Niederlassungerlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge
Unter folgenden Voraussetzungen können Ausländer, die einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen besitzen, nach 5 Jahren bzw. nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis bekommen.
Voraussetzungen (§ 26 Abs. 3 und 4 AufenthG):
fünfjähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 1 (Asylberechtigung) oder § 25 Abs. 2 Satz 1 erste Alternative (Flüchtlingseigenschaft), die hinreichende Sicherung des Lebensunterhalts (mind. 51 %) sowie hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (A2)
oder
dreijähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 1 (Asylberechtigung) oder § 25 Abs. 2 Satz 1 erste Alternative (Flüchtlingseigenschaft) und die weit überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts (mind. 76 %) sowie die Beherrschung der deutschen Sprache (C1) - die Zeiten des Asylverfahrens werden angerechnet -
- Gründe für die Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft liegen weiter vor
- keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
- die Erlaubnis zur Beschäftigung als Arbeitnehmer
- der Besitz der ggf. notwendigen Erlaubnisse zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- ausreichender Wohnraum.
Benötigte Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Pass
- Biometrisches Passfoto
- Einkommensnachweise:
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
- Bei Selbstständigen die aktuelle Berechnung des Steuerberaters - Arbeitsvertrag mit Hinweisen, dass dieser unbefristet ist bzw. bei älteren Arbeitsverträgen eine aktuelle Arbeitgeberbestätigung über das Fortbestehen des Arbeitsvertrages
- Aktueller Mietvertrag, dazu aktueller Mietzins (Bankauszug bzw. Bestätigung des Vermieters)
- Erklärung über die Höhe der monatlichen Heizkosten (sofern nicht in der Miete enthalten)
- Bestätigung über erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs oder Sprachkurs mit Ergebnis C2 bzw. A2 und Orientierungskurs Alternativ: C1/A2-Zertifikat einer lizenzierten Sprachschule und erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest
- Evtl. aktuelles Kindergeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
- Evtl. Elterngeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
- Evtl. Nachweis über Unterhaltszahlungen
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.