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Bürgerbüro

Fahrerlaubnisangelegenheiten
Erstantrag und Erweiterungen

Eine Antragstellung ist auch ohne persönliche Vorsprache online über das Bürgerserviceportalexterner Link möglich.

Hier erhalten Sie Informationen zur erstmaligen Führerschein-Erteilung:
Wer kann einen Führerschein beantragen?

Jeder, der die Anforderungen an das gesetzliche Mindestalter erfüllt und den Hauptwohnsitz in der Stadt Würzburg hat. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklungexterner Link.


Was muss ich zur Führerschein-Beantragung mitbringen?

Bringen Sie zur Antragstellung bitte folgende Unterlagen mit:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (Das Bild können Sie auch im Bürgerbüro erstellen lassen)
  • eine Bescheinigung über Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs im Original
  • einen Sehtest (für Beantragung der Klassen B, BE, A, A18, A1, M, L, S und T) im Original den Namen der Fahrschule
  • Sollte es sich jedoch um den erstmaligen Erwerb eines Führerscheins einer nicht oben genannten Klasse handeln, benötigen sie noch weiterführende Unterlagen. Siehe hierzu Verlängerung der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
  • Handelt es sich um einen Antrag auf „Begleitetes Fahren mit 17“ so sind zusätzlich zu den o.g. Unterlagen noch die Kopien der Ausweise bzw. Reisepässe und Führerscheine der Begleitpersonen erforderlich, sowie der vollständig ausgefüllte Zusatzantrag „Begleitetes Fahren mit 17“

Zusatzantrag begleitetes Fahren mit 17, hier zum herunterladen:

Zusatzantrag Begleitetes Fahren ab 17 | Stand: 01.05.2014 Zusatzantrag Begleitetes Fahren ab 17 | Stand: 01.05.2014, 24 KB

Was kostet eine Führerschein-Beantragung?

Für den Erstantrag auf Erteilung eines Führerscheins wird eine Gebühr in Höhe von 44,70 Euro (bei erstmaligem Erwerb der Klassen AM, L und T eine Gebühr von 43,90 Euro) erhoben. Im Falle eines Antrages auf "Begleitetes Fahren mit 17" fallen zusätzlich zu den o.g. Gebühren noch 8,70 € für die Prüfbescheinigung und je Begleitperson 8,30 € für deren Überprüfung an.

Eine Antragstellung ist auch ohne persönliche Vorsprache online über das Bürgerserviceportalexterner Link möglich.

Hier erhalten Sie Informationen zur Erweiterung eines Führerscheins:

Wer kann einen Führerschein beantragen?

Sie besitzen eine deutsche Fahrerlaubnis und möchten diese erweitern. Des Weiteren wohnen Sie mit Hauptwohnsitz in der Stadt Würzburg und erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen an das Mindestalter.


Was muss ich  mitbringen?

Zur Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • den bisherigen Führerschein
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (Das Bild können Sie auch im Bürgerbüro machen lassen)
  • eine Bescheinigung über Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs im Original zur Zeit 9 UE (falls noch keine Bescheinigung in Erste-Hilfe vorgelegt wurde (altes Recht: 16 UE) sondern nur eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lebensrettenden Sofortmaßnahmen)

  • einen Sehtest (bei Erweiterung auf die Klassen B, BE, A, A2, A1, AM, L und T) im Original
  • oder
  • ein augenärztliches Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners (bei Erweiterung auf die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) im Original
  • ggfs. Erste Hilfe Nachweis (9 UE, wenn uns noch nicht vorliegt)
Anlage 6 Nr. 2.1 FeV Bescheinigung augenärztliche Untersuch Anlage 6 Nr. 2.1 FeV Bescheinigung augenärztliche Untersuch, 12 KB
  • ein Gutachten über körperliche und geistige Eignung (bei Erweiterung auf die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) im Original
Anlage 5 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung Anlage 5 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung, 14 KB
  • bei Erweiterung auf die Klassen D1, D1E, D oder DE wird zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle oder ein arbeits-/betriebsmedizinisches Gutachten benötigt im Original
  • den Namen der Fahrschule bei der Sie sich angemeldet haben
  • Bei den Klassen D1, D1E, D oder DE wird zusätzlich noch ein Führungszeugnis benötigt. Dieses können Sie im Bürgerbüro der Stadt Würzburg beantragen.
  • Sollte Ihr deutscher Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine sog. Karteikartenabschrift notwendig. Diese erhalten Sie von der Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Diese Karteikartenabschrift lassen Sie bitte direkt an uns übersenden bzw. per Fax zustellen (unser Fax-Nummer : 0931/373850).
  • Zudem muss jeder, der einen Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE neu erwirbt, die Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nachweisen, da sonst die gewerbliche/berufliche Nutzung dieser Klassen ausgeschlossen ist (Besitzstandsinhaber müssen unter bestimmten Voraussetzungen nur die Weiterbildungen nachweisen, ob sie davon betroffen sind erfahren Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde), diese Unterlagen sind im Original vorzulegen

