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Häufig gestellte Fragen
Ausleihen

Um etwas ausleihen zu können oder um die digitalen Services von Zuhause aus zu nutzen, braucht man einen Büchereiausweis. Sie müssen nicht in Würzburg wohnen, um einen Büchereiausweis von uns zu bekommen. Für die Ausstellung müssen Sie einmalig vorbeikommen.

Den Büchereiausweis erhält man in der Bibliothek, zur Anmeldung muss man persönlich vorbeikommen.

Für die Anmeldung benötigen wir einige Daten. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass in Verbindung mit einer amtliche Wohnsitzbestätigung mit.

Büchereiausweise sind nicht übertragbar. Für Paare bieten wir vergünstigte Partnerkarten an.

Geben Sie uns Bescheid, wenn sich Ihre Anschrift geändert hat. Bei Missbrauch des Ausweises, Verlust oder Beschädigung von Medien haftet der Ausweisinhaber bzw. dessen gesetzlicher Vertreter.

Wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben, melden Sie sich umgehend bei uns. Wir sperren Ihren Ausweis, damit er nicht missbraucht werden kann. Auf Wunsch erhalten Sie einen Ersatzausweis, für eine Gebühr in Höhe von 3,00 €.

Nach Ablauf der Frist ist der Ausweis nicht mehr nutzbar. Er verlängert sich nicht automatisch. Sie können ihn wieder aktivieren lassen, gerne auch nach einer Pause. Im Büchereikonto im Online-Katalog können Sie Ihren Ausweis selbständig verlängern, wenn er innerhalb der nächsten 10 Tage ungültig wird. Die Gebühr können Sie im Büchereikonto unter "Kontoübersicht" bzw. "Gebühren" per ePayment bezahlen. Gerne können Sie zur Verlängerung des Ausweises auch in der Bibliothek vorbeikommen oder uns anrufen.

Was kostet ein Büchereiausweis?

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist der Büchereiausweis kostenlos.


Jahresgebühr: 20,00 € 


Ermäßigte* Jahresgebühr: 10,00 €


Partner:innenkarte: 5,00 €


Quartalsgebühr: 7,00 €


Monatsgebühr: 3,00 €


*Ermäßigungsberechtigt sind:

  •  Personen in Ausbildung
  •  Schüler:innen
  •  Studierende
  •  Inhaber:innen der Ehrenamtskarte
  •  Personen die Arbeitslosengeld I, II beziehen
  •  Personen die Grundsicherung im Alter beziehen
  •  Personen die Grundsicherung bei Erwerbsminderung beziehen
  •  Asylbewerber:innen
  •  Menschen mit Behinderung

Die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis ist nachzuweisen.

Die gesamte Gebührenordnung finden Sie hier.

Brauche ich einen Büchereiausweis, um etwas auszuleihen?

Ja, wer Medien ausleihen möchte, braucht einen gültigen Büchereiausweis.


Kostet das Ausleihen etwas zusätzlich?

Nein, die meisten Dinge können Sie ohne zusätzliche Kosten ausleihen. Nur die "Bestseller" (mit einem gelben Aufkleber gekennzeichnet) kosten 3,00 € Ausleihgebühren.


Wie lange kann man Medien ausleihen?

Bücher, Hörbücher und Brettspiele können Sie zum Beispiel 28 Tage lang ausleihen und max. 3 mal verlängern. Filme und Konsolenspiele können Sie 14 Tage ausleihen und max. 3 mal verlängern. Alle Mediengruppen, ihre entsprechende Leihfrist und wie oft sie verlängert werden können finden Sie hier in einer Tabelle.


Wie viele Medien kann man auf einmal ausleihen?

Von den meisten Medienarten können Sie so viele Medien ausleihen, wie Sie möchten. Alle Begrenzungen in der Anzahl finden Sie hier in einer Tabelle.


Kann man sich Medien zurücklegen lassen?

Ja, man kann sich Medien zurücklegen lassen. Wenn ein Medium gerade verfügbar ist, können wir es für 10 Tage für Sie reservieren. Die Reservierung kostet 1,00 € Gebühr.
Wenn ein Medium gerade entliehen ist, können Sie es sich vorbestellen. Dann kann es nicht mehr verlängert werden, wenn es zurückkommt, wird es für 10 Tage für Sie zurückgelegt. Auch das kostet 1,00 €.


Was passiert, wenn man ein Medium zu spät zurückgibt?

Wenn man zu spät zurückgibt, entstehen Säumnisgebühren. Pro Woche und pro Medium kostet es für Erwachsene 1,50 €, für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 0,50 €.


Wo kann ich Medien finden und verlängern?

In unserem Online-Katalog externer Linkkönnen Sie entliehene Medien selbst verlängern oder auch nach Medien suchen und sie reservieren oder vorbestellen. Um Medien zu verlängern können Sie uns auch gerne anrufen, während der Öffnungszeiten unter 0931/37 34 38.

Alle ausgeliehenen Medien können in jeder unserer Bibliotheken zurückgegeben werden. Egal, ob sie aus dem Falkenhaus oder einer unserer Stadtteilbüchereien entliehen wurden.

Im Falkenhaus steht rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen, die Rückgabeanlage für Rückgaben bereit. Außerhalb unserer Öffnungszeiten halten Sie das entliehene Medium an den Sensor rechts neben der Tür, um die Tür zu öffnen.

In der Stadtteilbücherei Hubland können Medien während der Open Library Zeiten abgegeben werden. Für den Einlass außerhalb der personalbesetzten Zeiten muss man mindestens 16 Jahre alt sein und über einen gültigen Büchereiausweis verfügen.

Übersicht über Leihfristen und die Anzahl der möglichen Verlängerungen

Medienart Leihfrist mögliche Verlängerungen
Bestseller 28 Tage keine
Bibliothek der Dinge 14 Tage max. 1
CD 28 Tage max. 3
CD-ROM 14 Tage max. 3
Comics & Mangas 28 Tage max. 3
Kinderbücher 28 Tage max. 3
Kindersachbücher 28 Tage max. 3
Kinder-DVD & Blu-ray 14 Tage max. 3
Konsolenspiele 14 Tage max. 3
Noten 28 Tage max. 3
Ostern 14 Tage max. 1
Romane 28 Tage max. 3
Sachbücher 28 Tage max. 3
Sach-DVD & Blu-ray 14 Tage max. 3
Spiele 28 Tage max. 3
Sprachkurse 28 Tage max. 3
Spielfilm-DVD & Blu-ray 14 Tage max. 3
Theaterkoffer 14 Tage max. 1
Tonies 14 Tage max. 3
Ukulele Cordoba 14 Tage max. 1
Weihnachtsmedien außer Noten  14 Tage max. 1
Weihnachtsnoten 28 Tage max. 3
Zeitschriften 14 Tage max. 1
E-Books 21 Tage keine
E-Audios 14 Tage keine
E-Zeitschriften 1 Tag keine
E-Tageszeitungen 1 Stunde keine

Übersicht über die maximale Anzahl ausleihbarer Medien:

Medienart Anzahl ausleihbarer Medien
Bestseller keine Begrenzung
Bibliothek der Dinge max. 3
CD keine Begrenzung
CD-ROM keine Begrenzung
Comics & Mangas keine Begrenzung
Kinderbücher keine Begrenzung
Kindersachbücher keine Begrenzung
Kinder-DVD und Blu-ray keine Begrenzung
Konsolenspiele keine Begrenzung
Noten keine Begrenzung
Ostern max. 25 Medien
Romane keine Begrenzung
Sachbücher keine Begrenzung
Sach-DVD und Blu-ray keine Begrenzung
Spiele keine Begrenzung
Sprachkurse keine Begrenzung
Spielfilm-DVD & Blu-ray keine Begrenzung
Theaterkoffer max. 3
Tonies max. 5
Ukulele Cordoba max. 3
Weihnachtsmedien außer Noten max. 25
Weihnachtsnoten keine Begrenzung
Zeitschriften keine Begrenzung
E-Books max. insg. 8
E-Audios max. insg. 8
E-Zeitschriften max. insg. 8
E-Tageszeitungen max. insg. 8

Sie möchten entstandene Gebühren bezahlen?

In jeder unserer Bibliotheken können Sie gerne vor Ort bezahlen. Oder Sie nutzen die Möglichkeit der Online-Bezahlung in unserem Online-Katalog,externer Link ab einer Gebühr von 5 Euro. Bezahlen Sie über das Büchereikonto, wird die Zahlung sofort auf Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben.

