Sonderparkregelung für Zellerau wird verschoben
Betroffen sind Anwohner der unteren Zellerau, die innerhalb des Bewohnersonderparkgebietes gemeldet sind und keinen eigenen Stellplatz nachweisen können. Das jährlich ausgewiesene Bewohnersonderparkgebiet Z wird begrenzt durch die Straßenzüge Weißenburgstraße / Sedanstraße / Georg-Eydel-Straße und Mainaustraße. Ausgewiesen werden die Bewohnerstellplätze in den Straßenzügen Ysenburgstraße, Eiseneckstraße, Scharnhorststraße, Rotenhanstraße, Maillingerstraße, Fasbenderstraße (abschnittsweise) und Steinachstraße (zeitlich befristet).
Wird das Bewohnerparken ab Juni eingerichtet, erfahren die Bürger rechtzeitig über die Medien und auf der Homepage der Stadt Würzburg, ab wann sie die Bewohnersonderparkausweise beantragen können.
(01.04.2020)