Niederlassungserlaubnis für Selbstständige
Unter folgenden Voraussetzungen kann selbstständig Erwerbstätigen bereits nach 3 Jahren eine Niederlassunsgerlaubnis erteilt werden.
Voraussetzungen (§ 21 Abs. 4 AufenthG):
- dreijähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer selbstständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG)
- erfolgreiche Etablierung des Unternehmens
- die Sicherung des Lebensunterhalts auch für die Familienangehörigen
Benötigte Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Pass
- Biometrisches Passfoto
- Businesskonzept
- Einkommensnachweise (aktuelle Berechnung des Steuerberaters)
- Aktueller Mietvertrag, dazu aktueller Mietzins (Bankauszug bzw. Bestätigung des Vermieters)
- Erklärung über die Höhe der monatlichen Heizkosten (sofern nicht in der Miete enthalten)
- Bestätigung über erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs oder Sprachkurs mit Ergebnis B1 und Orientierungskurs Alternativ: B1- Zertifikat einer lizenzierten Sprachschule und erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest
- Evtl. aktuelles Kindergeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
- Evtl. Elterngeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
- Evtl. Nachweis über Unterhaltszahlungen
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.