Was kostet eine Erweiterung

Für den Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis ist eine Gebühr in Höhe von 43,90 Euro (bei Vorbesitz der Klassen AM, L und T beträgt die Gebühr 44,70 Euro) zu entrichten. Darüber hinaus kostet das gegebenenfalls zu beantragende Führungszeugnis 13,00 Euro.

Der Internationale Führerschein ist in vielen außereuropäischen Staaten erforderlich. Diesen gibt es in zwei Ausfertigungen: einmal nach dem Muster des Straßenverkehrsabkommens von 1968 und einmal nach dem Muster des Abkommens von 1926. Das erste Muster ist das gängigere und hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Der Internationale Führerschein nach dem Muster des Abkommens von 1926 hat eine Gültigkeit von einem Jahr.

Bezüglich der Notwendigkeit bzw. der notwendigen Ausführung informieren Sie sich bitte selbstständig bei Ihrem Reiseveranstalter, den jeweiligen Ländervertretungen oder beim Auswärtigen Amt.
Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweiseexterner Link
ADAC: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/fahren-ausland/internationaler-fuehrerschein/externer Link

Falls ein Internationaler Führerschein nach dem Muster des Abkommens von 1926 erforderlich ist, ist dies von Ihnen ausdrücklich bei Antragstellung mitzuteilen!

Eine Antragstellung ist auch ohne persönliche Vorsprache online über das Bürgerserviceportalexterner Link möglich:

Nach Eingang der Unterlagen bei der Stadt Würzburg liegt die Bearbeitungszeit bei ca. 4 Wochen. Sollte der Internationale Führerschein dringend benötigt werden, ist eine persönliche Antragstellung nach Terminvereinbarung unter www.wuerzburg.de/termine erforderlich.


Wer kann den internationalen Führerschein beantragen?

Sie sollten Ihren Hauptwohnsitz in Würzburg haben. Außerdem ist der EU-Scheckkartenführerschein hierfür Voraussetzung.


Was muss ich mitbringen?

Für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen: 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passbild, nicht älter als 6 Monate (Das Bild kann im Bürgerbüro nicht gemacht werden, da kein Ausdruck möglich ist!)
  • Scheckkartenführerschein (der graue oder rosafarbene Führerschein muss in einen Karten-Führerschein umgetauscht werden)
  • evtl. eine Karteikartenabschrift, (Sollte Ihr deutscher Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine sog. Karteikartenabschrift notwendig. Diese erhalten Sie von der letzten Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden (auch per Fax möglich, Fax-Nummer: 0931/37-3850).

Was muss ich beachten?

Haben Sie noch einen „alten“ Papierführerschein , so müssen Sie diesen vor Beantragung des internationalen Führerscheins in den neuen EU-Scheckkarten-Führerschein umtauschen.


Wie lange dauert die Ausstellung?

Der Internationale Führerschein wird innerhalb von 10 Minuten ausgestellt. 


Was kostet ein internationaler Führerschein?

Die Gebühr für einen internationalen Führerschein beträgt 16,00 Euro

Hier erhalten Sie Informationen zur Erteilung eines Personenbeförderungsscheines für Taxi, Mietwagen, Krankenwagen.

Wer kann einen Personenbeförderungsschein beantragen?

