Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
In besonderen Fällen können hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Hochqualifiziert in diesem Sinne sind insbesondere (§ 18c Abs. 3 AufenthG):
- Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder
- Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder
- wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.
Voraussetzungen (§ 18c Abs. 3 AufenthG):
- die Hochqualifizierung
- die Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland
- die Sicherung des Lebensunterhalts
Benötigte Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Pass
- Biometrisches Passfoto
- Hochschulzeugnis oder Hochschuldiplom (bei ausländischen Abschlüssen muss eine beglaubigte, deutsche Übersetzung und gegebenenfalls die förmliche Anerkennung vorgelegt werden), außerdem das ausgefüllte Formular Ausländerbeschäftigung
- Nachweise über die Hochqualifizierung (zum Beispiel Expertise einer wissenschaftlichen Einrichtung oder Organisation, besondere Veröffentlichungen, Nachweise über Wissenschaftspreise, internationale Reputationen, Stellungnahme der „anwerbenden“ Stelle)
- Einkommensnachweise:
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
- Bei Selbstständigen die aktuelle Berechnung des Steuerberaters - Arbeitsvertrag mit Hinweisen, dass dieser unbefristet ist bzw. bei älteren Arbeitsverträgen eine aktuelle Arbeitgeberbestätigung über das Fortbestehen des Arbeitsvertrages
- Aktueller Mietvertrag, dazu aktueller Mietzins (Bankauszug bzw. Bestätigung des Vermieters)
- Erklärung über die Höhe der monatlichen Heizkosten (sofern nicht in der Miete enthalten)
- Evtl. aktuelles Kindergeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
- Evtl. Elterngeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
- Evtl. Nachweis über Unterhaltszahlungen
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.