Ebenfalls möglich ist eine Überweisung auf die im folgenden angegebene Bankverbindung. Bitte beachten Sie, dass Zahlungen per Überweisung erst nach einigen Tagen auf Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben werden.

Bankverbindung

Bitte überweisen Sie erst ab einem Betrag von mindestens 5,00 €.
Kleinere Beträge können gerne bei Ihrem nächsten Besuch in einer unserer Bibliotheken bezahlt werden.

Unbedingt im Verwendungszweck angeben, ohne Lesernummer können wir die Zahlung nicht zuordnen:

Leseausweisnummer + Haushaltstelle der Gebühren
Haushaltsstelle Ausweisgebühren: 0.3521.1100
Haushaltsstelle Säumnisgebühren: 0.3521.1101
Haushaltsstelle Medienersatz: 0.3521.1512

Bankverbindung:

Stadt Würzburg
IBAN DE92 790 500 000 042 000 067
BIC BYLADEM1SWU
Sparkasse Mainfranken Würzburg

Services

In der Stadtbücherei Würzburg finden Autor:innenlesungen und verschiedene Workshops rund um Digitales in Level3 statt, in der Lernwerkstatt gibt es Vorträge und Kurse zu verschiedensten Themen.

Wir bieten Büchereiführungen für unterschiedliche Interessengebiete an, für Menschen die die Bibliothek einfach kennenlernen möchten genauso wie zum Beispiel für Menschen, die zum Beispiel die deutsche Sprache lernen möchten.

Zusätzlich gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster Veranstaltungen. Wenn Sie regelmäßig über Veranstaltungen informiert werden möchten, abonnieren Sie gerne unseren monatlich erscheinenden Newsletter. Auch auf der Internetseite finden Sie alle kommenden Veranstaltungen im Überblick.

Ja, Sie können kostenlos und ohne Zeitbeschränkung mit Ihren Geräten unser WLAN in der Stadtbücherei nutzen. Wählen Sie dafür bitte das WLAN "Stadtbücherei" aus und bestätigen Sie auf der sich öffnenden Internetseite die AGB unseres WLAN-Anbieters Hotsplots.

Im ersten Stock stehen mehrere kostenlose Internetplätze zur Verfügung.

Es besteht auch die Möglichkeit, in der Stadtbücherei zu drucken. Entweder über einen der Internetplätze, oder direkt von Ihrem Smartphone oder Tablet aus. Eine Seite in schwarz-weiß kostet 0,10 €, farbig 0,30 €.

Gerne können Sie einen Leserwunsch einreichen, wenn Sie einen Medienwunsch haben. Wir prüfen den Wunsch auf Erfüllbarkeit. Nutzen Sie für einen Leserwunsch gerne unser Formular hier auf der Internetseite oder im Onlinekatalog in Ihrem Büchereikonto die Funktion Leserwunsch. 

Wenn wir Ihren Anschaffungswunsch erfüllen, wird bei Abholung eine Gebühr von € 1,00 fällig.
Ist Ihr Wunschmedium abholbereit, werden Sie informiert. Es steht dann 10 Tage zur Abholung für Sie bereit.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht alle Wünsche erfüllen können. Wenn Sie eine E-Mailadresse in Ihrem Büchereikonto hinterlegt haben, informieren wir Sie, ob Ihr Wunsch erfüllt werden konnte.

Wer einen gültigen Büchereiausweis besitzt und älter als 16 Jahre ist, kann die Stadtteilbücherei Hubland auch außerhalb der personalbesetzten Zeiten besuchen und Medien entleihen oder zurückgeben.

Jeden Tag von 7:00 bis 22:00 Uhr steht die Open Library zur Verfügung. Am Eingang benötigen Sie Ihren Büchereiausweis. Für die Ausleihe oder Rückgabe von Medien steht ein Selbstverbucher zur Verfügung.

Mit einem Büchereiausweis der Stadtbücherei Würzburg kann man nicht nur vor Ort im Falkenhaus oder einer der Stadtteilbücherein Medien ausleihen. Sie können auch unsere zahlreichen digitalen Angebote nutzen, ohne zusätzliche Kosten.

In unseren eBibliotheken können Sie eBooks, eAudios, eMagazines und ePapers ausleihen in Deutsch oder Englisch ausleihen und mit verschiedenen Geräten nutzen.

Im Brockhaus Online-Lexikon finden Sie geprüftes und relevantes Wissen, für verschiedene Altergruppen ansprechend aufbereitet. Nicht nur für Referate hilfreich.

Auf PressReader.com haben Sie Zugriff auf über 7.000 digitale Zeitungen und Zeitschriften aus mehr als 120 Ländern in über 60 Sprachen.

Ausführliche Informationen zur digitalen Bibliothek finden Sie hier auf unserer Internetseite.

Es gibt ein Lesecafé in der Stadtbücherei, in dem Sie es sich gerne gemütlich machen dürfen. Ganz gleich ob mit oder ohne eine der angebotenen Tageszeitungen oder Zeitschriften.

Der Kaffeeautomat bietet eine Auswahl verschiedener Heißgetränke an, wer einen Tee trinken möchte kann sich aus einem kleinen Sortiment eine Sorte auswählen.

Wir sind als Refill-Ort registriert, Trinkwasser erhalten Sie kostenlos an der Theke im Lesecafé.

Schulen können einen sogenannten Institutionenausweis erhalten.

Was ist ein Institutionenausweis?
Ein Institutionenausweis ist ein Ausweis, der von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Einrichtung zu ausschließlich dienstlichen Zwecken genutzt werden kann.

Der Vorteil des Institutionenausweises liegt in seiner Übertragbarkeit auf alle Beschäftigten einer Einrichtung; im Gegensatz hierzu ist der übliche Büchereiausweis personenbezogen und nicht übertragbar.

Wer kann einen Institutionenausweis bekommen?
Kindergärten, Schulen, Horte und Einrichtungen der Kinder- und Jugendbetreuung mit dem Ziel der Leseförderung. Für Einrichtungen in Würzburg und im Landkreis Würzburg ist der Institutionenausweis kostenlos. Die kostenlose Ausleihe entbindet den Karteninhaber aber nicht von den Säumnisgebühren / Vorbestellgebühren und sonstigen Regelungen.
Pro Einrichtung wird nur ein Ausweis ausgestellt.

Wie bekommt man einen Institutionenausweis?
Sie laden den Antrag herunter und füllen diesen komplett aus. Gegen Vorlage des ausgefüllten Antrages in Verbindung mit einem Personalausweis erhalten Sie oder eine/r Ihrer Mitarbeiter/innen sofort den Institutionenausweis.

Hier können Sie sich das Anmeldeformular für Institutionen herunterladen:

Institutionenausweis_Stadtbücherei Würzburg Institutionenausweis_Stadtbücherei Würzburg, 51 KB

Wie funktioniert die Ausleihe?
Sie legen den Institutionenausweis in Verbindung mit einer Bestätigung vor, dass Sie an dieser Einrichtung beschäftigt sind und können dann Medien ausschließlich für dienstliche Zwecke entleihen.

Gerne können Sie jemandem einen Freude machen und ihm oder ihr einen Gutschein für die Stadtbücherei schenken!

Einen Büchereiausweis direkt können Sie nicht verschenken, weil wir für die Anmeldung einmalig einen Personalausweis benötigen.

Sie können einen Gutschein für eine Jahreskarte, eine Vierteljahreskarte oder eine Monatskarte bei uns erwerben.

Bücher, die nicht in einer Bibliothek in Würzburg vorhanden sind, besorgen wir Ihnen gerne über die Fernleihe.

Voraussetzungen für eine Fernleihe:

  • Sie besitzen einen gültigen Benutzerausweis.
  • Die Fernleihe ist gebührenpflichtig, sie kostet 3,00 EUR.
  • Der Titel darf nicht an einer anderen Bibliothek vor Ort vorhanden sein. Dies können Sie im  Bayerischen Verbundkatalogexterner Link recherchieren.
  • Ein im Buchhandel unter 15,00 EUR erhältlicher Titel kann nicht bestellt werden.
  • Studenten und Hochschulangestellte tätigen ihre Fernleihe an der Universitätsbibliothek. Diese ist auch Ansprechpartner bei Titelwünschen vor 1945.

Bitte beachten Sie, dass Sie ein bestelltes Buch möglicherweise nur in den Räumen unserer Bibliothek benutzen dürfen. Ob Sie es vor Ort nutzen dürfen oder nach Hause ausleihen können, ist im Voraus nicht absehbar.

Hier finden Sie unser Fernleihformular, über das Sie Fernleihmedien bestellen können.