Wenn Sie einen Personenbeförderungsschein (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen) beantragen wollen, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Würzburg haben. Sie benötigen weiterhin mindestens den Führerschein der Klasse B seit 2 Jahren. Des Weiteren beträgt das gesetzliche Mindestalter 21 Jahre.
Haben Sie noch einen „alten“ Papierführerschein der Klasse 3, so müssen Sie diesen vor bzw. gleichzeitig mit Beantragung des Personenbeförderungsscheines in den neuen EU-Scheckkartenführerschein (Umtausch) umtauschen.


Was muss ich mitbringen?

Zur Antragsstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • den bisherigen Führerschein
  • ein augenärztliches Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners im Original
Anlage 6 Nr. 2.1 FeV Bescheinigung augenärztliche Untersuch Anlage 6 Nr. 2.1 FeV Bescheinigung augenärztliche Untersuch, 12 KB
  • Gutachten über körperliche und geistige Eignung im Original
Anlage 5 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung Anlage 5 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung, 14 KB
  • ein „Fahreignungsgutachten“: dieser Nachweis ist in Form eines Gutachtens einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder eines betriebs- bzw. arbeitsmedizinischen Gutachtens zu erbringen im Original.
  • einen Nachweis über die Fachkunde ist im Nachhinein vorzulegen, sobald die Durchführung der Fachkunde möglich ist.
  • Zusätzlich wird noch ein Führungszeugnis (Belegart OE) benötigt. Dieses können Sie im Bürgerbüro der Stadt Würzburg beantragen.
  • Sollte Ihr deutscher Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine sog. Karteikartenabschrift notwendig. Diese erhalten Sie von der letzten Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden (auch per Fax möglich, Fax-Nummer: 0931/37-3850).

Was muss ich beachten?

Für die Antragstellung müssen Sie persönlich erscheinen.


Was kostet der Antrag auf Ausstellung eines Personenbeförderungsscheins?

Für den Antrag wird eine Gebühr in Höhe von 38,00 / 43,90 Euro erhoben. Die Gebühr für die Beantragung des Führungszeugnisses beträgt 13 Euro. 

Informationen zur Verlängerung des Personenbeförderungsscheines finden Sie hier.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passbild, nicht älter als 6 Monate (mind. 35 x 45 mm)
  • Sehtest eines Augenoptikers oder Augenarztes im Original
  • Bisheriger Führerschein, falls Sie bereits einen besitzen.
  • Nachweis über die Unterweisung in Erster-Hilfe im Original
  • leserliche Ausweiskopien und Führerscheinkopien der Begleitpersonen und Erziehungberechtigten ( jeweils Vorder- und Rückseite)

Hier können Sie ein Merkblattexterner Link des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit wichtige Informationen zum Thema "Begleitetes Fahren mit 17" herunterladen.


Was muss ich bei der Antragstellung beachten?

Eine Antragstellung ist auch ohne persönliche Vorsprache online über das Bürgerserviceportalexterner Link möglich.


Was kostet die Antragstellung?

Die Gebühr beträgt 53,40 Euro plus 8,30 Euro pro Begleitperson
 

Schlüsselzahl B 96

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden, für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kfz der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Pkw + Anhänger) 3.500 Kg überschreitet, aber 4.250 Kg nicht übersteigt.

Die Schlüsselzahl 96 darf nur eingetragen werden, wenn der/die Bewerber/in bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.

Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 bedarf es einer Fahrerschulung.

Schlüsselzahl  B 196

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden.

Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Eine Erweiterung auf die Klasse A2 im Rahmen des Stufenaufstiegs nach § 15 Abs. 3 FeV ist nicht möglich.

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn der Inhaber seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B ist, der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalter von 25 Jahren erreicht hat und einen Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mind. vier und Praxis mind. fünf UE) vorlegt. Zwischen der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf max. ein Jahr liegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein der Klasse B (evtl. eine Karteikartenabschrift, sofern der Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt wurde. Fordern Sie diese bei der Behörde an, die den Führerschein ausgestellt hat und lassen Sie diese direkt an die Stadt Würzburg übersenden (Fax: 0931-37 3850)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (Das Bild können Sie auch im Bürgerbüro machen lassen)
  • eine Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung

Was muss ich beachten?

