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Sanierungsgebiet "Kaiserstraße – Bahnhofsvorplatz – Innenstadt“

Satzung und Übersichtsplan vom 24. September 2015 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Kaiserstraße - Bahnhofsvorplatz - Innenstadt"

SATZUNG der Stadt Würzburg


Aufgrund des § 142 Abs.3 Satz 1 des Baugesetzbuches -BauGB- erlässt die Stadt Würzburg folgende Satzung:

§ 1
Festlegung des Sanierungsgebietes
Das bereits mit Satzung vom 2. Dezember 2011 festgelegte Sanierungs-gebiet „Kaiserstraße" wird um die Bereiche Bahnhofsvorplatz und einen Teilbereich der Innenstadt erweitert.
Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke oder Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan 1:1000 des Fachbereichs Stadtplanung, ProStadt, vom 27. November 2014 abgegrenzten Fläche.
Der Plan ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.
Die im Sanierungsgebiet festgelegten Bereiche sollen durch städte-bauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Es liegen insbesondere städtebauliche und strukturelle Miss-stände in den Bereichen Werbeanlagen, Fassadengestaltung, öffentlicher Raum und Barrierefreiheit vor. Zudem soll die Einzelhandelslage aufgewertet und der Besatz insgesamt verbessert werden.
Das insgesamt 23,63 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet „Kaiserstraße – Bahnhofsvorplatz - Innenstadt" fest-gelegt.

§ 2
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 BauGB ist ausgeschlossen.

§ 3
Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung.

§ 4
Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung am 10. Februar 2016 rechtsverbindlich.
 

Würzburg, 24.09.2015

gez.
Christian Schuchardt
Oberbürgermeister

 

Lageplan Sanierungsgebiet 'Kaiserstraße - Bahnhofsvorplatz - Innenstadt' Lageplan Sanierungsgebiet "Kaiserstraße - Bahnhofsvorplatz - Innenstadt", 27367 KB
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