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Grabarten zur Beisetzung eines Verstorbenen in einem Sarg

Foto: Gedenkkerze mit Rosen
Foto: Gedenkkerze mit Rosen (c) photographee.eu/Shotshop.com
Erdgrabstätten - Wahlgräber

Erdwahlgräber werden ein– oder mehrstellig angeboten. Eine Stelle eignet sich für zwei übereinanderliegende Sargbestattungen sowie mindestens vier bis maximal acht zusätzliche Urnenbestattungen. Die jährliche Gebühr für die Nutzung der Grabstätte richtet sich nach der örtlichen Lage des Grabes.

Nutzungsgebühren pro Grabstätte

Jährlich 15 Jahre 20 Jahre
46 € 690 € - 1.305 € 920 € - 1.740 €

Gruftgrabstätten

Gruftgrabstätten sind Wahlgrabstätten mit einer gemauerten Grabkammer im Erdreich. Gruftgrabstätten eignen sich für zwei übereinanderliegende Sargbestattungen sowie mindestens vier bis maximal acht zusätzliche Urnenbestattungen.

Nutzungsgebühren pro Grabstätte

Jährlich 15 Jahre 20 Jahre
92 € 1.380 € 1.840 €

Erdgrabstätten - Reihengräber

In einem Erdreihengrab kann grundsätzlich nur eine Sargbestattung stattfinden. Eine Nachbelegung ist nicht möglich. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nach Ablauf der Ruhefrist möglich.

Nutzungsgebühren pro Grabstätte

Jährlich 15 Jahre 20 Jahre
35 € 525 € --

Download: Flyer Grabarten als PDF-Dokument

Hier können Sie den Flyer mit Infos über alle Grabarten sowie eine Gebührenübersicht als PDF-Dokumente herunterladen:

Grabarten Grabarten, 1726 KB
Grabarten Kosten 2022 Grabarten Kosten 2022, 497 KB


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Grabverwaltung.

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