch nachträglich verfügt werden.

Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren (je nach Aufenthaltszweck). In der Regel müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • gültiger Pass oder Passersatz
  • Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum
  • Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über den Aufenthaltszweck, z.B. Arbeitsvertrag

Visumpflichtige Ausländer müssen die für den weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel noch während der Gültigkeitsdauer des Visums beantragen. Von der Visumspflicht befreite Ausländer müssen den Aufenthaltstitel unverzüglich nach der Einreise bzw. während des erlaubten Aufenthalts von 90 Tagen beantragen.


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