Menü

Niederlassungserlaubnis für Kinder (ab 16 Jahre)

Unter folgenden Voraussetzungen können Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr und volljährige Staatsangehörige, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug besitzen, eine Niederlassungserlaubnis bekommen.


Voraussetzungen (§ 35 Abs. 1 Satz 1 und 2 AufenthG):

  1. Geburt im Bundesgebiet oder Zuzug als Minderjährige mit oder zu den Eltern in das Bundesgebiet
  2. Vollendung des 16. Lebensjahres
  3. fünfjähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzu
  4. die Sicherung des Lebensunterhalts oder das Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses
  5. keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
  6. ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1)

Benötigte Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (bei unter 18-Jährigen mit Unterschrift beider Eltern bzw. ders Sorgeberechtigten)
  • Gültiger Pass
  • Biometrisches Passfoto
  • Einkommensnachweise (ggf. der Eltern)
    - Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
    - Bei Selbstständigen die aktuelle Berechnung des Steuerberaters
  • ggf. Einkommensnachweise der anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
  • Arbeitsvertrag mit Hinweisen, dass dieser unbefristet ist bzw. bei älteren Arbeitsverträgen eine aktuelle Arbeitgeberbestätigung über das Fortbestehen des Arbeitsvertrages
  • Aktueller Mietvertrag, dazu aktueller Mietzins (Bankauszug bzw. Bestätigung des Vermieters)
  • Erklärung über die Höhe der monatlichen Heizkosten (sofern nicht in der Miete enthalten)
  • Evtl. Bestätigung über erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs oder Sprachkurs mit Ergebnis B1 und Orientierungskurs evtl. auch Schulzeugnisse
  • Evtl. aktuelles Kindergeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
  • Evtl. Ausbildungsvertrag oder Bescheinigung über Schulbesuch zzgl. Schulzeugnisse der letzten 5 Jahre4

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.


>>> zurück