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Niederlassungserlaubnis mit Blauer Karte EU

Unter folgenden Voraussetzungen kann Inhabern einer Blauen Karte EU bereits nach einer Beschäftigungszeit von 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Die Frist verkürzt sich auf 21 Monate, wenn Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1) vorweisen können.


Voraussetzungen (§ 18c Abs. 2 AufenthG):

  1. Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung für 33 Monate und einfache Kenntnisse der deutschen Sprache (A1) oder
    Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung für 21 Monate und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1)
  2. Mindesteinkommen von 56.800 € Brutto/Jahr (in Mangelberufen: 44.304 € Brutto/Jahr)
  3. die Sicherung des Lebensunterhalts
  4. Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung während der Ausübung der Beschäftiung
  5. keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
  6. die Erlaubnis zur Beschäftigung als Arbeitnehmer
  7. Nachweis über Sprachkenntnisse auf  Niveau A1 bzw. B1
  8. der Besitz der ggf. notwendigen Erlaubnisse zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  9. Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  10. ausreichender Wohnraum. 

Benötigte Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Pass
  • Biometrisches Passfoto
  • Einkommensnachweise:
    - Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
    - Bei Selbstständigen die akutelle Berechnung des Steuerberaters
  • Arbeitsvertrag mit Hinweisen, dass dieser unbefristet ist bzw. bei älteren Arbeitsverträgen eine aktuelle Arbeitgeberbestätigung über das Fortbestehen des Arbeitsvertrages
  • Aktueller Mietvertrag, dazu aktueller Mietzins (Bankauszug bzw. Bestätigung des Vermieters)
  • Erklärung über die Höhe der monatlichen Heizkosten (sofern nicht in der Miete enthalten)
  • Rentenversicherungsverlauf
  • Bestätigung über erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs oder Sprachkurs mit Ergebnis B1 und Orientierungskurs                                                                     Alternativ: Zertifikat einer lizenzierten Sprachschule und erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest

  • Evtl. Aktuelles Kindergeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
  • Evtl. Elterngeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
  • Evtl. Nachweis über Unterhaltszahlungen

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.


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