Die Antragstellung muss persönlich vorgenommen werden und die Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung ist bereits bei der Antragstellung vorzulegen.

Was kostet die Führerscheinbeantragung?

Die Gebühr beträgt 43,90 €

Ersatz und Neuantrag

Hier finden Sie Informationen, was Sie bei Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins unternehmen können:

Was muss ich im Falle eines Verlustes unternehmen?

Im Falle eines Verlustes empfehlen wir Ihnen zunächst ca. 6 Wochen abzuwarten, bevor Sie ein neues Führerscheindokument beantragen.


Was muss ich mitbringen?

Folgende Unterlagen werden von Ihnen benötigt:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (Das Bild können Sie auch im Bürgerbüro machen lassen)
  • evtl. eine Karteikartenabschrift. Sollte Ihr deutscher Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine sog. Karteikartenabschrift notwendig. Diese erhalten Sie von der letzten Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden (auch per Fax möglich, Fax-Nummer: 0931/37-3850).

Was muss ich beachten?

Da Sie eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust abgeben müssen, muss die Antragstellung persönlich erfolgen.


Was ist eine Eidesstattliche Versicherung?

Verluste von Dokumenten wie dem Führerschein müssen durch eine Eidesstattliche Versicherung belegt werden. Falls fälschliche Abgeben in einer Eidesstattlichen Versicherung einer Behörde gegenüber ist das eine Straftat nach Strafgesetzbuch. Durch die Abgabe dieser Versicherung soll gewährleistet sein, dass jede Person ausschließlich im Besitz eines Führerscheins sein kann, sodass z.B. bei Verlust durch Alkoholdelikte kein zweiter Führerschein bei Entzug vorhanden sein kann. 


Was kostet ein Ersatzführerschein?

Die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beträgt 30,00 € sowie 30,70 € für die eidesstattliche Versicherung.

Falls Ihr Führerschein beschädigt ist, können Sie einen Ersatzschein beantragen.

Wer kann einen Führerschein beantragen?

Sie besitzen eine deutsche Fahrerlaubnis und möchten bzw. müssen diese ändern. Des Weiteren sind Sie mit Hauptwohnsitz in der Stadt Würzburg gemeldet.


Was muss ich mitbringen?

Zur Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (Das Bild können Sie auch im Bürgerbüro machen lassen)
  • Ihren bisherigen Führerschein den Sie ändern lassen möchten
  • Sollte Ihr deutscher Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine sog. Karteikartenabschrift notwendig. Diese erhalten Sie von der Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Diese Karteikartenabschrift lassen Sie bitte direkt an uns übersenden bzw. per Fax zustellen (unsere Fax-Nummer : 0931/37-3850).

Was muss ich beachten?

Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich. Der Kartenführerschein muss Ihre Unterschrift beinhalten, die bereits bei Antragstellung geleistet wird.


Was kostet ein Ersatzführerschein?

Für einen Ersatzführerschein fällt eine Gebühr in Höhe von 26,70 Euro an.

Hier erhalten Sie Informationen, wenn Sie einen Ersatzführerschein benötigen (z.B. bei Namensänderungen oder Auflagenänderungen).
 

Wer kann einen Führerschein beantragen?

Sie besitzen eine deutsche Fahrerlaubnis und möchten bzw. müssen diese ändern. Des Weiteren sind Sie mit Hauptwohnsitz in der Stadt Würzburg gemeldet.


Was muss ich mitbringen?

Zur Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (Das Bild können Sie auch im Bürgerbüro machen lassen)
  • Ihren bisherigen Führerschein den Sie ändern lassen möchten und die Unterlagen die für die Änderung notwendig sind z.B. Urkunde über die Namensänderung, Heiratsurkunde, geänderten Pass, ärztliches Gutachten im Original ; über die vorzulegenden Unterlagen können Sie sich vorab telefonisch in der Führerscheinstelle erkundigen
  • Sollte Ihr deutscher Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine sog. Karteikartenabschrift notwendig. Diese erhalten Sie von der Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Diese Karteikartenabschrift lassen Sie bitte direkt an uns übersenden bzw. per Fax zustellen (unsere Fax-Nummer : 0931/37-3850).