Der Dauthendey-Saal kann für Veranstaltungen gemietet werden. Eine Vermietung für private Feiern ist nicht möglich.

Größe Dauthendey-Saal: 60 m²

Er ist mit bis zu 80 Stühlen bestuhlbar, oder für 46 Stühle an Tischen.

Telefonische Reservierung unter (0931) 37 2444. Die technische Ausstattung erfolgt nach Absprache.

Mietpreis:

Würzburger Bürger, Würzburger eingetragene Vereine und Dienststellen der Stadt Würzburg zahlen die Hälfte.

1/2 Tag 1 Tag 2 Tage 3 Tage 4 Tage
230,- € 330,- € 550,- € 650,- € 750,- €
Allgemeines rund um die Bibliothek

Während der Öffnungszeiten sind wir telefonisch erreichbar. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Hier finden Sie die Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen unserer Bibliotheken:

Falkenhaus

Stadtbücherei Würzburg
Marktplatz 9
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 37 34 38
stadtbuecherei@stadt.wuerzburg.de


Stadtteilbücherei Heidingsfeld

Rathausplatz 2
97084 Würzburg
Tel: 0931 - 65 26 2
zweigstelle.heidingsfeld@stadt.wuerzburg.de


Stadtteilbücherei Heuchelhof

Berner Straße 3
97084 Würzburg
Tel: 0931 - 66 18 52
zweigstelle.heuchelhof@stadt.wuerzburg.de


Stadtteilbücherei Hubland

Rottendorfer Straße 71
97074 Würzburg
Tel: 0931 - 41 79 21 11
zweigstelle.hubland@stadt.wuerzburg.de


Stadtbücherei Lengfeld

Laurentiusstrasse 6
97076 Würzburg
Tel: 0931 - 27 85 96 3
zweigstelle.lengfeld@stadt.wuerzburg.de


Stadtbücherei Versbach

Erwin-Wolf-Platz 1
97078 Würzburg
Tel: 0931 - 24 28 7
zweigstelle.versbach@stadt.wuerzburg.de


 

Allgemeines rund um die Bibliothek

Stadtteilbücherei Heidingsfeld

Rathausplatz 2
97084 Würzburg
Tel: 0931 - 65 26 2
zweigstelle.heidingsfeld@stadt.wuerzburg.de

Anfahrt:
Mit der Strassenbahnlinie 3 oder 5 bis Haltestelle Reuterstrasse.
Der Strasse ins Örtchen folgen. Die Stadtteilbücherei befindet sich am Rathausplatz im selben Gebäude wie die Sparkasse.


Stadtteilbücherei Heuchelhof

Berner Straße 3
97084 Würzburg
Tel: 0931 - 66 18 52
zweigstelle.heuchelhof@stadt.wuerzburg.de

Anfahrt:
Straßenbahnlinie 3 oder 5 bis Haltestelle Straßburger Ring
An der Haltestelle dieTreppe hoch, auf der Brücke nach links. Die Stadtteilbücherei befindet sich auf der rechten Seite nach der Schule, vor dem Kindergarten (Fußweg etwa 3 Min.)


Stadtteilbücherei Hubland

Rottendorfer Straße 71
97074 Würzburg
Tel: 0931 - 41 79 21 11
zweigstelle.hubland@stadt.wuerzburg.de

Anfahrt:
Buslinie 14, 114 oder 214 bis Zollhaus Galgenberg
oder
Buslinie 28 bis Rottendorfer Tor
oder
Buslinie 29 bis Terrassenpark
Von Zollaus Galgenberg den Berg hoch weiterlaufen Richtung Rottendorfer Tor. Durch das Rottendorfer Tor durch, weiter bis zum Tower, gleich nach dem Einkaufszentrum.
 


Stadtbücherei Lengfeld

Laurentiusstrasse 6
97076 Würzburg
Tel: 0931 - 27 85 96 3
zweigstelle.lengfeld@stadt.wuerzburg.de

Anfahrt:
Buslinie 20 bis Haltestelle Ökumenisches Zentrum
Fußweg von der Haltestelle in Lengfeld zur Stadtteilbücherei:
• der Richtung folgen, die der Bus weiterfährt (um Feuerwehrhäuschen herum, dann den Berg hoch)
• rechts die kleine Treppe hoch
• der Büchereieingang befindet sich links gegenüber der Kirche


Stadtbücherei Versbach

Erwin-Wolf-Platz 1
97078 Würzburg
Tel: 0931 - 24 28 7
zweigstelle.versbach@stadt.wuerzburg.de

Anfahrt:
Buslinie 12 bis Haltestelle Zum Tännig.
Der Fußweg ist ab der Haltestelle ausgeschildert.

Falkenhaus:

Montag - Freitag: 10:00 - 18:00 Uhr
Samstag: 10:00 - 15:00 Uhr

Die Rückgabeanlage steht an allen Tagen rund um die Uhr zur Verfügung, auch an Sonn- und Feiertagen.


Stadtteilbücherei Heidingsfeld:

Montag, Mittwoch, Freitag: 14:00 – 18:00 Uhr


Stadtteilbücherei Heuchelhof:

Dienstag, Donnerstag, Freitag: 14:00 – 18:00 Uhr


Stadtteilbücherei Hubland:

Personalbesetzt: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:
13:00 – 18:00 Uhr
Samstag: 11:00 - 15:00 Uhr

Täglich von 07:00 - 22:00 Uhr Open Library


Stadtteilbücherei Lengfeld:

Montag, Mittwoch, Freitag: 14:00 – 18:00 Uhr


Stadtteilbücherei Versbach:

Montag, Mittwoch, Freitag: 14:00 – 18:00 Uhr

Unsere Büchereien erreichen Sie auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Fahrplanauskunft der WVV finden Sie hier: Fahrplanauskunftexterner Link.

Hier finden Sie die Adressen und die am nächsten liegenden Haltestellen unserer Büchereien:

Falkenhaus

Stadtbücherei Würzburg
Marktplatz 9
97070 Würzburg

Anfahrt:
Straßenbahn-Linien: 1, 3, 4, 5, Haltestelle: Dom 
Bus-Linien: 6, 16, Haltestelle: Dominikanergasse


Stadtteilbücherei Heidingsfeld

Rathausplatz 2
97084 Würzburg
Tel: 0931 - 65 26 2
zweigstelle.heidingsfeld@stadt.wuerzburg.de

Anfahrt:
Mit der Strassenbahnlinie 3 oder 5 bis Haltestelle Reuterstrasse.
Der Strasse ins Örtchen folgen. Die Stadtteilbücherei befindet sich am Rathausplatz im selben Gebäude wie die Sparkasse.


Stadtteilbücherei Heuchelhof

Berner Straße 3
97084 Würzburg
Tel: 0931 - 66 18 52
zweigstelle.heuchelhof@stadt.wuerzburg.de

Anfahrt:
Straßenbahnlinie 3 oder 5 bis Haltestelle Straßburger Ring
An der Haltestelle dieTreppe hoch, auf der Brücke nach links. Die Stadtteilbücherei befindet sich auf der rechten Seite nach der Schule, vor dem Kindergarten (Fußweg etwa 3 Min.)


Stadtteilbücherei Hubland

Rottendorfer Straße 71
97074 Würzburg
Tel: 0931 - 41 79 21 11
zweigstelle.hubland@stadt.wuerzburg.de

Anfahrt:
Buslinie 14, 114 oder 214 bis Zollhaus Galgenberg
oder
Buslinie 28 bis Rottendorfer Tor
oder
Buslinie 29 bis Terrassenpark
Von Zollaus Galgenberg den Berg hoch weiterlaufen Richtung Rottendorfer Tor. Durch das Rottendorfer Tor durch, weiter bis zum Tower, gleich nach dem Einkaufszentrum.
 


Stadtbücherei Lengfeld

Laurentiusstrasse 6
97076 Würzburg
Tel: 0931 - 27 85 96 3
zweigstelle.lengfeld@stadt.wuerzburg.de

Anfahrt:
Buslinie 20 bis Haltestelle Ökumenisches Zentrum
Fußweg von der Haltestelle in Lengfeld zur Stadtteilbücherei:
• der Richtung folgen, die der Bus weiterfährt (um Feuerwehrhäuschen herum, dann den Berg hoch)
• rechts die kleine Treppe hoch
• der Büchereieingang befindet sich links gegenüber der Kirche


Stadtbücherei Versbach

Erwin-Wolf-Platz 1
97078 Würzburg
Tel: 0931 - 24 28 7
zweigstelle.versbach@stadt.wuerzburg.de

Anfahrt:
Buslinie 12 bis Haltestelle Zum Tännig.
Der Fußweg ist ab der Haltestelle ausgeschildert.

