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Denkmalschutz – Wann ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zu beantragen?

Werden in einem Baudenkmal genehmigungspflichtige Veränderungen (Art. 55 Bayer. Bauordnung -BayBO-) vorgenommen wird die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Bayer. Denkmalschutzgesetz -BayDSchG- mit der Baugenehmigung erteilt; ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

Die für die Bearbeitung der denkmalschutzrechtlichen Fragestellung erforderlichen Angaben sind dem Bauantrag beizufügen.

Für verfahrensfreie Vorhaben (Art. 56 und 57 BayBO) und für Vorhaben, die von der Genehmigung freigestellt (Art. 58 BayBO) werden, bei denen es sich aber ein Baudenkmal handelt oder die sich in der Nähe eines Baudenkmals befinden ist ein gesonderter Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis vorzulegen.

Sofern sich ein Vorhaben im Bereich eines in die Denkmalliste eingetragenen Bodendenkmals befindet ist immer ein gesonderter Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 7 BayDSchG zu stellen. Die Erlaubnis enthält Auflagen und Hinweise die den Eingriff in das Bodendenkmal regeln.

Anträge auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis können mit den hinterlegten Antragsformularen (zweifach) bei der Stadt Würzburg, Fachabteilung Bauaufsicht, Veitshöchheimer Straße 1a, 97080 Würzburg gestellt werden.

Die für die Beurteilung der Maßnahme erforderlichen Angaben (z.B. Lageplan, Maßnahmenbeschreibung, Pläne, ggf. auch Fotos) sind beizufügen.

Antragsformulare die als PDF-Dokument heruntergeladen werden können:

Antrag denkmalschutzrechtl. Erlaubnis Baudenkmal (Art. 6 DSchG) Antrag denkmalschutzrechtl. Erlaubnis Baudenkmal (Art. 6 DSchG), 507 KB
Antrag denkmalschutzrechtl. Erlaubnis Bodendenkmal (Art. 7 DSchG) Antrag denkmalschutzrechtl. Erlaubnis Bodendenkmal (Art. 7 DSchG), 214 KB

Die aktuelle Denkmalliste kann im Internet auf der Seite des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege (DenkmalAtlas 2.0 (bayern.de)externer Link eingesehen werden. Sie enthält Angaben zu Bau- und Bodendenkmälern sowie zu in die Liste als Baudenkmal eingetragenen Ensemblebereichen.

Die Erlaubnis nach dem Bayer. Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) ist gebührenfrei.

Die Bearbeitung der Anträge durch die Untere Denkmalschutzbehörde (FA Bauaufsicht) erfolgt unter Beteiligung des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege. Hierbei werden im Bedarfsfall gemeinsame Termine vor Ort, die auch eine denkmalfachliche Beratung ermöglichen, durchgeführt.

Der Stadtheimatpfleger der Stadt Würzburg, Herr Dr. Steidle, ist beratend tätig.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bayerischen Behördenführer unter folgenden Link:


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