Was muss ich beachten?

Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich. Der Kartenführerschein muss Ihre Unterschrift beinhalten, die bereits bei Antragstellung geleistet wird.


Was kostet ein Ersatzführerschein?

Für einen Ersatzführerschein fällt eine Gebühr in Höhe von 26,70 Euro an.

Hier erhalten Sie Informationen zur Neubeantragung der Fahrerlaubnis

Wer kann einen entzogenen oder abgegebenen Führerschein neu beantragen?

Mit der rechtskräftigen Entziehung ist die Fahrerlaubnis erloschen. Alle Führerscheine (z. B. Internationaler Führerschein, Personenbeförderungsschein) die Sie noch im Besitz haben, sind ungültig und müssen zurückgegeben werden. Sie dürfen dann als Führer eines Fahrzeugs nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Tun Sie es doch, begehen Sie eine Straftat!

Die folgenden Informationen gelten nicht nur für den Entzug einer Fahrerlaubnis, sondern auch für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach freiwilligem Verzicht.

Die Fahrerlaubnis wird nicht automatisch neu erteilt. Bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes können Sie frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. In dem Antragsverfahren ist Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unabhängig vom Strafverfahren neu zu prüfen! Es werden z. B. Auskünfte aus dem Straf- und Fahreignungsregister angefordert.


Was muss ich mitbringen, um meine Fahrerlaubnis neu zu beantragen?

Über die im einzelnen Fall erforderlichen Unterlagen und die bei der Antragstellung zu entrichtenden Gebühren informiert die Führerscheinstelle.

Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an die Führerscheinstelle unter den Telefonnummern

  • 0931/37-2754 für alle Nachnamen beginnend mit A-F

  • 0931/37-2742 für alle Nachnamen beginnend mit G-J, T-Z

  • 0931/37-3754 für alle Nachnamen beginnend mit K-N 

  • 0931-37-2743 für alle Nachnamen beginnend mit O-S 

Bitte vereinbaren Sie für Ihre persönliche Vorsprache einen Termin.

Ausführliche Informationen erhalten Sie über das Informationsportal des technisch-wissenschaftlichen Instituts des Bundesamt für Straßenverkehr unter www.bast.de/mpuexterner Link


Was kostet eine Neubeantragung?

Die Kosten für eine Neubeantragung sind von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Bitte setzen Sie sich hierzu mit der Führerscheinstelle unter oben genannten Telefonnummern in Verbindung.
 

Umschreibungen

Eine Antragstellung ist auch ohne persönliche Vorsprache online über das Bürgerserviceportalexterner Link möglich.

Sie können die Antragstellung entweder über diesen Link ohne Registrierung oder über "Umtausch Altfahrerlaubnis"  mit BayernID- bzw. BundID-Benutzerkonto und der Möglichkeit des Uploads aller erforderlichen Unterlagen vornehmen.

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/wuerzburg/umtausch-altfahrerlaubnisexterner Link


Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 den vorgezogenen, gestaffelten stufenweisen Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.htmlexterner Link

Die jeweiligen Fristen finden Sie hier:

I. Führerscheine, die bist einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr Stichtag für Führerscheinumtausch
1953 bis 1958 19. Januar 2022 
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

 II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr Stichtag für Führerscheinumtausch
1999 bis 2001 19. Januar 2026 
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18.01. 2013 19. Januar 2033

Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.


Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (Das Bild können Sie auch im Bürgerbüro machen lassen)
  • evtl. eine Karteikartenabschrift, wenn Ihr Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt wurde (diese können Sie telefonisch bei der Ausstellungsbehörde anfordern) Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden (auch per Fax möglich, Fax-Nummer: 0931/37-3850).

Sollten Sie nach dem für Sie maßgeblichen Stichtag noch nicht im Besitz des vorgeschriebenen Führerscheindokuments sein, sind Sie zwar dennoch zum Führen von Kraftfahrzeugen - auch mit dem alten Führerschein - berechtigt. Allerdings droht Ihnen ein Ordnungsgeld in Höhe von 10,00 Euro (ausgesetzt bis 19.07.2022). Im Ausland werden die alten Formate künftig nicht mehr akzeptiert werden.