Gebührensatzung über die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Würzburg

Vom 23. Mai 2019 (MP und VBI Nr. 125 vom 31. Mai 2019)
Zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 19. November 2021
(MP und VBI Nr. 274 vom 26.11.2021)


Die Stadt Würzburg erlässt aufgrund der Art. 1, 2 Abs. 1 und 8 Abs. 1 des Kommunal-
abgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert Gesetz vom 19.02.2021 (GVBI. S. 40) folgende Gebührensatzung.


§ 1
Gebührenpflicht und Auslagen

(1) Für die Benutzung der Stadtbücherei werden nach Maßgabe dieser Satzung Gebühren erhoben.

(2) Zur Zahlung der Gebühren ist verpflichtet, wer gebührenpflichtige Leistungen der Stadtbücherei der Stadt Würzburg in Anspruch nimmt. Zur Zahlung der Gebühren ist ferner verpflichtet, wer die Gebühren der Stadtbücherei gegenüber schriftlich über-nommen hat oder für die Gebührenschuld einer anderen Person kraft Gesetzes haftet.

(3) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

(4) Entstehen der Stadtbücherei durch die Benutzung oder durch sonstige Leistungen, die durch die die Stadtbücherei benutzende Person veranlasst sind, Auslagen, so sind diese in der tatsächlich entstandenen Höhe neben den Benutzungsgebühren zu entrichten.

§ 2
Ausweisgebühren

(1) Die Höhe der Gebühr für den Büchereiausweis richtet sich nach den nachfolgend bestimmten Zeiträumen:
a. Jahresgebühr für volljährige Personen 20,00 €
b. zusätzliche Partnerkarte 5,00 €
c. ermäßigte Jahresgebühr für volljährige Personen 10,00 € nach Abs. 3
d. Quartalsgebühr für volljährige Personen 7,00 €
e. Monatsgebühr für volljährige Personen 3,00 €

(2) Der Gebührenzeitraum beginnt mit der Ausstellung des Büchereiausweises. Bei erneuter Zahlung einer Grundgebühr wird die Gültigkeitsdauer um den entsprechenden Zeitraum verlängert. Ansonsten berechtigt der Büchereiausweis nach Ablauf des Gebührenzeitraumes nicht mehr zur Ausleihe von Medien der Stadtbücherei.

(3) Die ermäßigte Jahresgebühr gilt für Personen in Ausbildung, Schüler:innen, Studierende, Personen, die Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen, Asylbewerber:innen und Menschen mit Behinderung. Die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis ist nachzuweisen.

(4) Die Jahresgebühr kann für zeitlich begrenzte oder einmalige Aktionen als Werbemaßnahme um bis zur Hälfte ermäßigt werden.

§ 3
Bestsellerservice

Für Medien, die im Rahmen des Bestsellerservice entliehen werden, beträgt die Gebühr je Ausleihe und Medium 3,00 €.

§ 4
Ersatz des Büchereiausweises

(1) Für die Ausstellung eines Ersatzes für einen Büchereiausweis wird eine Gebühr erhoben. Diese beträgt 3,00 €.

(2) Für das Verbuchen von Medien ohne Vorlage des Büchereiausweises wird eine Gebühr erhoben in Höhe von 1,00 €.

§ 5
Vorbestellung, Bestellung und Zurücklegung von Medien; Fernleihe

(1) Für Vorbestellungen oder die Zurücklegung von Medien nach § 4 Abs. 4 der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei ist eine Gebühr von 1,00 € für jedes Medium zu entrichten.

(2) Für die Bestellung von Medien aus den Zweigstellen ins Falkenhaus ist eine Gebühr von 1,00 € für jedes Medium zu entrichten.

(2) Für Medien die per Fernleihe (im Rahmen des deutschen Leihverkehrs) beschafft werden, ist eine Gebühr von 3,00 € für jedes Medium zu entrichten.

§ 6
Säumnis- und Mahngebühren

(1) Wird die Leihfrist (§ 4 Abs. 2 der Satzung über die Benutzung der Stadt-bücherei) überschritten, so ist eine Säumnisgebühr zu entrichten.

(2) Die Säumnisgebühr beträgt je angefangene Woche der Leihfristüberschreitung und je Medium


a) für Erwachsene 1,50 €
b) für Kinder und Jugendliche (bis zum 18. Lebensjahr) 0,50 €.

(3) Wird ein Medium nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Leihfristende
zurückgegeben, erfolgt die Inrechnungsstellung des Mediums. Hierdurch entstehen zusätzlich weitere Kosten, die sich aus dem anschließenden Verwaltungsverfahren ergeben.

(4) Diese Regelungen gelten auch für Medien, die über Fernleihe beschafft wurden.

§ 7
Sonstige Gebühren, Ersatz

a. Ausdrucke (s/w) pro Blatt 0,10 €
b. Ausdrucke (farbig) pro Blatt 0,30 €
c. Ersatz für Booklets von AV- oder ähnlichen Medien je 3,00 €

§ 8
Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld

(1) Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, entstehen die Gebühren und Auslagen mit der Inanspruchnahme der Leistung der Stadtbücherei. Sie werden mit der Entstehung fällig.

(2) Die Gebühren gemäß § 5 entstehen mit Beantragung der Dienstleistung und sind sofort fällig.

(3) Die Gebühren gemäß § 6 Abs.1 entstehen bei der Rücklage des Mediums und sind dann fällig.

§ 9
Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 01.04.2007 außer Kraft.


Stadt Würzburg, 23.05.2019

gez. Christian Schuchardt
Oberbürgermeister

Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei
(Stadtbüchereisatzung)

Vom 23. Mai 2019 (MP und VBI Nr. 125 vom 31. Mai 2019)
Zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 19. November 2021
(MP und VBI Nr. 274 vom 26.11.2021)


Die Stadt Würzburg erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekannt-machung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.03.2021 folgende Satzung:
 
Inhaltsübersicht:

§ 1 Aufgabenbereich und Gliederung
§ 2 Benutzungsberechtigung
§ 3 Ausleihe
§ 4 Ausleihfrist, Verlängerung, Vormerkung
§ 5 Art und Zeit der Benutzung
§ 6 Beschaffung von Medien im Leihverkehr
§ 7 Behandlung der Medien, Haftung
§ 8 Gebühren
§ 9 Hausordnung
§ 10 Computerarbeitsplätze
§ 11 Vermietung
§ 12 Haftungsausschluss
§ 13 Inkrafttreten

§ 1 Aufgabenbereich und Gliederung

Die Stadtbücherei mit allen zentralen Abteilungen sowie den Stadtteilbüchereien Heidingsfeld, Heuchelhof, Hubland, Lengfeld, Versbach ist eine öffentliche, nicht auf Gewinnerzielung gerichtete Kultur- und Bildungseinrichtung der Stadt Würzburg. Sie steht allen Interessierten offen. Sie stellt ein breit gefächertes und zeitgemäßes Medienangebot ein-schließlich E-Medien zur Verfügung. Sie ergänzt die formale Bildung, indem sie eine Plattform für Menschen verschiedenen Altersstufen, Herkunftsländer und Schichten zur Teilnahme und Teilhabe an der Stadt- und Wissensgesellschaft, an Kultur und lebenslangem Lernen bietet. Mit Hilfe zeitgemäßer Technologien schafft sie freien Zugang zu Kultur und Informationen. Sie fördert Lese-, Informations-, Medien- und Digitalkompetenz der Bürger:innen auf vielfältigen Wegen.

Neben der Versorgung der Menschen mit Medien und Informationen ist es Rolle und Aufgabe Öffentlicher Bibliotheken, zu ermöglichen und zu fördern, dass Menschen in Bibliotheken lesen und lernen, sich treffen und kommunizieren, etwas erleben, sich beteiligen, einbringen und selbst aktiv werden können.


§ 2 Benutzungsberechtigung

Jede:r ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, Medien auszuleihen und die Einrichtungen der Stadtbücherei zu benutzen. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen die schriftliche Einwilligung eines/einer Erziehungsberechtigten.

§ 3 Ausleihe

(1) Die Ausleihe von Medien erfolgt nur an Inhaber:innen eines gültigen Büchereiausweises.

