EN

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Auch bei der Stadt Würzburg gibt es eine aktive und engagierte Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), die sich für die Belange der jungen Beschäftigten einsetzt.

Was ist die JAV?

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten) unter 25 Jahren in einem Betrieb oder einer Behörde. Diese Personengruppe ist daher auch wahlberechtigt. Voraussetzung für die Wahl einer Jugend- und Auszubildendvertretung ist die Existenz eines Personalrates.

Ihre Aufgaben:

Die JAV hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Jugendlichen geltenden Gesetze (z. B. Jugendarbeitsschutz-, Berufsbildungs-, Mutterschutz- und Arbeitszeitgesetz), Verordnungen (z.B. Arbeitsstättenverordnung), Tarifverträge, Unfallverhütungsvorschriften, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften eingehalten werden.

Des Weiteren werden Maßnahmen, welche den Jugendlichen und Auszubildenden dienen, zum Beispiel in Fragen der Ausbildung, gemeinsam mit dem Personalrat bei der zuständigen Dienststelle beantragt.

Bei vorliegenden Beschwerden und Anregungen von den Jugendlichen und Auszubildenden werden diese ebenfalls gemeinsam mit dem Personalrat an die zuständige Dienststelle weitergeleitet.

Doch die JAV der Stadt Würzburg macht noch mehr:

Die JAV der Stadt Würzburg plant und organsiert viele gemeinsame Auszubildendenveranstaltungen außerhalb der Arbeitszeit (z.B. Grillen, Pizza essen, usw.). Sie sieht sich als Anlaufstelle für Auszubildende und deren Sorgen und Probleme. In der jährlichen Jugend- und Auszubildendenversammlung werden Problempunkte gemeinsam unter Beisein des Oberbürgermeisters besprochen.

 


>>> zurück