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Niederlassungserlaubnis für Selbstständige

Unter folgenden Voraussetzungen kann selbstständig Erwerbstätigen bereits nach 3 Jahren eine Niederlassunsgerlaubnis erteilt werden.


Voraussetzungen (§ 21 Abs. 4 AufenthG):

  1. dreijähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer selbstständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG)
  2. erfolgreiche Etablierung des Unternehmens
  3. die Sicherung des Lebensunterhalts auch für die Familienangehörigen

Benötigte Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Pass
  • Biometrisches Passfoto
  • Businesskonzept
  • Einkommensnachweise (aktuelle Berechnung des Steuerberaters)
  • Aktueller Mietvertrag, dazu aktueller Mietzins (Bankauszug bzw. Bestätigung des Vermieters)
  • Erklärung über die Höhe der monatlichen Heizkosten (sofern nicht in der Miete enthalten)
  • Bestätigung über erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs oder Sprachkurs mit Ergebnis B1 und Orientierungskurs                                                                        Alternativ: B1- Zertifikat einer lizenzierten Sprachschule und erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest
  • Evtl. aktuelles Kindergeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
  • Evtl. Elterngeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
  • Evtl. Nachweis über Unterhaltszahlungen

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.


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