(2) Der Ausweis ist als Monats-, Quartals- oder Jahresausweis erhältlich und wird auf Antrag von der Stadtbücherei ausgestellt. Antragsteller:innen bzw. bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter:in müssen dabei ihren Personalausweis vorlegen.
(3) Mit der eigenhändigen Unterschrift auf dem Büchereiausweis ist zu bestätigen, dass die Bestimmungen der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei beachtet werden und dass der elektronischen Speicherung der zur Ausleihe erforderlichen Daten zugestimmt wird.
(4) Die Stadtbücherei speichert die für eine Ausleihe erforderlichen personenbezogenen Daten elektronisch und nutzt sie für ihre Zwecke. Hierfür gelten die ausliegenden Datenschutzbestimmungen der Stadtbücherei in der jeweils gültigen Fassung.
(5) Die Ausweise sind nur auf Partner:innen im gleichen Haushalt übertragbar. Kinder- und Jugendausweise sind nicht übertragbar. Der Verlust muss der Stadtbücherei unverzüglich gemeldet werden. Genauso muss jede Änderung der Anschrift der Stadtbücherei umgehend mitgeteilt werden.
(6) Die Kund:innen bzw. deren gesetzliche Vertreter:innen haften für jeden Schaden, der durch Verlust oder Missbrauch des Büchereiausweises entsteht.

§ 4 Ausleihe, Ausleihfrist, Verlängerung, Vormerkung

(1) Entleiher:innen sind verpflichtet, die Ausleihe der Medien vor dem Verlassen der Bib-liotheksräume unaufgefordert zu verbuchen. Diebstahl wird nach Maßgabe der Bibliotheks-leitung zur Anzeige gebracht. Ab Verbuchung der Medien ist die/der Entleiher:in bis zur Verbuchung der Rückgabe für die Medien verantwortlich.
(2) Bücher, Zeitschriften, CDs und andere Medien können bis zu vier Wochen ausgeliehen werden. Die jeweilige Ausleihfrist wird in den Räumen der Stadtbücherei bekannt gegeben und ist auf dem Fristzettel ersichtlich. Als Präsenzbestände bezeichnete Medien werden nicht ausgeliehen.
(3) In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt werden. Die Leihfrist kann eine Woche vor Ablauf verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Wenn wegen einer technischen Störung eine Online-Verlängerung nicht möglich ist, müssen die Entleiher:innen die telefonische oder persönliche Verlängerungsmöglichkeit nutzen, sonst wird eine Versäumnisgebühr nach der Gebührensatzung fällig.
(4) Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Medien im Regal können auf Bestellung zurückgelegt werden. Für beides wird von der Stadtbücherei eine Gebühr nach der Gebührensatzung zur Stadtbüchereisatzung erhoben.
(5) Die Anzahl der Medien, die pro Ausweisinhaber:in ausgeliehen werden kann, und die Ausleihdauer kann beschränkt bzw. geändert werden.
(6) Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, muss eine Säumnisgebühr nach der Gebührensatzung zur Stadtbüchereisatzung bezahlt werden. Die Stadtbücherei ist berechtigt, die Rückgabe von Medien kostenpflichtig anzumahnen. Falls erforderlich, werden die Medien durch die Vollstreckungsabteilung der Stadt gegen die entsprechende Gebühr eingezogen.
(7) Solange Nutzende ihre geschuldeten Kosten und Gebühren nicht entrichtet haben, kann nach Maßgabe der Stadtbücherei eine Ausleihsperre erteilt werden.

§ 5 Art und Zeit der Benutzung

(1) Die Medien können nur während der regelmäßigen Öffnungszeiten ausgeliehen werden. Teilbestände können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.
(2) Die Öffnungszeiten der Bibliothek und ihrer Stadtteilbüchereien werden durch Aushang bekannt gemacht.
(3) Die Stadtbücherei kann für die Benutzung einzelner Einrichtungen besondere Bestimmungen treffen.

§ 6 Beschaffung von Medien im Leihverkehr

(1) Medien, die nicht im Bestand der Stadtbücherei vorhanden sind, können im Deutschen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden.
(2) Für die Beschaffung von Medien im Deutschen Leihverkehr kann die Stadtbücherei die dafür anfallenden Auslagen sowie eine Bearbeitungsgebühr erheben.

§ 7 Behandlung der Medien, Haftung
 
(1) Die Kund:innen sind verpflichtet, die in den Räumen der Bibliothek benutzten bzw. entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie nicht zu verändern, zu beschmutzen und beschädigen. Mutwillige Beschädigung wird nach Maßgabe der Bibliotheksleitung zur Anzeige gebracht. Die Kund:innen sind verpflichtet, vor der Ausleihe den Zustand der ihnen übergebenen Medien zu überprüfen und vorhandene Schäden sofort zu melden. Erfolgt keine Reklamation, gelten die Medien als in einwandfreiem Zustand ausgeliehen. Die Weitergabe ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht erlaubt. Der Verlust entliehener Medien muss der Stadtbücherei unverzüglich mitgeteilt werden.
(2) Für nicht zurückgegebene, beschmutzte oder sonst beschädigte Medien müssen die Kund:innen, bzw. bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter:innen, Ersatz nach Maßgabe der Stadtbücherei leisten. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
(3) Die Kund:innen sind verpflichtet, evtl. vorhandene Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter an den entliehenen oder zur Einsicht bereitgestellten Medien zu beachten. Sie stellen die Stadtbücherei Würzburg diesbezüglich von jeder Haftung frei.

§ 8 Gebühren

(1) Für den Büchereiausweis, die Überschreitung der Leihfrist sowie für sonstige, insbesondere in dieser Satzung genannte besondere Leistungen der Stadtbücherei werden Gebühren nach der Gebührensatzung zur Stadtbüchereisatzung erhoben.
(2) Der Ausweis wird nach Zahlung der Benutzungsgebühr gültig. Die Gültigkeitsdauer wird vom Tag der Ausstellung an berechnet und bestimmt sich anhand der jeweils gewählten Art des Ausweises, vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 dieser Satzung. Bei erneuter Zahlung einer Benutzungsgebühr wird die Gültigkeitsdauer um den entsprechenden Zeitraum verlängert.

§ 9 Hausordnung

(1) Die Leitung der Stadtbücherei sowie die von ihr beauftragten Mitarbeitenden üben in den Räumen der Stadtbücherei im Auftrag der Oberbürgermeister:in das Hausrecht aus. Anordnungen von Mitarbeitenden ist Folge zu leisten.
(2) Die Kund:innen haben sich so zu verhalten, dass andere Menschen nicht gestört, belästigt, beschimpft, beleidigt, diskriminiert oder in der Benutzung der Bibliothek bzw. in ihrer Arbeit beeinträchtigt werden.
(3) Der Verzehr von geruchsneutralen Speisen und Getränken ist nach Maßgabe der Bibliotheksleitung gestattet. Wird das Lesecafé im Falkenhaus von Dritten bewirtschaftet, dürfen dort keine mitgebrachten Speisen oder Getränke verzehrt werden. Alkohol darf nicht getrunken werden. Ausnahmen regelt die Bibliotheksleitung.
(4) Die Stadtteilbücherei am Hubland kann auch außerhalb der personalbetreuten Zeiten zu den dort ausgehängten erweiterten Öffnungszeiten benutzt werden; dies ist für Kund:innen ab 16 Jahren mit gültigem Büchereiausweis möglich. Minderjährige unter 16 Jahren sind dann nur in Begleitung Erwachsener zugelassen. Wer beim ausweis- und passwortgeschützten Zugang außerhalb der vom Büchereipersonal betreuten Öffnungszeiten Dritten den Zugang zu den Büchereiräumen ermöglicht, trägt eine Mitverantwortung für das Verhalten dieser Dritten. § 3 Abs. 6 findet entsprechende Anwendung.
(5) Tiere (mit Ausnahme von Behindertenbegleithunden und Blindenhunden) sind in den Räumen der Stadtbücherei nicht gestattet. Ausnahmen regelt die Bibliotheksleitung.
(6) Die Stadtbücherei Würzburg kann im Rahmen dieser Satzung Haus- und Benutzungsordnungen erlassen.

