Neue Hausärzte-Regelung für Pflegeheime - Zahl der Sozialkontakte weiter reduzieren
Dies setzt zwei Verfügungen voraus: Zum einen werden die Hausärzte, die bereits aktuell die meisten oder viele Patienten in einem Heim betreuen, für diese Einrichtung für zuständig erklärt. Zum anderen wird allen übrigen Ärzten der Zugang zu diesen Einrichtungen untersagt. Insgesamt wird die medizinische Versorgung der Pflegeeinrichtungen somit sichergestellt, aber im Hinblick auf das aktuelle Infektionsrisiko angepasst. Die hausärztliche Versorgung der Bevölkerung bleibt daneben ebenso gewährleistet.
Diese Regelung wird zeitnah umgesetzt. Das Nikolausheim in Würzburg machte bereits den Anfang.
(01.04.2020)
![]() | Allgemeinverfügung der Stadt Würzburg - Corona Hausärzte in Pflegeeinrichtungen, 83 KB |