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Verkehrswertgutachten

"Der Preis einer Sache muss nicht ihrem Wert entsprechen" 
(aus BGH Urteil von 1967)

Was ist ein Verkehrswert?
"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre" (§ 194 BauGB)

Er wird auf Antrag vom Gutachterausschuss ermittelt und in Form eines Gutachtens dargestellt. Gutachten werden erstellt für unbebaute und bebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und sonstige Rechte an Grundstücken sowie für die Ermittlung von Pachtpreisen für Kleingärten. Um Unabhängigkeit und hohe fachliche Kompetenz zu gewährleisten, wird der Verkehrswert in einer Besetzung von mindestens drei Mitgliedern ermittelt.

Antragsberechtigte Personen
Da in Gutachten detaillierte Angaben zum Bewertungsobjekt enthalten sind, ist der Kreis der antragsberechtigten Personen definiert. Hierzu gehören Eigentümer, Erbbauberechtigte, Inhaber von Rechten am Grundstück (z.B. Nießbrauchberechtigte, Mieter, Pächter) und Pflichtteilsberechtigte. Gerichte und Behörden sind unter bestimmten Voraussetzungen auch antragsberechtigt

Antragstellung und Gebühren
Falls Sie ein Verkehrswertgutachten erstellt haben möchten, können Sie hierzu das folgende Formular verwenden. In diesem Formular sind auch die Gebühren und Auslagen aufgeführt, die gemäß §19 GutachterausschussV (Verordnung über die Gutachterausschüsse) erhoben werden.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem im Gutachten errmittelten Wert.

Antrag:

Erstellung eines Verkehrswertgutachtens (Online-Service), externer Link
Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens, 130 KB
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