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Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte

In besonderen Fällen können hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Hochqualifiziert in diesem Sinne sind insbesondere (§ 18c Abs. 3 AufenthG):

  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder
  • Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder
  • wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.

Voraussetzungen (§ 18c Abs. 3 AufenthG):

  1. die Hochqualifizierung
  2. die Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland
  3. die Sicherung des Lebensunterhalts

Benötigte Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Pass
  • Biometrisches Passfoto
  • Hochschulzeugnis oder Hochschuldiplom (bei ausländischen Abschlüssen muss eine beglaubigte, deutsche Übersetzung und gegebenenfalls die förmliche Anerkennung vorgelegt werden), außerdem das ausgefüllte Formular Ausländerbeschäftigung
  • Nachweise über die Hochqualifizierung (zum Beispiel Expertise einer wissenschaftlichen Einrichtung oder Organisation, besondere Veröffentlichungen, Nachweise über Wissenschaftspreise, internationale Reputationen, Stellungnahme der „anwerbenden“ Stelle)
  • Einkommensnachweise:
    - Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
    - Bei Selbstständigen die aktuelle Berechnung des Steuerberaters
  • Arbeitsvertrag mit Hinweisen, dass dieser unbefristet ist bzw. bei älteren Arbeitsverträgen eine aktuelle Arbeitgeberbestätigung über das Fortbestehen des Arbeitsvertrages
  • Aktueller Mietvertrag, dazu aktueller Mietzins (Bankauszug bzw. Bestätigung des Vermieters)
  • Erklärung über die Höhe der monatlichen Heizkosten (sofern nicht in der Miete enthalten)
  • Evtl. aktuelles Kindergeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
  • Evtl. Elterngeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
  • Evtl. Nachweis über Unterhaltszahlungen

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.


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