§ 10 Computerarbeitsplätze

(1) Die Stadtbücherei verfügt über Computerarbeitsplätze, die von den Kund:innen genutzt werden können – im Rahmen der im jeweiligen Einzelfall bestehenden tatsächlichen Verfügbarkeit.
(2) Hinsichtlich der Nutzung der Computerarbeitsplätze gelten die einschlägigen Vorschriften, insbesondere die des Strafgesetzbuchs, des Jugendschutzgesetzes und solche des Datenschutzrechts. Die Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen wird automatisch durch spezielle Software unterstützt. Gesetzeswidrige oder missbräuchliche Nutzung führt bei erstmaligem Fehlverhalten nach Maßgabe der Bibliotheksleitung, bei wiederholtem Fehlverhalten in jedem Fall zum Ausschluss von der Benutzung der Stadtbücherei. Als misbräuchliche oder gesetzeswidrige Nutzung ist z.B. folgendes Verhalten zu bezeichnen:
a) unberechtigter Zugriff auf Daten und Programme,
b) Vernichtung von Daten und Programmen,
c) Netzbehinderung oder -störung durch ungesichertes Experimentieren im Netz oder massive Belastung des Netzes,
d) Manipulationen an den Rechnern, deren Konfiguration, Betriebssystem und Anwendersoftware. Für Schäden haftet die Kund:in. Verstöße gegen die oben genannten Gesetzesvorschriften werden nach Maßgabe der Bibliotheksleitung zur Anzeige gebracht.
(3) Die Stadtbücherei übernimmt ihrerseits keine Haftung für technische Probleme, nicht ordnungsgemäße Datenübermittlung oder Nichterreichen des Servers. Genauso haftet sie nicht bei Verlust, Veränderungen oder Beschädigungen der in den Arbeitsplätzen gespeicherten Daten. Sie trägt nicht die Verantwortung für Folgen, die durch Aktivitäten der Kund:innen im Internet entstehen, z.B. finanzielle Verpflichtungen durch Bestellungen oder die Nutzung kostenpflichtiger Dienste.
(4) Beim Kopieren oder Ausdrucken von Texten, Bildern und Software etc. ist das Urheberrecht zu beachten. § 7 Abs. 3 gilt entsprechend.

§ 11 Vermietung

(1) Einzelne Räume der Stadtbücherei können an Dritte vermietet werden.
(2) Die Vermietung erfolgt durch einen privatrechtlichen Mietvertrag.
(3) Die Bedingungen und Entgelte für die Vermietung werden durch allgemeine Richtlinien geregelt.

§ 12 Haftungsausschluss

(1) Die Stadtbücherei übernimmt keine Haftung für Inhalt, Verfügbarkeit, Qualität und Funktionsfähigkeit der zugänglich gemachten Medien, Geräte und Informationen sowie
für Schäden, die durch deren Nutzung entstehen.
(2) Die Stadtbücherei haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ihres Personals beruhen. Insbesondere haftet sie in diesem Rahmen nicht für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände und für Schäden, die durch Nutzung von Bibliotheksangeboten entstehen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Für Minderjährige übernimmt die Stadtbücherei keinerlei Aufsichtspflicht im Sinne von § 832 Abs. 2 BGB.

§ 13 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei vom 28.07.2021 außer Kraft.

Stadt Würzburg, den 19.11.2021

gez. Christian Schuchardt
Oberbürgermeister

Barrierefreiheit

Die Bücherei befindet sich im schönen Falkenhaus direkt am Marktplatz.

In unserer Bücherei gibt es über 180.000 Medien.

Medien sind zum Beispiel:
- Romane
- Sachbücher
- Kinderbücher
- Hörbücher
- CDs und DVDs
- Zeitschriften
- Sprachkurse
- Spiele
- Noten zum Musik spielen
Sie können sich alle Medien bei uns ausleihen oder sie in der Bücherei anschauen.

Wir freuen uns, wenn Sie uns besuchen!

Brauche ich einen Büchereiausweis, wenn ich in die Bücherei kommen möchte?
Einen Büchereiausweis brauchen Sie nur, wenn Sie Medien ausleihen möchten.
Ausleihen bedeutet: Sie nehmen Medien aus der Bücherei mit nach Hause und bringen Sie nach einer Zeit wieder zurück.

Aber auch ohne Büchereiausweis können Sie vieles bei uns machen:
Sie können die Medien in der Bücherei anschauen.

Sie können zum Lernen und Lesen in die Bücherei kommen.
Sie können mit Ihren Kindern Zeit in unserer bunten Kinder- und Jugendbücherei verbringen.

Sie können das Internet und unseren Kopierer benutzen.
Sie können eine Veranstaltung in der Bücherei besuchen.

Wie bekomme ich einen Büchereiausweis?

Wir erstellen Ihnen einen Büchereiausweis.
Für die Anmeldung brauchen Sie:
- Ihr Ausweisdokument mit aktueller Adresse oder
- Ihren Reisepass und eine Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt.

Wie viel kostet ein Büchereiausweis?

Die Kosten für einen Büchereiausweis sehen Sie in der Kosten-Übersicht in diesem Faltblatt. Wenn Sie einen gültigen Büchereiausweis haben, können Sie fast alle Medien ohne Extra-Kosten ausleihen.
Nur aktuelle Bestseller – das sind sehr neue Romane – kosten 3 Euro.

Welche Medien gibt es in der Stadtbücherei?

Es gibt Romane in verschiedenen Sprachen: Zum Beispiel auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Arabisch, Persisch und in Einfacher Deutscher Sprache.

Es gibt Kinderbücher und Bilderbücher in verschiedenen Sprachen: Zum Beispiel auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Arabisch und Persisch.
Es gibt Sachbücher mit vielen Fachinformationen. Hier finden Sie zum Beispiel auch Medien zum Deutsch lernen und Wörterbücher.
Es gibt Brettspiele und Spiele für Spielekonsolen.

Es gibt Musik-CDs und Hör-CDs mit Geschichten für Erwachsene und Kinder.
Es gibt DVDs mit Filmen für Erwachsene und Kinder.
Es gibt aktuelle Zeitschriften und Zeitungen.

Es gibt auch elektronische Medien. Das sind zum Beispiel: E-Books, E-Audios, E-Papers.
Die Online-Kataloge dafür finden Sie auf diesen Internet-Seiten:
www.e-medien-franken.de und
e-medien-franken.overdrive.com
Zeitungen und Zeitschriften in vielen verschiedenen Sprachen können Sie auf dieser Internet-Seite lesen: www.pressreader.com

Wie lange darf ich die Medien aus der Bücherei behalten?

Bücher, Sprachkurse, CDs und Brett-Spiele dürfen Sie 4 Wochen ausleihen.
DVDs, Konsolen-Spiele und Zeitschriften dürfen Sie 2 Wochen ausleihen.
Nach dieser Zeit müssen Sie die Medien wieder in die Bücherei zurückbringen.
Wenn niemand anderes die Medien vorbestellt hat, können Sie die Medien verlängern und länger behalten.

So können Sie Medien verlängern:
•    Online über unsere Internet-Seiteexterner Link
•    Sie können uns anrufen
•    Sie können persönlich in die Bücherei kommen
Bitte bringen Sie die Medien rechtzeitig zurück, oder verlängern Sie die Medien rechtzeitig. Sonst müssen Sie Säumnisgebühren bezahlen. Das bedeutet: Sie zahlen Geld, weil Sie die Medien nicht rechtzeitig in der Bücherei zurückgebracht haben.

Wie kann ich Medien ausleihen und zurückgeben?

Das ist einfach: Mit Ihrem Büchereiausweis gehen Sie an unsere Ausleih-Station. Dort können Sie Ihre Medien alleine ausleihen. Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie Fragen haben!

Manche Medien können Sie nicht ausleihen, weil sie eine andere Person ausgeliehen hat. Sie können diese Medien vorbestellen und bekommen sie dann als nächste Person.

An unserer Rückgabe-Station können Sie Medien zurückgeben. Die Rückgabe-Station ist 24 Stunden und jeden Tag geöffnet.

Was passiert, wenn ich Medien verliere oder schmutzig mache?

Bitte seien Sie mit unseren Medien vorsichtig. Wenn die Medien nass oder schmutzig werden, oder Sie die Medien verlieren, müssen Sie sie bezahlen.

Wie finde ich, was ich suche?

Alle unsere Medien können Sie in einem Online-Katalogexterner Link anschauen. Den Katalog finden Sie auf den PCs in der Bücherei. Sie können den Katalog auch zu Hause auf unserer Internet-Seiteexterner Link anschauen.
Auch mit dem Smartphone können Sie in unserem Online-Katalog nach Medien suchen. Laden Sie dafür die App „B24“ auf ihr Smartphone.

Wen kann ich fragen, wenn ich Hilfe brauche?

Unsere Mitarbeiter:innen helfen Ihnen gerne! Wir haben Informationstheken im Erdgeschoss, im 1. Obergeschoss und in der Kinder- und Jugendbücherei.

Kann ich das Internet benutzen?