Was muss ich beachten?

Die Herstellungsdauer Ihres Führerscheins beträgt ca. 2- 3 Wochen.


Was kostet ein Umtausch?

Die Gebühr für einen Umtausch beträgt 31,30 Euro.


Hier erhalten Sie Informationen zur Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in eine zivile Fahrerlaubnis.

Wer kann eine Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis beantragen?

Es ist möglich eine Dienstfahrerlaubnis (Polizei, Zoll, Bundeswehr oder Bundespolizei) in eine zivile Fahrerlaubnis umzuschreiben. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Würzburg haben.


Was muss ich mitbringen?

Zur Antragstellung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • den bisherigen Führerschein
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (35 x 45 mm)
  • Ihren Dienstführerschein im Original
  • Ihren Truppenausweis
  • Sollte Ihr nationaler Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine sog. Karteikartenabschrift notwendig. Diese erhalten Sie von der letzten Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden (auch per Fax möglich, Fax-Nummer: 0931/37-3850).

Was muss ich beachten?

Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich. Der Kartenführerschein muss Ihre Unterschrift beinhalten, die bereits bei Antragstellung geleistet wird.


Was kostet eine Umschreibung meiner Fahrerlaubnis?

Für die Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis wird eine Gebühr in Höhe von 43,90 Euro berechnet

Hier erhalten Sie Informationen zur Umschreibung eines ausländischen Führerscheins:

Wer kann die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis beantragen?

Sie besitzen eine ausländische Fahrerlaubnis und möchten diese in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben. Die Umschreibung ist von mehreren Faktoren abhängig.

Unter anderem:

Es gibt allerdings noch viele weitere zu beachtende Faktoren. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat auf seiner Homepage weitere Informationen sowie Merkblätter veröffentlicht. Diese finden Sie unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-in-deutschland.html?nn=12830externer Link


Was muss ich mitbringen?

Sollte eine Umschreibung für Sie in Frage kommen, so benötigen wir auf jeden Fall folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • gültiger ausländischer Führerschein
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (Das Bild können Sie auch im Bürgerbüro machen lassen)
  • eine beglaubigte Übersetzung und Klassifizierung (z. B. durch einen anerkannten Automobilclub oder öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscher/Übersetzer) im Original

Optional benötigen Sie noch weitere Unterlagen. Deswegen raten wir Ihnen, sich vor Antragstellung in einem persönlichen Gespräch zu informieren, ob und inwieweit eine Umschreibung möglich ist.


Was muss ich beachten?

Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung erforderlich, da Sie bereits bei Antragstellung Ihre Unterschrift für den Kartenführerschein leisten müssen.


Was kostet eine Umschreibung?

Die Gebühr für einen entsprechenden Antrag beläuft sich auf 36,30 / 43,90 Euro je nach Antrag.

Verlängerungen

 Was muss ich mitbringen?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (35 x 45 mm)
  • ein augenärztliches Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners im Original

      Anlage 6 Nr. 2.1 FeV Bescheinigung augenärztliche Untersuch Anlage 6 Nr. 2.1 FeV Bescheinigung augenärztliche Untersuch, 12 KB

     
  • ein Gutachten über körperliche und geistige Eignung im Original; der Vordruck ist hier zum Download erhältlich.
     
    Anlage 5 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung, 14 KB
  • Wenn Sie die Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE gewerblich nutzen, benötigen Sie zusätzlich eine Grundqualifikation bzw. Weiterbildung.
  • Bei der Verlängerung der Klassen D1, D1E, D oder DE wird zusätzlich noch ab dem 50. Lebensjahr eine medizinisch-psychologische Untersuchung einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle oder ein arbeits-/betriebsmedizinisches Gutachtenim Original benötigt
  • Für die Beantragung oder Verlängerung der Klassen D1, D1E, D oder DE wird ein Führungszeugnis (Belegart OE) benötigt. Dieses können Sie im Bürgerbüro der Stadt Würzburg beantragen, hierfür ist eine zusätzliche Gebühr von 13,00 Euro zu entrichten.
  • Sollte Ihr deutscher Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine sog. Karteikartenabschrift notwendig. Diese erhalten Sie von der letzten Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden (auch per Fax möglich, Fax-Nummer: 0931/37-3850).

