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Niederlassungerlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge

Unter folgenden Voraussetzungen können Ausländer, die einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen besitzen, nach 5 Jahren bzw. nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis bekommen.


Voraussetzungen (§ 26 Abs. 3 und 4 AufenthG):

fünfjähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 1 (Asylberechtigung) oder § 25 Abs. 2 Satz 1 erste Alternative (Flüchtlingseigenschaft), die hinreichende Sicherung des Lebensunterhalts (mind. 51 %) sowie hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (A2) 

oder                                                                                                                                                              

dreijähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 1 (Asylberechtigung) oder § 25 Abs. 2 Satz 1 erste Alternative (Flüchtlingseigenschaft) und die weit überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts (mind. 76 %) sowie die Beherrschung der deutschen Sprache (C1)    - die Zeiten des Asylverfahrens werden angerechnet -                                                                                                                                    

  1. Gründe für die Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft liegen weiter vor                               
  2. keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
  3. die Erlaubnis zur Beschäftigung als Arbeitnehmer
  4. der Besitz der ggf. notwendigen Erlaubnisse zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  5. Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  6. ausreichender Wohnraum. 

Benötigte Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Pass
  • Biometrisches Passfoto
  • Einkommensnachweise:
    - Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
    - Bei Selbstständigen die aktuelle Berechnung des Steuerberaters
  • Arbeitsvertrag mit Hinweisen, dass dieser unbefristet ist bzw. bei älteren Arbeitsverträgen eine aktuelle Arbeitgeberbestätigung über das Fortbestehen des Arbeitsvertrages
  • Aktueller Mietvertrag, dazu aktueller Mietzins (Bankauszug bzw. Bestätigung des Vermieters)
  • Erklärung über die Höhe der monatlichen Heizkosten (sofern nicht in der Miete enthalten)
  • Bestätigung über erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs oder Sprachkurs mit Ergebnis C2 bzw. A2 und Orientierungskurs                                                                     Alternativ: C1/A2-Zertifikat einer lizenzierten Sprachschule und erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest
  • Evtl. aktuelles Kindergeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
  • Evtl. Elterngeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
  • Evtl. Nachweis über Unterhaltszahlungen

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.


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