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Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Sie soll Bürgern aus Drittstaaten, die nicht zur EU gehören und die damit nicht dem Freizügigkeitsgesetz/EU unterliegen, ein gesichertes Aufenthaltsrecht in Deutschland geben, wenn sie einen rechtmäßigen Aufenthalt von mehr als fünf Jahren haben.

 

Die Voraussetzungen für ihre Erteilung richten sich nach § 9a Abs. 2 AufenthG und sind stark an die der Niederlassungserlaubnis angelehnt. Anders als diese berechtigt die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU aber auch zur Mobilität innerhalb der Europäischen Union, indem sie in den anderen Mitgliedstaaten ein Recht auf  Erteilung eines befristeten Aufenthaltstitels verleiht. Der gleichzeitige Besitz beider Aufenthaltstitel ist möglich.


Voraussetzungen (§ 9a Abs. 2 AufenthG):

  1. ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland,
  2. ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1),
  3. Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland,
  4. keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung,
  5. ausreichender Wohnraum,
  6. die Sicherung des Lebensunterhalts und des Lebensunterhalts der Angehörigen, gemäß § 9c AufenthG dadurch, dass 

a) die steuerlichen Verpflichtungen erfüllt sind,

b) Beiträge oder Aufwendungen für eine angemessene Altersversorgung geleistet werden,

c) eine Krankenversicherung besteht,

d) regelmäßige Einkünfte aus einer erlaubten Erwerbstätigkeit bezogen werden.


Benötigte Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Pass
  • biometrisches Passbild
  • Einkommensnachweise:
    - Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
    - bei Selbstständigen die aktuelle Berechnung des Steuerberaters
  • Arbeitsvertrag mit Hinweisen, dass dieser unbefristet ist bzw. bei älteren Arbeitsverträgen eine aktuelle Arbeitgeberbestätigung über das Fortbestehen des Arbeitsvertrages
  • aktueller Mietvertrag, dazu aktueller Mietzins (Bankauszug bzw. Bestätigung des Vermieters)
  • Erklärung über die Höhe der monatlichen Heizkosten (sofern nicht in der Miete enthalten)
  • Rentenversicherungsverlauf mit min. 60 Monaten Pflichtbeiträgen
  • Bestätigung des Finanzamts über Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen
  • Bestätigung über erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs und Orientierungskurs mit Ergebnis B1 (alternativ: B1-Zertifikat einer lizenzierten Sprachschule und erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest)

  • Krankenversicherungsnachweis

optional:

  • aktuelles Kindergeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
  • Elterngeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.


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