Wann muss ich meine Fahrerlaubnis verlängern?

Sie müssen Ihre Fahrerlaubnis verlängern, wenn auf der Rückseite Ihres Führerscheins in der Spalte 11 ein Ablaufdatum eingedruckt ist und Sie auch nach dem Datum Fahrzeuge der entsprechenden Klasse führen möchten. Die Verlängerung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis beantragt werden. Außerdem müssen Sie mit Hauptwohnsitz in der Stadt Würzburg gemeldet sein.


Was muss ich beachten?

Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung erforderlich, da Sie bereits bei Antragstellung Ihre Unterschrift für den Kartenführerschein leisten müssen.


Was kostet eine Verlängerung der oben genannten Klassen?

Eine Verlängerung kostet grundsätzlich 43,90 Euro. Weitere 13,00 Euro fallen für das eventuell benötigte Führungszeugnis an. Lassen Sie sich im Rahmen der Verlängerung die Schlüsselzahl 95 eintragen, sind 28,60 Euro zusätzlich erforderlich.

 Was muss ich mitbringen?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Ihren Führerschein
  • den bisherigen Personenbeförderungsschein
  • ein augenärztliches Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners im Original

Anlage 6 Nr. 2.1 FeV Bescheinigung augenärztliche Untersuch Anlage 6 Nr. 2.1 FeV Bescheinigung augenärztliche Untersuch, 12 KB
  • ein Gutachten über körperliche und geistige Eignung im Original; der Vordruck ist hier zum Download erhältlich.
Anlage 5 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung Anlage 5 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung, 14 KB
  • Bei der Verlängerung des Fahrgastscheins wird zusätzlich noch ab dem 60. Lebensjahr eine medizinisch-psychologische Untersuchung einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle oder ein arbeits-/betriebsmedizinisches Gutachten im Original benötigt
  • Für die Beantragung des Fahrgastscheins wird ein Führungszeugnis (Belegart OE) benötigt. Dieses können Sie im Bürgerbüro der Stadt Würzburg beantragen, hierfür ist eine zusätzliche Gebühr von 13,00 Euro zu entrichten.
  • Sollte Ihr letzer Fahrgastschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine sog. Karteikartenabschrift notwendig. Diese erhalten Sie von der letzten Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden (auch per Fax möglich, Fax-Nummer: 0931/37-3850).

Was muss ich beachten?

Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung erforderlich.


Was kostet eine Verlängerung des Personenbeförderungsscheines?

Für den Antrag wird eine Gebühr in Höhe von 38,00 Euro erhoben. Das Führungszeugnis kostet zusätzlich 13,00 Euro.

Sonstiges

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sollen Fahrerinnen und Fahrern im Güterkraft- und Personenverkehr besondere tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden. Hierfür wurde das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erlassen, wonach Berufskraftfahrer eine Grundqualifikation oder regelmäßige Weiterbildungen nach dem BKrFQG absolvieren müssen. Als Nachweis über diese Aus- und Weiterbildung wurde bis zum 22.05.2021 die Schlüsselzahl 95 eingetragen. Ab dem 23.05.2021 wird die Schlüsselzahl 95 in den Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen.

Personen, denen eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C oder CE vor dem 10.09.2009 erteilt wurde oder die Inhaber der alten Klasse 2 sind, sind aufgrund Ihres Besitzstandes von der Grundqualifikation befreit. Hier ist für die Eintragung der SZ 95 eine Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erforderlich. Gleiches zählt für die Busklassen (D1, D1E, D, DE) wenn diese vor dem 10.09.2008 erteilt wurden.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine Grundqualifikation für die Eintragung der SZ 95 dann erforderlich ist, wenn die Klasse C1, C1E, C, CE ab dem 10.09.2009 oder die Führerscheinklassen D1, D1E, D, DE ab dem 10.09.2008 erteilt wurden.

Falls Sie Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, ist es Pflicht die Schlüsselzahl 95 eingetragen zu haben. Lediglich private Fahrten und Fälle, die in die Überliegefrist fallen, sind noch ohne diesen Eintrag erlaubt.

