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Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen oder Teilungserklärungen nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz)

Für die Begründung von Wohn- und Teileigentum ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich. Diese kann formlos bei der Fachabteilung Bauaufsicht beantragt werden.

Zur Vereinfachung haben wir Ihnen ein Antragsformular gefertigt, welches Sie sich hier als PDF-Dokument herunterladen können. Das "Merkblatt zur Abgeschlossenheitsbescheinigung" unterstützt Sie bei der Antragstellung.

Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen oder Teilungserklärungen Stand: April 2022, 84 KB

MERKBLATT zur Abgeschlossenheitsbescheinigung - 2022 MERKBLATT zur Abgeschlossenheitsbescheinigung - 2022, 100 KB

Für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung werden benötigt:

  • aktueller Lageplan im Maßstab 1:1000
  • Ansichten im Maßstab 1:100
  • Schnitte im Maßstab 1: 100 und
  • Grundrisse aller Geschosse im Maßstab 1:100 (auch vom Spitzboden, falls vorhanden und begehbar)

In den Grundrissen muss das Wohneigentum, Teileigentum und Gemeinschaftseigentum kenntlich gemacht werden. Hierfür wird jeder Raum mit einer entsprechenden Nummer bzw. entsprechenden Buchstaben gekennzeichnet.

  • Gemeinschaftseigentum wird entweder mit „0“ (Null) oder mit „G“ bezeichnet.
  • Die Wohnungen (Wohneigentum) werden von unten nach oben (also von Kellergeschoss bis Spitzboden) mit Nummern bezeichnet.
  • Entsprechende sonstige Räume (Teileigentum), die nicht zu Wohnzwecken dienen, werden ebenfalls mit Nummern bezeichnet (z.B. Gewerberäume, Keller etc.)

Falls man weiß, welcher Wohnung welcher Raum (z.B. Keller/Dachabteil) zugeordnet wird, nimmt man die Nummer dieser Wohneinheit.

Falls noch nicht feststeht, welcher Wohnung welcher Raum zugeordnet wird, nummeriert man diese nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume mit weiteren neuen Nummern.

Eine andere Möglichkeit der Zuordnung ist die farbliche Kennzeichnung. Hier bleibt das Gemeinschaftseigentum weiß.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, dass der Notar die Teilungserklärung erstellen und der Eintrag ins Grundbuch erfolgen kann.


Falls Sie weitere Fragen haben sollten, nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten im Seitenbereich.

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