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Niederlassungserlaubnis für ehemalige Deutsche

Unter folgenden Voraussetzungen können Personen, die schon einmal die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben, eine Niederlassungserlaubnis bekommen.

Voraussetzungen (§ 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG):

  1. mindestens fünfjähriges Bestehen eines gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet als Deutsche oder Deutscher bis Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
  2. Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (ab dem 01.01.2000) und gleichzeitiger Besitz eines deutschen Personalausweises und/oder Reisepasses
  3. die Sicherung des Lebensunterhalts

Benötigte Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Pass
  • Biometrisches Passfoto
  • Deutscher Personalausweis, deutscher Reisepass     
  • Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit      
  • Nachweis über den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit                                                   
  • Einkommensnachweise:
    - Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
    - Bei Selbstständigen die aktuelle Berechnung des Steuerberaters
  • Arbeitsvertrag mit Hinweisen, dass dieser unbefristet ist bzw. bei älteren Arbeitsverträgen eine aktuelle Arbeitgeberbestätigung über das Fortbestehen des Arbeitsvertrages
  • Aktueller Mietvertrag, dazu aktueller Mietzins (Bankauszug bzw. Bestätigung des Vermieters)
  • Erklärung über die Höhe der monatlichen Heizkosten (sofern nicht in der Miete enthalten)
  • Evtl. aktuelles Kindergeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
  • Evtl. Elterngeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
  • Evtl. Nachweis über Unterhaltszahlungen

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.


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