In die Überliegefrist fallen Sie dann, wenn die Klasse C1, C1E, C oder CE vor dem 10.09.2009 erteilt wurde und diese zwischen dem 09.09.2014 und dem 09.09.2016 abläuft. Außerdem wenn die Klasse D1, D1E, D oder DE vor dem 10.09.2008 erteilt wurde und diese zwischen dem 09.09.2013 und dem 09.09.2015 abläuft.

Ihr verlängerter Besitzstand (Überliegefrist) für die Schlüsselzahl 95 endet hier erst mit Ablauf der Fahrerlaubnis. In diesen Fällen ist die gewerbliche Eintragung erst ab Ablauf der Fahrerlaubnis eintragungspflichtig.

Eine Beantragung der Verlängerung einer oben genannten Fahrerlaubnisklasse kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der entsprechenden Klasse erfolgen. Wir raten Ihnen zur Verlängerung gleich die Grundqualifikation/Weiterbildung vorzulegen, damit die Fahrerlaubnis und die Schlüsselzahl 95 einheitlich zum gleichen Datum ablaufen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Führerscheinstelle wenden.

Weitere Informationen könne sie folgenden Link nachlesen:

>>FAQ des Bundesamt für Güterverkehr<<externer Link

Das Europäische Parlament und der Rat haben im Dezember 2006 die 3. EG-Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Umsetzung in nationales Recht wurde vorgenommen und gilt seit 19. Januar 2013.

Die Änderungen betreffen nur neu erteilte Fahrerlaubnisklassen (z. B. durch Ersterteilung, Erweiterung oder Neuerteilung)sowie neu ausgestellte Führerscheine (z. B. durch Verlängerung, Umtausch oder wegen Verlust).

Die alten deutschen Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden (grau, rosa und Scheckkarten) behalten ihre Gültigkeit. Diese Dokumente müssen voraussichtlich spätestens 2033 in einen Führerschein nach 3. EU-Richtlinie getauscht werden.

Informationen erhalten über die nachfolgenden Links direkt beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
 
Führerschein 2013: Die wichtigsten Änderungenexterner Link

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassenexterner Link

Welches Mindestalter gilt für diese Fahrerlaubnisklassen?externer Link


Im Fahreignungsregister (FAER) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.

Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst direkt über das Kraftfahrt-Bundesamt.

Über folgenden Link können Sie sich direkt eine entsprechende Auskunft einholen:

http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_auskunft_node.html;jsessionid=BB817B3810378C5E8C7DE7FAB31DE2F0.live2052externer Link

Weitere Informationen über das Fahreignungsregister sowie die Änderungen zum 01.05.2014 erhalten Sie über die nachfolgenden Links direkt beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt:

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/neues-fahreignungs-bewertungssystem-ueberblick-faq.htmexterner Link

Kraftfahrt-Bundesamt:

http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/faer_node.htmlexterner Link

 

Bei Fragen zum Bereich des Fahrlehrer- sowie Fahrschulrechts wenden Sie sich bitte direkt an Frau Hofmann unter Tel. 0931/37 27 54 oder Herrn Sykora unter Tel. 0931 / 37 27 42.

Seniorinnen und Senioren ab dem 65. Lebensjahr, die ihren Führerschein freiwillig bei der Führerscheinstelle abgeben, erhalten einen Gutschein für ein Informationspaket der WVV in analoger Anwendung zum Neubürgerticket. 

Wenden Sie sich bitte telefonisch an

0931/37 2754 (Buchstabe A-H)

0931/37 3754 (Buchstabe I-N)

0931/37 2743 (Buchstabe O-Z)

Hier können Sie sich den Vordruck herunterladen und ausdrucken. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Vollmacht und vergessen Sie die Unterschrift nicht.

Download: 

Vollmacht zur Vorlage bei der Führerscheinstelle, 86 KB

 

Sammelrufnummer für Fahrerlaubnisse / Führerscheinabholung
Tel: 0931 - 37 28 50
fuehrerschein@stadt.wuerzburg.de

Mo, Mi       07:20 - 13:00 Uhr
Di
 
07:20 - 12:00 Uhr
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07:30 - 12:00 Uhr
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