Ja, das können Sie! Es gibt zwei Möglichkeiten, das Internet in der Bücherei zu benutzen:
Sie können mit Ihrem eigenen Smartphone, Tablet oder Laptop unser kostenloses WLAN benutzen. Sie brauchen dafür kein Passwort.
Sie können die PCs in der Bücherei benutzen und damit kostenlos ins Internet gehen. Unsere PCs finden Sie im 1. Obergeschoss.
An den PCs gibt es einen Drucker, mit dem Sie etwas ausdrucken können.
Wir haben außerdem einen Kopierer, den Sie gerne nutzen können.

Wo kann ich meinen Büchereiausweis benutzen?

Zur Stadtbücherei Würzburg gehören sechs Büchereien. Es gibt eine große Bücherei direkt am Marktplatz (Falkenhaus). Außerdem gibt es fünf kleinere Büchereien in den Stadtteilen von Würzburg (Stadtteilbüchereien).
Ihren Büchereiausweis können Sie in allen Büchereien benutzen. Sie können in allen Büchereien Medien ausleihen und zurückgeben.
Die Adressen unserer Büchereien finden Sie auf der Rückseite dieses Faltblatts.
Die aktuellen Öffnungszeiten unserer Stadtteilbüchereien können Sie auf unserer Internet-Seite nachlesen.

Wie kann ich die Stadtbücherei erreichen?

Sie können uns anrufen: 0931 37 3438
Sie können uns eine E-Mail schreiben: stadtbuecherei@stadt.wuerzburg.de
Sie können auf unserer Internet-Seite nach Informationen suchen: www.stadtbuecherei-wuerzburg.de

Kosten-Übersicht

Büchereiausweis für 1 Jahr                                       20 €
Büchereiausweis für 1 Jahr (ermäßigter Preis)             10 €*
Büchereiausweis für 3 Monate                                  7 €
Büchereiausweis für 1 Monat                                    3 €
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre ist der Büchereiausweis kostenlos!

_____________________________________________________________
Säumnisgebühren pro Medium / angefangener Woche
Für Erwachsene                                                       1,50 €
Für Kinder                                                               0,50 €
_____________________________________________________________
WLAN, Internet am PC                                     kostenlos
Kopie, Ausdruck schwarz-weiß                                0,10 €
Ausdruck farbig                                                     0,30 €
Verlorener Büchereiausweis                                      3 €
Ausleihe / Ausweis vergessen                                    1 €
Vorbestellung                                                          1 €
_____________________________________________________
*Es gibt eine Ermäßigung für: Personen in Ausbildung, im FSJ, im Bundesfreiwilligendienst, Schüler:innen, Studierende,  Personen, die Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bekommen, Asylbewerber:innen und Menschen mit Behinderung

Im Erdgeschoss finden Sie zahlreiche Medien in einfacher Sprache.

Hier finden Sie eine Liste aller Medien in einfacher Spracheexterner Link in der Stadtbücherei Würzburg.

Am Eingang der Stadtbücherei ist eine Rampe, man kommt ohne Stufen in die Stadtbücherei im Falkenhaus.

Die oberen Etagen erreichen Sie mit einem Aufzug. Der Aufzug befindet sich im Eingangsbereich der Stadtbücherei.

Die Stadtbücherei verfügt über eine behindertengerechte Toilette, die ohne speziellen Schlüssel nutzbar ist.

Geschichte rund um die Stadtbücherei

Im 14. Jahrhundert wohnte hier der Dompfarrer und seit 1629 diente das Falkenhaus als Gasthaus. Die wunderschöne Rokokofassade erhielt das Haus 1751, als die damalige Gastwirtin Meißner wandernde Stukkateure beauftragte, die Vorderfront dieses Bürgerhauses neu zu gestalten. Dafür gab es damals 10 Jahre Steuerfreiheit, zugleich diente die einladende Fassade als Werbung. Selbstbewußt und stolz wurde dem fürstbischöflichen Barock und Rokoko der Residenz bürgerliches Rokoko entgegengesetzt. Und weil man das Haus "Zum Falken" nannte, kam als Bestätigung noch der Falke aufs Dach.

Goethe Institut - Deutsche Bibliotheken im Portrait: Die Stadtbücherei Würzburgexterner Link

1872

Der Würzburger Universitätsprofessor Dr. J. B. Schwab legt mit der Stiftung seiner Bücher den Grundstock zu einer Stadtbibliothek im Rathaus.

1901

In der Schwab´schen Stadtbibliothek erscheint der erste gedruckte Katalog.

1905

Max Heim stiftet 157.000 Goldmark zur Errichtung einer Volkslesehalle in Würzburg.

1921

Die Bibliothek wird zusammen mit der Bücherei des Volksbildungsvereins in den "Alten Bahnhof" verlegt, da der Bestand bereits 17.500 Bände umfasst.

1925

Durch einen Stadtratsbeschluss erhält die Bibliothek die Bezeichnung "Städtische Volksbücherei".

1931

Eröffnung der Städtischen Volksbücherei im früheren Theaterrestaurant, erstmals mit hauptamtlicher Leitung.

1934

Eröffnung einer Kinder- und Jugendbücherei.

1936

Einrichtung eines Lesesaals.

1937

Gründung einer Musikbücherei.

1945

Die Bücherei wird am 16.März während des Bombenangriffs der Royal Air Force zerstört, und der größte Teil der Bücher vernichtet.

1946

Wiedereröffnung im Keller des damaligen provisorischen Mozartgymnasiums in der Annastraße (heute: Maria-Ward-Realschule).

1949

Eröffnung einer Kinderbücherei in der Waschküche des provisorischen Mozartgymnasiums in der Annastraße.

1952

Umzug ins Falkenhaus.

1961

Die Kinderbücherei bezieht neue Räume.

1967

Umstellung von einer Thekenbücherei auf Freihandaufstellung und Erweiterung der Bücherei in den "Falkenhof".

1972

Eröffnung der Zweigstelle Heidingsfeld.

1973

Eröffnung der Zweigstelle Zellerau.

1978

Übernahme der Gemeindebücherei Versbach und der Jugendbücherei Lengfeld im Rahmen der Eingemeindungen.

1986

Einführung des Mobilen Bücherdienstes.

1988

Eröffnung der Zweigstelle Heuchelhof.

1993

Beginn des Umbaus der Stadtbücherei, Abriss des Falkenhofs.

1993

Umzug der Kinderbücherei in die ehemalige Leo-Deeg-Schule am Peterplatz.

1996

Fertigstellung des ersten Bauabschnitts.

1996

Umstellung des Bibliothekskatalogs von einem Zettelkatalog auf einen OPACexterner Link (Online Public Access Catalogue)

1997

Der erste Literarische Herbst, das Veranstaltungs-Highlight der Stadtbücherei. Seitdem lesen regelmäßig namhafte Autorinnen und Autoren im Lesecafe der Stadtbücherei.

1997

Erstmals Bereitstellung eines öffentlichen Internetzugangs und Erstellung einer Homepage.

2000

Abschluss des Umbaus der Stadtbücherei im Falkenhaus. Wiedereinzug der Kinderbücherei.
Die Musikbücherei kann sich nun in einem eigenen Stockwerk präsentieren.

2001

Am 01.12.2001 ging zum ersten Mal in der Geschichte der Stadtbücherei innerhalb eines Kalenderjahrs das 1.000.000ste Buch über die Ausleihtheke.

2002

Am 08.06.2002 wurde das Jubiläumsfest: "50 Jahre Stadtbücherei im Falkenhaus" gefeiert.

2002

Die Stadtbücherei wurde der "absolute Finalist" beim Wettbewerb "Bibliothek des Jahres"  und damit die beste Stadtbücherei 2002 in Deutschland.

2002

01.10.2002 Der Veranstaltungssaal im 3. OG wird nach dem Dichter Leonhard Frank benannt.

2003

Die Stadtbücherei erneut Spitze:
"Bayern-Online-Preisexterner Link" der bayerischen Staatsregierung in der Kategorie E-Government,
und beste Großstadtbibliothek im bundesweiten Bix-Vergleichexterner Link.

2003

Die Stadtbücherei erhält den Titel "Bibliothek des Jahres" 2003. Am 25.10.2003 konnten alle Kunden bei dem Bibliotheksfest mitfeiern.

2004

Eröffnung des "Studio: Lernen & Arbeiten" am 20.03.2004 mit einem Festakt.

2005

Schließung der Stadtteilbücherei Zellerau.

2005

Die Stadtbücherei Würzburg ist erneut Sieger im nationalen Bibliotheksranking (BIXexterner Link). Besonders erfreulich sind die Spitzenplätze in Wirtschaftlichkeit und Mitarbeiterorientierung.

