Niederlassungserlaubnis für ehemalige Deutsche
Unter folgenden Voraussetzungen können Personen, die schon einmal die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben, eine Niederlassungserlaubnis bekommen.
Voraussetzungen (§ 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG):
- mindestens fünfjähriges Bestehen eines gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet als Deutsche oder Deutscher bis Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
- Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (ab dem 01.01.2000) und gleichzeitiger Besitz eines deutschen Personalausweises und/oder Reisepasses
- die Sicherung des Lebensunterhalts
Benötigte Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Pass
- Biometrisches Passfoto
- Deutscher Personalausweis, deutscher Reisepass
- Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
- Nachweis über den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit
- Einkommensnachweise:
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
- Bei Selbstständigen die aktuelle Berechnung des Steuerberaters - Arbeitsvertrag mit Hinweisen, dass dieser unbefristet ist bzw. bei älteren Arbeitsverträgen eine aktuelle Arbeitgeberbestätigung über das Fortbestehen des Arbeitsvertrages
- Aktueller Mietvertrag, dazu aktueller Mietzins (Bankauszug bzw. Bestätigung des Vermieters)
- Erklärung über die Höhe der monatlichen Heizkosten (sofern nicht in der Miete enthalten)
- Evtl. aktuelles Kindergeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
- Evtl. Elterngeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
- Evtl. Nachweis über Unterhaltszahlungen
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.