2006

Triple! Bix-Sieg erneut an die Stadtbücherei Würzburg. Aber auch die Kinder- & Jugendbücherei konnte 2006 einen Preis erhalten - "Gütesiegel - Partner der Schulenexterner Link" verliehen vom Bayerischen Kultusministerium.

2007

Die Stadtbücherei eröffnet eine neue Zweigstelle - doch diesmal visionär:
Als europaweites Modell entwickelt die Stadtbücherei mit der Firma DiViBib eine Virtuelle Stadtbücherei, in der Medien und Ausleihe komplett über das Internet laufen.
Fast als Weihnachtsgeschenk erhielt die Kinder- & Jugendbücherei im Dezember erneut Das Gütesiegel - Partner der Schulen 2007 verliehen.

2008

BIX - die Vierte! Die Stadtbücherei Würzburg erreicht erneut den Spitzenplatz.
Die Kinder- & Jugenbücherei erhält erneut das Gütesiegel: Partner der Schulen vom Bayerischen Kultusministerium.

2009

Das Gütesiegel - Partner der Schulen wurde erneut an die Kinder- & Jugendbibliothek vergeben.

2010

Die Stadtbücherei Würzburg hat seit dem 04.01. mit Frau Flicker eine neue Leitung.
Auszeichnung:Gütesiegel: Partner der Schulen 2010externer Link
Die Stadtbücherei hat das Onlineangebot auf Facebookexterner Link und Twitterexterner Link erweitert.

2011

Das Angebot der Virtuellen Stadtbücherei Würzburgexterner Link wurde um einen Blogexterner Link erweitert.
Als zusätzliches Arbeitsmittel hat die Stadtbücherei als erste Dienststelle der Stadt Würzburg ein Wiki als Intranet bekommen.

2012

Die Stadtbücherei Würzburg konnte als einzige Großstadtbibliothek im BIXexterner Link 4x Gold erreichen.
Die Virtuelle Stadtbücherei Würzburg gründet mit 10 weiteren fränkischen Bibliotheken einen verbund und ist nun über www.e-medien-franken.deexterner Link erreichbar.

2013

Die Stadtbücherei Würzburg konnte erneut im BIX Spitzenwerteexterner Link erreichen und erhielt erneut 4x Gold.
Die Stadtbücherei Würzburg ist erstmals für ganze 3 Wochen  wegen einer Parkettsanierung geschlossen (Dauer 19.08. - 09.09.13).

2019

Eröffnung der TowerBib - der neuen Stadtteilbücherei am Hubland.


Der Kommerzienrat Max Heim vermachte der Stadt Würzburg 50.000 Goldmark, sowie sein Anwesen in der Bahnhofstrasse 11 "Zur Gründung und Erhaltung einer Volkslesehalle dahier".
Das Stiftungskapital betrug bei seinem Tode am 25. Juli 1905 157.000 Goldmark und hätte seinerzeit ausgereicht, eine moderne Öffentliche Bücherei einzurichten und zu unterhalten. Mit Beschlüssen vom 4. und 24. August 1905 nahm die Stadt die Stiftung an, die den Namen "Max-Heim-Stiftung einer Volkslesehalle in Würzburg" führen sollte.
Die Genehmigung des Landesherrn erfolgte am 4. Mai 1906. Jahrelang wurde das Kapital nicht für eine Bücherei genutzt, sondern auf Zins und Zinseszins angelegt. Durch Inflation ging das Kapital bis auf einen Rest verloren.

Erst 1929 fasste der Stadtrat den entscheidenden Entschluss, im ehemaligen Theaterrestaurant eine moderne Volksbücherei einzurichten. 

Anders als Leonhard Frank, das Kind armer Leute, stammt der Dichter Max Dauthendeyexterner Link (1867-1918) aus einem wohlhabenden Elternhaus.
Er hinterließ Tausende von Seiten mit Theaterstücken, Gedichten, Novellen, Romanen und autobiographischen Schriften
Aus ganz anderen Gründen als Leonhard Frank verließ Dauthendey frühzeitig sein Elternhaus. Er war ein ruhelos Reisender bis zuletzt. Griechenland, Italien, Mexiko, insgesamt dreimal fuhr er um die Welt. In Malang auf Java ist er 1918 gestorben.

Nach Dauthendey ist einer der Veranstaltungsräume im Falkenhaus benannt.
Die Stadtbücherei besitzt eine Sammlung der Werke Max Dauthendeys.

Außer Max Dauthendey gibt es noch einen zweiten Schriftsteller, der in Würzburg geboren und weit über die Grenzen seiner Vaterstadt hinaus bekannt wurde: Leonhard Frank (1882-1961).
Als viertes Kind eines Schreinergesellen im Mainviertel, dem damaligen Arme-Leute-Viertel unterhalb der Festung, geboren, arbeitete er zunächst als Fahrradmechaniker, Fabrikarbeiter, Chauffeur, Anstreicher und Klinikdiener, bis ihn sein 1914 erschienener autobiographischer Roman "Die Räuberbande" schlagartig bekannt machte. Kein zweites Buch hat den Namen Würzburgs so weit in alle Welt getragen.
Als überzeugter Pazifist und Sozialist ging Frank zweimal ins Exil: 1915 in die Schweiz und nach 1933 in die USA. Das Verhältnis zu seiner Vaterstadt Würzburg war nach 1945 nicht immer ganz ungetrübt. Leonhard Frank starb 1961 in München.

Nach Leonhard Frank ist einer der Veranstaltungsräume im Falkenhaus benannt.
Die Stadtbücherei Würzburg besitzt eine umfangreiche Sammlung der Werke Leonhard Franks.

Leonhard Frank und sein Werk

Zimonia-Richter-Stiftung
Zimonia-Richter-Stiftung
Im Sommer 1992 ist die Stadtbücherei sanierungsbedürftig, die Stadt Würzburg aber in Geldnot.
Eine Vermietung des Falkenhauses an den Kaufhof lockt mit einer Vorauszahlung von 10 Millionen DM (für 10 Jahre).

Die Stadtbücherei soll im Falkenhof Platz finden.
Aus der Würzburger Bevölkerung kommt Widerstand.
Anfang Juni wird der Förderverein für die Stadtbücherei im Falkenhaus gegründet.
Auf einer Unterschriftenliste "Rettet das Falkenhaus"stehen am 10.7. schon 23.000 Namen.

Am 14.7.1992 steigt der Kaufhof aus (Eine Kundin zum Geschäftsleiter: Wenn Ihr ins Falkenhaus geht, bin ich heut das letzte Mal im Kaufhof gewesen.).

26.9.1992 Die Töchter des Verlegers Carl Richter bieten der Stadt 2 Millionen für Sanierung der Stadtbücherei im Falkenhaus.
Bedingung: Mitbestimmung bei Architekten-Wahl.
Die 2-Millionen-Spende wird von der Stadt abgelehnt.

Dezember 1992: Die Söhne von Frau Ingeborg Zimonja-Richter (=Richter-Enkel) spenden 100.000 DM für den Förderverein.

Nachdem die Stadtbücherei in das sanierte Falkenhaus wieder eingezogen ist (war in der Peterschule / VHS / Münzstr.), zeigt der anfangs rege Förderverein Ermüdung.
Im Sommer 2000 droht er sich, nach kritischen Presseberichten aufzulösen (22.7., 3.8., 5.8.).
Sollen die 50.000 € im Stadtsäckel verschwinden?

Mai 2002: Der Förderverein will sich in eine Stiftung umwandeln.
Die Verhandlungen mit Finanzamt und Regierung ziehen sich hin.
Ende November steht die Satzung.

Am 6.2.2003 bestätigt Reg. Präs. Dr. Beinhofer die "Zimonia-Richter-Stiftung".

Am 11.3.2003 hält die Stiftung ihre 1. Sitzung ab.
Die Stiftung bemüht sich, ihren Zweck "Förderung der Stadtbücherei im Falkenhaus" bestmöglichst zu erfüllen durch:

Geldüberweisung aus Zinsen über 20.000 €

Ehrenamtlichen Einsatz bei Führungen für Siegerklassen der Jugendbuchwochen in Stadt, Rathaus, Kirchen und Museum

Mal- und Zeichenwettbewerb

lebendes Schaufenster i.a.m.

Text Marianne Erben, Würzburg, 5.6.2018

Weitere Informationen:

https://wuerzburgwiki.de/wiki/Zimonja-Richter-Stiftungexterner Link

http://stiftungen.bayern.de/stiftung/3009externer Link